Hilfe, Arge und Stadtwerke eine böse Mischung!

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SirBorisll

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Hallo Euch,

Ich hoffe Ihr könnt mir schnell und unkompliziert helfen. Vor 7 Tagen kam die Abrechnung der Stadtwerke zwecks Gas, ich muss kräftig nachzahlen, das erste Jahr eine Gasheizung und na gut nun ist man schlauer. Vorher lief es über Strom daher konnte man nur Schätzwerte nehmen die Stadtwerke haben falsch geschätzt, sei dahin gvestellt.

Ich habe meinen Antrag auf Übernahme der Kosten brav abgegeben und nach 7 Tagen einen teil-positiven Bescheid bekomme.

Nachzahlen muss ich 550€ ( glatte Summe ) und bewilligt wurden 400€ mit folgender Begründung:

„ Die Kosten für die Warmwasserbereitung waren bis zum 31.12.2010 von den Heizkosten in Abzug zu bringen, da diese Kosten bereits in der Regelleistung enthalten waren. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27.02.2008 ( B14/11b AS 15/07R ) entfallen folgende teile aus dem jeweiligen monatlichen Regelsatz auf die Aufbereitung von Warmwasser:

( die Schlussrechnung )

Tatsächliche Heizkosten: 918,93€
Zu berücksichtigende Heizkosten 918,93€
Gezahlte Abschläge: 520,00€
Ergebnis Heizkosten: 398,93€

Wasser und Abwasser: 0
Gezahlte Abschläge : 0
Ergebnis: 0

Restliche Nebenkosten 0

Nachzahlung 398,93€

Okay Nebenkosten ist wichtig zu sagen muss die ARGE nichts nachzahlen denn mein Vermieter hat seit ich hier wohne eine Regel .... Verbraucht ihr mehr hab ich Pech gehabt verbrauch t ihr weniger habt ihr Pech, bei unserer Omi im Haus eine Tolle Regel denn die verpufft zum Ameisen ertränken gerne mal 10.000L im Jahr von daher nutzt es mir......

Aber die Heizkosten müssen doch in tatsächlicher höhe übernommen werden ich versteh nur gerade nicht worauf sich der gute Mann beruft ich habe mir das Urteil zwar angeschaut aber erschließt sich mir kein Sinn zu den Heizkosten.....

[FONT=&quot]Bitte um Hilfe!

Achso Zusatz: ... es erschließt sich mir das er die Mehrwertsteuer nicht reingerechnet hat.......In der Abrechnung der Stadtwerke steht vom 01.03 - 31.12 eine gezahlte Summe von 218.21€ und auch da stimmt was nicht fällt mir in der B Note auf, aber das ist mal ein anderes Thema .....


[/FONT]
 

wommi

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Ich verstehe Deine Frage nicht:

Lt. Schlussrechnung mußt Du 398,93 nachzahlen - und das JC zahlt 400,-- ???

Das wäre doch i.O. - oder ?

Woher kommen die 500,-- die Du nachzahlen sollst ?
 

SirBorisll

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Ja war mir dem Nachtrag nicht schnell genug fertig, wenn ich bissher vernünftig durchblicke und ich tu mich da sehr schwer mit sind das Bruttogelder denn Umsatzsteuer 146,72€

die hat er meines erachtens nach komplett ausgegrenzt dann passt das mit den knapp 550€
 

Heidschnucke

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Eines ist Fakt Heiz- und Nebenkosten sind im vollen Umfang so weit angemessen zu übernehmen, so steht es im Gesetz.

Die JC versuchen sich da zu winden wo sie nur können mit Kappungsätzen und jede Menge Ausreden usw.

Was solltest Du machen, der erste Schritt natürlich ein Einspruch einlegen wenn dem nicht nachgekommen wird vor dem SG Klagen.

Ein Tipp von mir schon den Wiederspruch von einen Anwalt für Sozialrecht machen lassen, die stehen voll in der Materie und haben alles bei der Hand und das JC weiß gleich hier ein weiteres Tricksen zwecklos denn das würden die bei dir weiter versuchen.
 

SirBorisll

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Ich kann nicht scannen ( katerle hat den vor wochen Missbraucht als Klo ) aber ich kann die Schlussrechnung der Werke eben posten kein ding:

Im Rechnungsbetrag sind enthalten:

Entgelt für Netznutzung ( Brutto ) im Zaitraum
von 06.03 - 31.12 : 218,21€

Darin enthlaten:

Entgeld für Messung : 3.03€
" für Messstellenbetrieb: 10,30€
" für Konzessionsabgabe: 34,32€
Entgeld für Abrechnung: 8,51€

Beitragermittlung:

Energiepreis 06.03 - 31.12 12707 KW/h X 5,64~ Ct 716,60€
Grundpreis ( gleicher zeitraum ) 55,61€

Nettoumsatz Gas: 772,21€
Umsatzsteuer ( 19% ) : 146,72€

Bruttosumme: 918,94€
 

SirBorisll

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Ok nach dutzenden versuchen...hier die beiden blätter ( hoffe sind on ? ) sry obere ist etwas schlechte quali beim zweiten war ich klüger *g*meine männlichkeit misst sich halt nicht am technischen verständnis
 

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wommi

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Naja - Du schreibst 'gezahlte Abschläge 520,--' aber es sind lt. Abrechnung ja nur 320,-- !
Hast Du dich da verschrieben oder woher kommen die anderen Werte ?
Du sollst also 558,93 nachzahlen - und m.M. nach muß das JC das dann auch zahlen !
 

