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Hallo Euch,
Ich hoffe Ihr könnt mir schnell und unkompliziert helfen. Vor 7 Tagen kam die Abrechnung der Stadtwerke zwecks Gas, ich muss kräftig nachzahlen, das erste Jahr eine Gasheizung und na gut nun ist man schlauer. Vorher lief es über Strom daher konnte man nur Schätzwerte nehmen die Stadtwerke haben falsch geschätzt, sei dahin gvestellt.
Ich habe meinen Antrag auf Übernahme der Kosten brav abgegeben und nach 7 Tagen einen teil-positiven Bescheid bekomme.
Nachzahlen muss ich 550€ ( glatte Summe ) und bewilligt wurden 400€ mit folgender Begründung:
„ Die Kosten für die Warmwasserbereitung waren bis zum 31.12.2010 von den Heizkosten in Abzug zu bringen, da diese Kosten bereits in der Regelleistung enthalten waren. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27.02.2008 ( B14/11b AS 15/07R ) entfallen folgende teile aus dem jeweiligen monatlichen Regelsatz auf die Aufbereitung von Warmwasser:
( die Schlussrechnung )
Tatsächliche Heizkosten: 918,93€
Zu berücksichtigende Heizkosten 918,93€
Gezahlte Abschläge: 520,00€
Ergebnis Heizkosten: 398,93€
Wasser und Abwasser: 0
Gezahlte Abschläge : 0
Ergebnis: 0
Restliche Nebenkosten 0
Nachzahlung 398,93€
Okay Nebenkosten ist wichtig zu sagen muss die ARGE nichts nachzahlen denn mein Vermieter hat seit ich hier wohne eine Regel .... Verbraucht ihr mehr hab ich Pech gehabt verbrauch t ihr weniger habt ihr Pech, bei unserer Omi im Haus eine Tolle Regel denn die verpufft zum Ameisen ertränken gerne mal 10.000L im Jahr von daher nutzt es mir......
Aber die Heizkosten müssen doch in tatsächlicher höhe übernommen werden ich versteh nur gerade nicht worauf sich der gute Mann beruft ich habe mir das Urteil zwar angeschaut aber erschließt sich mir kein Sinn zu den Heizkosten.....
[FONT="]Bitte um Hilfe !
Achso Zusatz: ... es erschließt sich mir das er die Mehrwertsteuer nicht reingerechnet hat.......In der Abrechnung der Stadtwerke steht vom 01.03 - 31.12 eine gezahlte Summe von 218.21€ und auch da stimmt was nicht fällt mir in der B Note auf, aber das ist mal ein anderes Thema .....
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Ich hoffe Ihr könnt mir schnell und unkompliziert helfen. Vor 7 Tagen kam die Abrechnung der Stadtwerke zwecks Gas, ich muss kräftig nachzahlen, das erste Jahr eine Gasheizung und na gut nun ist man schlauer. Vorher lief es über Strom daher konnte man nur Schätzwerte nehmen die Stadtwerke haben falsch geschätzt, sei dahin gvestellt.
Ich habe meinen Antrag auf Übernahme der Kosten brav abgegeben und nach 7 Tagen einen teil-positiven Bescheid bekomme.
Nachzahlen muss ich 550€ ( glatte Summe ) und bewilligt wurden 400€ mit folgender Begründung:
„ Die Kosten für die Warmwasserbereitung waren bis zum 31.12.2010 von den Heizkosten in Abzug zu bringen, da diese Kosten bereits in der Regelleistung enthalten waren. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27.02.2008 ( B14/11b AS 15/07R ) entfallen folgende teile aus dem jeweiligen monatlichen Regelsatz auf die Aufbereitung von Warmwasser:
( die Schlussrechnung )
Tatsächliche Heizkosten: 918,93€
Zu berücksichtigende Heizkosten 918,93€
Gezahlte Abschläge: 520,00€
Ergebnis Heizkosten: 398,93€
Wasser und Abwasser: 0
Gezahlte Abschläge : 0
Ergebnis: 0
Restliche Nebenkosten 0
Nachzahlung 398,93€
Okay Nebenkosten ist wichtig zu sagen muss die ARGE nichts nachzahlen denn mein Vermieter hat seit ich hier wohne eine Regel .... Verbraucht ihr mehr hab ich Pech gehabt verbrauch t ihr weniger habt ihr Pech, bei unserer Omi im Haus eine Tolle Regel denn die verpufft zum Ameisen ertränken gerne mal 10.000L im Jahr von daher nutzt es mir......
Aber die Heizkosten müssen doch in tatsächlicher höhe übernommen werden ich versteh nur gerade nicht worauf sich der gute Mann beruft ich habe mir das Urteil zwar angeschaut aber erschließt sich mir kein Sinn zu den Heizkosten.....
[FONT="]Bitte um Hilfe !
Achso Zusatz: ... es erschließt sich mir das er die Mehrwertsteuer nicht reingerechnet hat.......In der Abrechnung der Stadtwerke steht vom 01.03 - 31.12 eine gezahlte Summe von 218.21€ und auch da stimmt was nicht fällt mir in der B Note auf, aber das ist mal ein anderes Thema .....
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