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Das ist ja schon etwas her und dürfte bei Dir doch gar nicht greifen.Die Kosten für die Warmwasserbereitung waren bis zum 31.12.2010
( die Schlussrechnung )
Tatsächliche Heizkosten: 918,93€
Zu berücksichtigende Heizkosten 918,93€
Gezahlte Abschläge: 520,00€
Ergebnis Heizkosten: 398,93€
Wasser und Abwasser: 0
Gezahlte Abschläge : 0
Ergebnis: 0
Restliche Nebenkosten 0
Nachzahlung 398,93€
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Ich kann nicht scannen
Warmwasseraufbereitungskosten sind nicht im Regelsatz enthalten und muss auch vom Jobcenter bezahlt werden. Das kann es also nicht sein.40€ für Heizung + 12€ Warmwasser pro Monat (im Regelsatz enthalten)
„ Die Kosten für die Warmwasserbereitung waren bis zum 31.12.2010 von den Heizkosten in Abzug zu bringen, da diese Kosten bereits in der Regelleistung enthalten waren. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27.02.2008 ( B14/11b AS 15/07R ) entfallen folgende teile aus dem jeweiligen monatlichen Regelsatz auf die Aufbereitung von Warmwasser: [FONT="]
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Da wird ja wohl keine Abrechnung von vor dem 31.12.2010 gewesen sein.Vor 7 Tagen kam die Abrechnung der Stadtwerke zwecks Gas