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Hallo ELO Gemeinde
Ein Familienmitglied hat folgendes Problem.
Sie (47~) Frisch ins ALG2 gerutscht. Vorher ALG1 (mit viel Ärger wegen Reha etc.)
Sie wohnt nun schon seit ca. 5 Jahren in der Wohnung.
Nachdem sie ALG2 beantragt hat wurde ihr gesagt dass die Wohnung zu groß sei und sie sich eine neue suchen soll. Sie suchte auch schon, nur findet man bei uns in der Gegend nichts kleineres.
Nun nachdem der Folgeantrag ausgefüllt wurde kam ein neuer Berechnungsbescheid.
119€ weniger!
Leider hat sie keinen Scanner und hat mir nur das geschickt. (Abgetippt):
Wie ihnen bekannt ist, sind ihre Unterkunftskosten zu hoch. Mit Schreiben vom 7.2.12 wurden sie aufgefordert ihre Kosten der Unterkunft auf angemessene Werte zu reduzieren. Unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Verhältnisse beträgt die angemessene grundmiete 239 Euro bei einer Wohnungsgröße von max. 45 qm
Ihre tatsächliche grundmiete beträgt 420 Euro bei einer Wohnungsgröße von 55 qm. die von ihnen nachgewiesenen Heiz-nebenkosten sind angemessen.
Aus diesem Grund kann dem 1.8. nur die angemessene grundmiete zuzüglich der tatsächlichen neben-und Heizkosten ihrer Leistung berücksichtigt werden.
Wie gesagt… Eine kleinere Wohnung gibt’s hier leider nirgends. Kann man gegen so was vorgehen?
Ihr selbst geht es nicht gut ihr Reha Antrag wird noch geprüft und nervlich ist sie leider auch etwas angeschlagen.
Danke fürs lesen und helfen!!! Fals ihr noch infos braucht kann ich die besorgen!
Ein Familienmitglied hat folgendes Problem.
Sie (47~) Frisch ins ALG2 gerutscht. Vorher ALG1 (mit viel Ärger wegen Reha etc.)
Sie wohnt nun schon seit ca. 5 Jahren in der Wohnung.
Nachdem sie ALG2 beantragt hat wurde ihr gesagt dass die Wohnung zu groß sei und sie sich eine neue suchen soll. Sie suchte auch schon, nur findet man bei uns in der Gegend nichts kleineres.
Nun nachdem der Folgeantrag ausgefüllt wurde kam ein neuer Berechnungsbescheid.
119€ weniger!
Leider hat sie keinen Scanner und hat mir nur das geschickt. (Abgetippt):
Wie ihnen bekannt ist, sind ihre Unterkunftskosten zu hoch. Mit Schreiben vom 7.2.12 wurden sie aufgefordert ihre Kosten der Unterkunft auf angemessene Werte zu reduzieren. Unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Verhältnisse beträgt die angemessene grundmiete 239 Euro bei einer Wohnungsgröße von max. 45 qm
Ihre tatsächliche grundmiete beträgt 420 Euro bei einer Wohnungsgröße von 55 qm. die von ihnen nachgewiesenen Heiz-nebenkosten sind angemessen.
Aus diesem Grund kann dem 1.8. nur die angemessene grundmiete zuzüglich der tatsächlichen neben-und Heizkosten ihrer Leistung berücksichtigt werden.
Wie gesagt… Eine kleinere Wohnung gibt’s hier leider nirgends. Kann man gegen so was vorgehen?
Ihr selbst geht es nicht gut ihr Reha Antrag wird noch geprüft und nervlich ist sie leider auch etwas angeschlagen.
Danke fürs lesen und helfen!!! Fals ihr noch infos braucht kann ich die besorgen!