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smt1972 meinte:Was die Masse betrifft - okay, das war auch wirklich etwas viel Geschreibsel... Aber ich wollte die Hintergründe erklären!
Wie kann ich sicherstellen, mein Geld rechtzeitig zu bekommen und nicht noch fast eine Woche länger warten zu müssen, nur weil die SB angeblich vorher keinen Termin frei hat? Es geht ja hier schließlich ums pure Überleben und nicht etwa um eine Bittstellung!
Ich muss in zwei Tagen den unterschriebenen Mietvertrag an den neuen Vermieter abschicken - wie bekomme ich also den geplanten Umzug bis dahin von der hiesigen ARGE genehmigt?
smt1972 meinte:Was die Masse betrifft - okay, das war auch wirklich etwas viel Geschreibsel... Aber ich wollte die Hintergründe erklären!
---
Meine beiden Fragen sind daher:
1.)
Wie kann ich sicherstellen, mein Geld rechtzeitig zu bekommen und nicht noch fast eine Woche länger warten zu müssen, nur weil die SB angeblich vorher keinen Termin frei hat? Es geht ja hier schließlich ums pure Überleben und nicht etwa um eine Bittstellung!
2.)
Ich muss in zwei Tagen den unterschriebenen Mietvertrag an den neuen Vermieter abschicken - wie bekomme ich also den geplanten Umzug bis dahin von der hiesigen ARGE genehmigt?
---
Verständlich ist doch, dass in dieser kurzen Zeit ein Anwalt mit dem ganzem Schriftkram und was noch alles dazugehört, nichts ausrichten kann...
Soll ich bis dahin den Dreck von der Straße fressen?
Es will nicht in meinen Kopf hinein, dass die SB hier bewusst eine Handlungsverzögerung an den Tag legt - und mir damit nichts als Nachteile bringt!!!
Wie lange dauert es wohl, einen Umzug zu genehmigen, wenn alle erforderlichen Papiere vorliegen? Zwei Minuten? Drei?
Und wieviel Aufwand nimmt eine (berechtigte) Sonderauszahlung des ALG2 unter den gegebenen Umständen in Anspruch? Eine Minute? Zwei?
Dieses exkrement Land ist auf dem besten Wege, sich selbst zu zerstören...
:kotz:
Sollte es an ARGE liegen, dass die eine Unterzeichnung des Mietvertrages verhindern, weil sie unfähig sind, diesen zu genehmigen, hättest Du Anspruch auf Zahlung der vollen Miete. Dies kann man notfalls im einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht durchsetzen. Dies gilt dann aber erst ab dem 01.03.2007 und dein Vermieter muss die Wohnung inzwischen anderwertig vermietet haben.
smt1972 meinte:Was die Masse betrifft - okay, das war auch wirklich etwas viel Geschreibsel... Aber ich wollte die Hintergründe erklären!
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Meine beiden Fragen sind daher:
1.)
Wie kann ich sicherstellen, mein Geld rechtzeitig zu bekommen und nicht noch fast eine Woche länger warten zu müssen, nur weil die SB angeblich vorher keinen Termin frei hat? Es geht ja hier schließlich ums pure Überleben und nicht etwa um eine Bittstellung!
2.)
Ich muss in zwei Tagen den unterschriebenen Mietvertrag an den neuen Vermieter abschicken - wie bekomme ich also den geplanten Umzug bis dahin von der hiesigen ARGE genehmigt?
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Verständlich ist doch, dass in dieser kurzen Zeit ein Anwalt mit dem ganzem Schriftkram und was noch alles dazugehört, nichts ausrichten kann...
Soll ich bis dahin den Dreck von der Straße fressen?
Es will nicht in meinen Kopf hinein, dass die SB hier bewusst eine Handlungsverzögerung an den Tag legt - und mir damit nichts als Nachteile bringt!!!
Wie lange dauert es wohl, einen Umzug zu genehmigen, wenn alle erforderlichen Papiere vorliegen? Zwei Minuten? Drei?
Und wieviel Aufwand nimmt eine (berechtigte) Sonderauszahlung des ALG2 unter den gegebenen Umständen in Anspruch? Eine Minute? Zwei?
Dieses exkrement Land ist auf dem besten Wege, sich selbst zu zerstören...
:kotz:
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