HilfesuchenderMensch
Elo-User*in
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Hallo ihr Lieben,
bitte um Schwarmwissen in großer Kaffeerunde.
Habe als ALG2 Bezieher ein "Angebot 1 Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei 1 Träger" via PZU erhalten. Eine sogenannte LAV (Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden) Maßnahme.
Ist das identisch einer "Zuweisung"? Habe dazu nur noch den Flyer des MT bekommen und ein Entwurf einer neuen EGV. Eine Rechtsfolgebelehrung ist mit dabei.
WAS IST (LAV) DAS?
Laut mitgeschickten Flyer ist das wohl iwas mit Coaching und Arbeitsangebotenvermittlung durch Dritte. Habe Fotos davon angehängt. Aber ich traue dem nicht, weil auch im Flyer drinsteht, dass die mit dem JC eng zusammenarbeiten. Toll
Da steht auch was von Betriebspraktikum?? Darf der MT das?
Da ich letztes Jahr bereits ein 3-monatiges ausfühliches Bewerbungscoaching für Akademiker hatte frage ich mich was das jetzt bitte soll. Ich habe einen Master-Abschluss und schreibe dementsprechend perfekte Bewerbungen. Wurde überall diesbezüglich immer gelobt. Bekomme auch hin und wieder Vorstellungsgespräche, habe 2 nächste Woche, so dass mir dieser Mist von Maßnahme nicht ersichtlich ist
Da ich mich auf VV´s des SB schriftlich bewerbe und der SB wohl nicht schmeckt, soll ich jetzt "erzogen" und "überwacht" werden??? Ich wurde jetzt erst um 30% sanktioniert, weil ich in einer Bewerbung KEINE TEL und Email-Adresse angegeben hatte. Widerspruch mit Anwalt läuft bereits. Soll die Maßnahme jetzt hier sowas wie Erziehung werden?
Was kann ich tun?
Habe ende der Woche Termin beim SB, womöglich will SB mit mir nochmals darüber reden, und parallel EGV besprechen, die übrigens MIST ist. Ist ein VA da jetzt besser? Werde das sowieso erstmal zur Prüfung mit nach Hause nehmen, oder gleich ablehnen?
Habe am ersten Tag der Maßnahme ein Vorstellungsgespräch, ein weiteres in der Woche auch. Dies hat Vorrang, weiß ich. Aber so ein VG dauert ja nicht 8 h, also wann müsste ich zur Maßnahme? Kann ich die vorher abwehren? Total sinnlos die Maßnahme.
Falls das Thema schon mal im Forum war bitte ich um Linksammlung. Da ich in wenigen Tagen schon einen Termin beim SB habe bin ich mal wieder unter Zeitdruck..Überrumpelung eben.
Ausserdem war in dem Brief eine neue EGV, ein Entwurf, darin ist der Passus der LAV nun auch drin und widerspricht sich selbst.
Meine alte Egv von Juni 2017 wurde seitdem nie geändert. Es wurde im Sommer 2018 versucht eine neue EGV zu vereinbaren, jedoch durch die Änderungswünsche nie zustande gekommen, trotz Erinnerungen. Nicht mal ein VA. Jetzt ein neuer Entwurf, ohne meine Änderungen wohlgemerkt.
Wenn man beim MT reinschaut was die so machen, dann wird mir schlecht. Ich sage nur Sozialdatenschutz!
Beispiel: "gesundheitlicher Ist-Zustand" gehts noch?Das geht dem MT nichts an! Genausowenig wie meine Zeugnisse oder sonstwas!
Im Maßnahmeerklärungsbogen sollen die Fahrtkosten etc erstattet werden können, in der Entwurf-EGV wird dies ausdrücklich ausgeschlossen! Gehts noch??Und Maßnahme soll am Montag beginnen

Habe Euch alles Wichtige im Anhang beigefügt.
Bitte helft mir
bitte um Schwarmwissen in großer Kaffeerunde.

