Habe wohl ziemlich gepennt bzw. bin einfach naiv davon ausgegangen, dass das Arbeitsamt weis, was es bewilligt. Fehler meinerseits, dass ich den Bewilligungsbescheid nicht richtig gründlich gelesen habe. 
In meinem Thema: Ärztliches Gutachten der Agentur für Arbeit
schrieb ich
.Trotz Kenntnis aller Fakten hat die Agentur für Arbeit im Sep. 09 mir ab Nov.09 ALG I nicht nach §125 sondern nach § 117 bewilligt. Dass, obwohl sie auf der anderen Seite den Med. Dienst eingeschaltet haben.
Vielleicht macht es ja auch jetzt Sinn, dass bisher auf das Gutachten auch nach knapp 3 Wochen noch kein Bescheid erfolgt ist. Dieser Zeitraum war für mich auch heute der Grund noch einmal alle Unterlagen gründlich durchzulesen. Könnte gerade in eine Tischkante beißen. Was mache ich denn jetzt?
Danke für jeden Input.
momo59

In meinem Thema: Ärztliches Gutachten der Agentur für Arbeit
schrieb ich
Weit gefehltich habe beim Arbeitsamt einen Antrag auf ALG I (im Zuge der Nahtlosigkeit) gestellt. Der ist bewilligt worden.
Vielleicht macht es ja auch jetzt Sinn, dass bisher auf das Gutachten auch nach knapp 3 Wochen noch kein Bescheid erfolgt ist. Dieser Zeitraum war für mich auch heute der Grund noch einmal alle Unterlagen gründlich durchzulesen. Könnte gerade in eine Tischkante beißen. Was mache ich denn jetzt?
Danke für jeden Input.
momo59