Affentheater
Elo-User*in
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Folgender Sachverhalt:
Bin alleinerziehend mit 2 minderjährigen Kinder.
Heute habe ich einen Entziehungsbescheid nach §66 SGBI bekommen.
Der Entziehungsbescheid wurde erlassen, weil ich die Kontoauszüge der letzten 3 Monaten (lückenlos und vollständig in Kopie) nicht eingereicht habe.
Ich möchte jetzt dagegen rechtlich vorgehen und bitte euch um Hilfe.
Folgende Fragen beschäftigen mich:
1.) Darf das Jobcenter lückenlose und vollständige Kontoauszüge in Kopie verlangen?
2.) Hat ein Hilfeempfänger Recht seine Ausgaben zu schwärzen besonders wenn es sich um politische, sexuelle oder änliche Ausgaben handelt?
3.) Ist das Jobcenter verpflichtet den HE auf die Möglichkeit der schwärzung der Ausgaben im Kontoauszug hinzuweisen??
4.) Wie gehe ich am besten jetzt vor??
Vielen Dank
Bin alleinerziehend mit 2 minderjährigen Kinder.
Heute habe ich einen Entziehungsbescheid nach §66 SGBI bekommen.
Der Entziehungsbescheid wurde erlassen, weil ich die Kontoauszüge der letzten 3 Monaten (lückenlos und vollständig in Kopie) nicht eingereicht habe.
Ich möchte jetzt dagegen rechtlich vorgehen und bitte euch um Hilfe.
Folgende Fragen beschäftigen mich:
1.) Darf das Jobcenter lückenlose und vollständige Kontoauszüge in Kopie verlangen?
2.) Hat ein Hilfeempfänger Recht seine Ausgaben zu schwärzen besonders wenn es sich um politische, sexuelle oder änliche Ausgaben handelt?
3.) Ist das Jobcenter verpflichtet den HE auf die Möglichkeit der schwärzung der Ausgaben im Kontoauszug hinzuweisen??
4.) Wie gehe ich am besten jetzt vor??
Vielen Dank