Habe als ALG2 Bezieher ein "Angebot 1 Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei 1 Träger" via PZU erhalten. Eine sogenannte LAV (Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden) Maßnahme.
Ist das identisch einer "Zuweisung"? Habe dazu nur noch den Flyer des MT bekommen und ein Entwurf einer neuen EGV. Eine Rechtsfolgebelehrung ist mit dabei.
WAS IST (LAV) DAS?
Laut mitgeschickten Flyer ist das wohl iwas mit Coaching und Arbeitsangebotenvermittlung durch Dritte. Habe Fotos davon angehängt. Aber ich traue dem nicht, weil auch im Flyer drinsteht, dass die mit dem JC eng zusammenarbeiten. Toll

Da ich letztes Jahr bereits ein 3-monatiges ausfühliches Bewerbungscoaching für Akademiker hatte frage ich mich was das jetzt bitte soll. Ich habe einen Master-Abschluss und schreibe dementsprechend perfekte Bewerbungen. Wurde überall diesbezüglich immer gelobt. Bekomme auch hin und wieder Vorstellungsgespräche, habe 2 nächste Woche, so dass mir dieser Mist von Maßnahme nicht ersichtlich ist

Da ich mich auf VV´s des SB schriftlich bewerbe und der SB wohl nicht schmeckt, soll ich jetzt "erzogen" und "überwacht" werden??? Ich wurde jetzt erst um 30% sanktioniert, weil ich in einer Bewerbung KEINE TEL und Email-Adresse angegeben hatte. Widerspruch mit Anwalt läuft bereits. Soll die Maßnahme jetzt hier sowas wie Erziehung werden?

