sie gaben mir erst einen Termin im Juli ist das normal??
Wie schon erwähnt, leider ja.
Ich habe mich etwas belesen, es gibt wohl noch die Möglichkeit sich vom Amt eine Bescheinigung zu holen (Kostet15€) und sich dann an eine Beratungsstelle zu wenden.Dann kriegt man wohl schneller einen Termin, da die kostenlose Beratung einen hohen Andrang hat. Habe ich
hier gelesen.
Ich glaube mal nicht, das Du so einfach für eine kostenpflichtige Schuldnerberatung ein Beratungshilfeschein vom Gericht ausgestellt bekommst, um ggfls. auch schneller an einen Termin zu kommen, denn der Dir vorgeschlagene Termin für Juli, ist von der Wartezeit her, aus meiner Sicht sicher ggfls. noch zumutbar. Vielleicht sieht der zuständige Rechtspfleger an deinen Gericht das anders, probiers halt.
Hier bei mir am Gericht gibt es ggfls. nur einen, wenn die Wartezeit ein zumutbaren Rahmen sprengen würde und dies muss gegenüber den Rechtspfleger auch schriftl. belegt werden, eine schriftl. Bestätigung der betreffenden Stelle, das eine Terminvergabe wirklich erst in weiter ferne möglich ist und das ggfls. Eilbedürftigkeit von Seiten des Antragstellers dem entgegen steht.
So denn Du Sozialleistungen beziehst, könntest Du ggfls. auch noch anders Vorgehen und somit ggfls. auch eine Terminvergabe beschleunigen, dafür müsstest Du dich aber vor deinen Leistungsträger, betreffend einer bestehenden Schuldenproblematik deinerseits, gewissermassen ein wenig outen, ob Du das ggfls. machen möchtest, bleibt natürlich Dir überlassen.
Du könntest dort versuchen an einen Vermittlungsschein für eine Schuldnerberatung ran zu kommen, Rechtsgrundlage
§ 16a Nr.2 SGB II und somit an eine kostenpflichtige Schuldnerberatung und somit sicher ggfls. auch an einen frühzeitigeren Termin.
Wenn ich einige Briefe weggeworfen habe, kann ich bei den jeweiligen stellen anrufen und um eine Auskunft bitten wie hoch die Rechnungen ausfallen?
Ja Du kannst deine Gläubiger kontaktieren, was ich aber schriftlich machen würde, und forderst eine aktuelle Forderungsaufstellung, bereinigt um verjährte Zinsen und Kosten von ihnen an.