Powerle
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 7 Oktober 2008
- Beiträge
- 70
- Bewertungen
- 0
Hallo Freunde,
habe momentan grosse Probleme mit dem Jobcenter bezüglich Betriebskostenabrechnungen.
Vor zwei Monaten erhielt ich die Aufforderung die Betriebskostenabrechnungen 2010 und 2011 einzureichen.
2010 hatten wir direkt nach Erhaltl 2011 eingereicht. Nach einem Anruf wurde mir gesagt die Abrechnung sei da es fehle nur die Abrechnung 2011. Von dieser dachte ich sie bereits eingereicht zu haben, fand sie aber noch bei meinen Unterlagen. Habe diese dann umgehend nachgereicht. Gestern bekam ich einen Anhörungsbogen und die Androhung dass uns 30 v.h gekürzt würden wenn wir den Anhörungsbogen nicht ausfüllten. Dies habe ich getan und heute zur Post gebracht. Als ich heimkam fand ich wiederum eine Aufforderung die Betriebskostenabrechnung 2010 einzureichen. Ich wieder eben dort angerufen. In der ganzen Zeit habe ich 3 neue Bearbeiterinnen gehabt. Die zuständige Sachbearbeiterin sagte mir es wäre nicht da, möglicherweise bei der Dame die uns zuvor betreut habe. Ich habe dann auch diese Dame angerufen. Sie meinte da das Jobcenter nun zweimal umgezogen wäre könnte sie untergegangen sein (wir haben das Original hingeschickt!). Wir sollen es doch nochmal einreichen bevor sie jetzt 3 Jahre in alten Akten rumkramen um sie zu suchen aber wir müssten auf jedenfall die Überzahlung von 2010 zurückzahlen.
Ich muss nun den Vermieter bitten mir nochmal eine Kopie von 2010 zu geben.
Ist es allerdings rechtens von Seiten der Arge uns die Nebenkostenrückzahlung von 2010 immer noch in Rechnung zu stellen?
habe momentan grosse Probleme mit dem Jobcenter bezüglich Betriebskostenabrechnungen.
Vor zwei Monaten erhielt ich die Aufforderung die Betriebskostenabrechnungen 2010 und 2011 einzureichen.
2010 hatten wir direkt nach Erhaltl 2011 eingereicht. Nach einem Anruf wurde mir gesagt die Abrechnung sei da es fehle nur die Abrechnung 2011. Von dieser dachte ich sie bereits eingereicht zu haben, fand sie aber noch bei meinen Unterlagen. Habe diese dann umgehend nachgereicht. Gestern bekam ich einen Anhörungsbogen und die Androhung dass uns 30 v.h gekürzt würden wenn wir den Anhörungsbogen nicht ausfüllten. Dies habe ich getan und heute zur Post gebracht. Als ich heimkam fand ich wiederum eine Aufforderung die Betriebskostenabrechnung 2010 einzureichen. Ich wieder eben dort angerufen. In der ganzen Zeit habe ich 3 neue Bearbeiterinnen gehabt. Die zuständige Sachbearbeiterin sagte mir es wäre nicht da, möglicherweise bei der Dame die uns zuvor betreut habe. Ich habe dann auch diese Dame angerufen. Sie meinte da das Jobcenter nun zweimal umgezogen wäre könnte sie untergegangen sein (wir haben das Original hingeschickt!). Wir sollen es doch nochmal einreichen bevor sie jetzt 3 Jahre in alten Akten rumkramen um sie zu suchen aber wir müssten auf jedenfall die Überzahlung von 2010 zurückzahlen.
Ich muss nun den Vermieter bitten mir nochmal eine Kopie von 2010 zu geben.
Ist es allerdings rechtens von Seiten der Arge uns die Nebenkostenrückzahlung von 2010 immer noch in Rechnung zu stellen?