bambelchen
Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 5 Oktober 2015
- Beiträge
- 9
- Bewertungen
- 0
Hallo, mein (Ex-)Lebensgefährte will sich von mir trennen und hat nun rückwirkend (4 Monate) seinen erhöhten (von 360 auf 400 Euro) Satz beantragt, weil er glaubhaft machen konnte, dass wir schon länger getrennt leben (er hat Mitarbeiter vom JC hier in die Wohnung gelassen, während ich arbeiten war). Die Bedarfsgemeinschaft soll nun rückwirkend beendet werden. Da das Geld auf mein Konto überwiesen wurde, gehe ich nun davon aus, dass ich seinen Anteil von 360 für 4 Monate zurück zahlen muss. Was mir sauer aufstößt: ich habe ihm monatlich sein Geld in die Hand gedrückt, den einen Monat sogar über 500 Euro, weil er Geld brauchte. Er wird nun wohl das Geld doppelt erhalten, während ich doppelt auszahle, einmal an ihm, das, was er schon hat und noch einmal zurück ans Amt.
Kann mir jemand sagen, ob das so rechtens ist? Bitte :-(
Kann mir jemand sagen, ob das so rechtens ist? Bitte :-(