Geordy

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So wie ich die Rechnung des JC oben verstehe, rechnen die aus deren Sicht. Soll heißen:

Es liegen Kosten in Höhe von 918€ vor, wir haben dir schon 520€ davon bezahlt, bleiben noch 398€.

Wie die 520€ zustande kommen, kannst nur du wissen. Ich vermute mal durch die monatlichen Pauschalen, die das JC für Heizung übernommen hat plus des monatl. Anteils für Warmwasser innerhalb des Regelsatzes.
 

biddy

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Ich verstehe es so:

918,93 € wurde lt. Abrechnung vom Energieversorger verbraucht
- 360,00 € die SirBorisll an Abschlägen an den Versorger gezahlt hat
-----------
= 558,93 € möchte der Energieversorger natürlich noch haben


Das Jobcenter rechnet aber anders, denn es sagt, es hätte 520 € an Abschlägen als KdU an SirBorisll gezahlt:

918,93 € verbraucht lt. Abrechnung Energieversorger
- 520,00 € die das Jobcenter für Gas gezahlt hat nach deren Angaben
-------------
= 398,93 € übernimmt das Jobcenter noch

Kann es sein, dass Du monatlich mehr Abschlag vom Jobcenter für Gas erhalten hattest (52 € je Monat zehn Monate lang) als Du dann tatsächlich an den Gasversorger weitergeleitet hast (nur 36 € zehn Monate lang)?
 

SirBorisll

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ne ich habe die alten bescheide noch angerechnet von der arge für heizung waren immer 40€ .... bezahlt habe ich immer 40€ ( kontoauszüge und alten bescheid extra kontrolliert da es über lastschrifteinzug lief ) die arge hat stets nur 40€ anerkannt die auch tatsächlich die abschlagshöhe darstellten allerdings sind in diesen 40€ der stadtwerke ( na klar ) noch Steuern mit drin also abschlagssumme ohne Ust. und monatsgrundgebühr 30€ + eben die grundgebühr + Ust = 40€ abschlag und da denke ich liegt ja der fehler der arge das sie dieses nicht ausgrenzen bzw. raus rechnen da dieses jahr keine effektive Leistung war die den verbrauch ausgeglichen hat .... 80€ sind also rein rechnerisch nicht auf das gas gezahlt da andere leistung des Gasvertrages fehlen immernoch 80e knapp das dürfte dann die Ust. der gesamtabrechnung sein alles kompliziert ich werde morgen mal einen termin bei der verbraucherzentrale machen die abrechnung kontrollieren lassen und dann zum DGB und mit denen einen wiederspruch schreiben dafür zahle ich ja nun meine beträge an die igm und die können nach jahren des kassierens auch mal was tun find ich.... mir fehlt nach 4 stunden rechnerei gerade echt der nerv und vielleicht ist es ja wirklich nur ein kleiner Formfehler in der rechnung
 

gelibeh

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Das Jobcenter muss die Steuern auch bezahlen. Da brauchst Du nicht rausrechnen. Wenn da steht 40€ Abschlag, dann ist das inklusive MWST und das hat das JC auch zu zahlen. Ist die Frage, wie der Mensch beim JC auf 52€ kommt, die er monatlich überwiesen haben will.
 

SirBorisll

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Zu allen überfluss hat er wegen der Nachzahlung nun auch eine wohnungsbegehung bei mir in Gang gebracht ( anderer Thread ) Ich bin gerade seit 3 Monate arbeitslos ( vorher Teilzeit Gastro daher die ständige korespondenz mit dem Amt ) und nun haben die mich schon so weit das ich einen Rückfall in mein Burn out kriege was die treiben ist einfach nur eine oberfrechheit aber ich denke das gehört hier nicht hin man sollte ja sachlich bleibe.......
 

Geordy

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40€ für Heizung + 12€ Warmwasser pro Monat (im Regelsatz enthalten)
*10 Monate
ergeben 520€.

Ich frage mich allerdings, weshalb die Stadtwerke immer noch 550€ fordern können. Der Mann hat doch schon allein 400€ durch die vom JC übernommenen puren Heizkosten bezahlt.
 

gelibeh

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40€ für Heizung + 12€ Warmwasser pro Monat (im Regelsatz enthalten)
Warmwasseraufbereitungskosten sind nicht im Regelsatz enthalten und muss auch vom Jobcenter bezahlt werden. Das kann es also nicht sein.
 

Geordy

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Der hier behandelte Sachverhalt stammt aber aus einen Zeitraum, in welchem das augenscheinlich noch nicht der Fall war. SirBoris hat doch aus dem Bescheid zitiert im ersten Post:

 
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