Was kann ich tun?
Habe ende der Woche Termin beim SB, womöglich will SB mit mir nochmals darüber reden, und parallel EGV besprechen, die übrigens MIST ist. Ist ein VA da jetzt besser? Werde das sowieso erstmal zur Prüfung mit nach Hause nehmen, oder gleich ablehnen?
Habe am ersten Tag der Maßnahme ein Vorstellungsgespräch, ein weiteres in der Woche auch. Dies hat Vorrang, weiß ich. Aber so ein VG dauert ja nicht 8 h, also wann müsste ich zur Maßnahme? Kann ich die vorher abwehren? Total sinnlos die Maßnahme.
Falls das Thema schon mal im Forum war bitte ich um Linksammlung. Da ich in wenigen Tagen schon einen Termin beim SB habe bin ich mal wieder unter Zeitdruck..Überrumpelung eben.
Ausserdem war in dem Brief eine neue EGV, ein Entwurf, darin ist der Passus der LAV nun auch drin und widerspricht sich selbst.
Meine alte Egv von Juni 2017 wurde seitdem nie geändert. Es wurde im Sommer 2018 versucht eine neue EGV zu vereinbaren, jedoch durch die Änderungswünsche nie zustande gekommen, trotz Erinnerungen. Nicht mal ein VA. Jetzt ein neuer Entwurf, ohne meine Änderungen wohlgemerkt.
Wenn man beim MT reinschaut was die so machen, dann wird mir schlecht. Ich sage nur Sozialdatenschutz!
Beispiel: "gesundheitlicher Ist-Zustand" gehts noch?Das geht dem MT nichts an! Genausowenig wie meine Zeugnisse oder sonstwas!
Um die Integrationschancen für Arbeitsuchende und Maßnahmeteilnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt zu optimieren stellen wir Ihnen unser Coachingangebot zur Verfügung.
Dieses Angebot können Maßnahmeteilnehmer ergänzend zu Ihrer Arbeitszeit von 30 Std in den Projekten in Anspruch nehmen.
Unser Angebot:
-Ausführliche Erstberatung auf Basis der mit dem Jobcenter vereinbarten Eingliederungsvereinbarung
-Erstellung eines persönlichen Entwicklungsplans
-Umsetzung und Begleitung der im Entwicklungsplan vereinbarten Schritte
-Nachgehende Beratung und Vermittlungsaktivitäten, einschließlich der Dokumentation des Integrationsprozesses
-Profil-Pass-Beratung
Module:
1. Eignungsanalyse
Sprachkompetenzfeststellung; soziale -, fachliche-, kulturelle und methodische Kompetenzfeststellung; gesundheitlicher Ist-Zustand; Erfassung beruflicher Zielsetzungen und beruflich relevanter Fähigkeiten und Fertigkeiten; Erstellung eines tätigkeitsbezogenen Lebenslaufs inkl. Erfassung / Darstellung bereits ausgeführter / übernommener Tätigkeiten / Verantwortlichkeiten; Erfassung Arbeitszeugnisse / Zertifikate / Qualifizierungen; Individuelle Auswertung mit Erstellung eines Stärken- / Schwächen-Profils und Erstellung individueller Aktivierungs- und Eingliederungsplan mit fortlaufender individueller Qualifizierung
2. IT - Grundlagenqualifizierung
Erlangung von Grundkenntnissen PC und Internet: Hardware, Software, Netzwerke; Grundlagen Betriebssysteme (Benutzeroberfläche, Explorer, Hilfsfunktionen, Umgang mit Dateien, Ordnern etc.; Internet-Browser zur Hilfe für Informationssuche, Jobsuche, Kommunikationsnetze; Grundkenntnisse MS – Word; Einführung, Erstellung von bzw. Arbeiten mit Dokumenten, Layout, Drucken etc.)
Medienkompetenz
Orientierung in der Medienwelt; Kennen und Nutzung visueller und audiovisueller Medien in Hinblick auf Berufsorientierung, Eingliederung in Arbeits-welt bzw. Bewältigung lebenspraktischer Anforderungen; Teilnahme an medial vermittelten Kompetenzen hier speziell Nutzung der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit
3. Bewerbungstraining, Bewerbungscoaching, Aktivierung der Eigenbemühungen mit Bewerbungstraining
Überblick regionaler / bundesweiter Arbeitsmarkt; Möglichkeiten der Arbeitssuche (Online – Angebote, Tagespresse etc.); Erstellung individuelles Bewerber-profil; Erarbeitung realistischer beruflicher Perspektiven; Entwicklung von Selbstvermarktungsstrategien; Vermittlung aktueller Standards für schriftliche Bewerbungsunter-lagen; Erstellung aktueller, vollständiger, individueller Bewerbungsunterlagen, die auf entsprechende Stellenangebote angepasst und ausgerichtet werden können; Stärkung der Eigenbemühungen, Unterstützung der Eigeninitiative; Training für Vorstellungsgespräche und Testverfahren; Nutzung des Stellen- und Bildungsangebotes
4. betriebliche Erprobung (4 - 8 Wochen)
5. Sprachförderung
Erweiterung sprachlicher und schriftsprachlicher Kompetenzen, sowie die Vermittlung berufsbezogener Deutschkenntnisse
6. Gesundheitsorientierung
Bewegung, Stressbewältigung, gesunde Ernährung, Umgang mit Suchtproblematiken
7. Wirtschaftlichkeit
sinnvoller und wirtschaftlicher Umgang mit eigenen und fremden Ressourcen, kostenlose kulturelle Angebote nutzen, Erhöhung Einnahmen/ Verringerung Ausgaben
8. Förderung interkultureller Kompetenzen
Ziel ist das gemeinsame Teilnahme am sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben unter Beachtung individueller Herkunftskultur, -glauben und landestypischer Besonderheiten mit dem Ziel der Integration/ Inklusion in Deutschland
9. Bewerbungscoaching
Optimierung des individuellen Bewerbungsverhaltens/ Eigenbemühungen, Erhöhung: Passgenauigkeit/ Selbstständigkeit und Selbstvermarktung.
flankierend:
• Vermittlung in Arbeit: aktive Arbeitssuche und Eingliederung in 1. Arbeitsmarkt
• sozialpädagogische Begleitung: Motivation, Krisenintervention, Alltagshilfen
• Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive, Verweise auf Hilfsangebote.
Im Maßnahmeerklärungsbogen sollen die Fahrtkosten etc erstattet werden können, in der Entwurf-EGV wird dies ausdrücklich ausgeschlossen! Gehts noch??Und Maßnahme soll am Montag beginnen


Habe Euch alles Wichtige im Anhang beigefügt.
Bitte helft mir

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