Hallo Leute
Mag sein das dies hier nicht der richtige Ort dafür ist, aber Ich benötige dringend ein aktuelles Urteil bezüglich der Pflichten und Aufgaben von Optionskommunen, im Hinblick auf den §31 des SGB2.
Habe gegen eine EGV Widerspruch eingelegt, mit Verweis auf die DA der BA vom 20.12.2008.
Meine Kommune ist allerdings der Auffassung, dass sie sich nicht an die entsprechende DA zu halten habe. Stimmt das?
Ich habe mittlererweile Klage gegen die Kommune beim SG Osnabrück einreichen lassen, und brauche ein entsprechendes Urteil( sofern es eines gibt) als zusätzliche Munition....Schon mal vielen Dank für eure Bemühungen...
LG katana
P.s.: Es eilt wirklich, denn der Kuckuckkleber hängt mir im Nacken, weil die Kürzung von 30% es mir nicht ermöglicht wichtige Rechnungen zu begleichen. Und ausserdem ist der Kühlschrank fast leer.
Zudemmuss Ich noch heute meinen Anwalt anrufen, damit er ne Eilverfügung erwirken kann.

Mag sein das dies hier nicht der richtige Ort dafür ist, aber Ich benötige dringend ein aktuelles Urteil bezüglich der Pflichten und Aufgaben von Optionskommunen, im Hinblick auf den §31 des SGB2.
Habe gegen eine EGV Widerspruch eingelegt, mit Verweis auf die DA der BA vom 20.12.2008.
Meine Kommune ist allerdings der Auffassung, dass sie sich nicht an die entsprechende DA zu halten habe. Stimmt das?
Ich habe mittlererweile Klage gegen die Kommune beim SG Osnabrück einreichen lassen, und brauche ein entsprechendes Urteil( sofern es eines gibt) als zusätzliche Munition....Schon mal vielen Dank für eure Bemühungen...
LG katana

P.s.: Es eilt wirklich, denn der Kuckuckkleber hängt mir im Nacken, weil die Kürzung von 30% es mir nicht ermöglicht wichtige Rechnungen zu begleichen. Und ausserdem ist der Kühlschrank fast leer.

Zudemmuss Ich noch heute meinen Anwalt anrufen, damit er ne Eilverfügung erwirken kann.