Meine Leistungen wurden vorläufig ganz eingstellt.
Ich bin etwas ratlos wie ich es am besten angehe, dass das nicht rechtens sein kann ist mir allerdings klar, nur wie geh ich am besten dagegen vor ?
Zur Vorgeschichte:
Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir 2 Monatslöhne aus dem Arbeitsverhältnis von 2010, die schuldet er mir bis heute noch obwohl er vom Arbeitsgericht in einem Vergleich zur Zahlung aufgefordert wurde.
Das Mobcenter betreibt mal wieder Schikane oberster Güte und fordert ständig neue Sachen von mir an.
Von Schriftverkehr mit dem ehe. Arbeitgeber, bis zu Gerichtsurteilen, Lohnabrechnungen und Kontoauszügen.....immer wieder Kontoauszüge.
Seit 2010 kann ich alles halbe Jahr für 6 Monate Kontoauszüge abgeben !
Im vorletzten Schreiben wurde ich aufgefordert die Lohnabrechnungen für die 2 Monate aus 2010 und wieder mal Kontoauszüge abzugeben.
Ich habe denen dann mitgeteilt das ich diese geforderten Lohnabrechnungen nicht besitze ( Chef wurde im Vergleich zur Herrausgabe aufgefordert ! ) und das sie mir bitte mitteilen mögen WELCHE Kontoauszüge sie denn genau nochmal benötigen da ich ja alle 6 Monate Kontoauszüge abgegeben habe (so muss ich also davon ausgehen das wohl welche verschlampt wurden !)
Daraufhin habe ich folgendes Schreiben erhalten:
Sehr geehrte xxxx,
Ihre Antwort auf mein Schreiben habe ich erhalten.
Es werden die Kontoauszüge benötigt aus denen hervorgeht wann sie Zahlungen lt. Vergleich vom Arbeitsgericht XXX für XXX und XXX 2010 erhalten haben.
Der Zufluss des Geldes ist maßgebend bei der Berechnung.
Bis zur entgültigen Vorlage der angeforderten Unterlagen werden ihre Leistungen vorläufig eingstellt.
mit freundlichen Grüßen XXXX
Das war alles was in dem Schreiben stand, ein einzelnes Blatt, keine Rechtsfolgenbelehrung, keine Paragraphen, keine Möglichkeit zum Widerspruch.
Ich hab natürlich gleich reagiert und geantwortet, denen u.a. mitgeteilt das ich Dinge die ich nicht besitze nicht aushändigen kann, Lohnabrechnungen die ich nicht besitze kann ich denen nicht geben, ebenso wie Kontoauszüge auf denen ein Geldeingang verzeichnet ist wenn es keinen Geldeingang gab !
Ich kann ja keinen Geldeingang herbeizaubern !
Das ist jetzt schon wieder einige Tage her und bisher habe ich nichts von denen gehört, ich bin auch fest davon überzeugt das ich so schnell nichts hören werde und am 1. kein Geld auf meinem Konto habe.
Desweiteren soll ich ab Dezember an einem 4 wöchigen Bewerbertraining teilnehmen. Wie ich das mittellos finanzieren soll bleibt mir ein Rätsel.
Was kann ich jetzt noch tun ? Sozialgericht einschalten ? wenn ja wie ? Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ?
Was bleiben mir sonst noch für Möglichkeiten ?
Ich bin meiner Mitwirkungspflicht bisher immer fristgerecht nachgekommen !
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
lg Celtic
Ich bin etwas ratlos wie ich es am besten angehe, dass das nicht rechtens sein kann ist mir allerdings klar, nur wie geh ich am besten dagegen vor ?
Zur Vorgeschichte:
Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir 2 Monatslöhne aus dem Arbeitsverhältnis von 2010, die schuldet er mir bis heute noch obwohl er vom Arbeitsgericht in einem Vergleich zur Zahlung aufgefordert wurde.
Das Mobcenter betreibt mal wieder Schikane oberster Güte und fordert ständig neue Sachen von mir an.
Von Schriftverkehr mit dem ehe. Arbeitgeber, bis zu Gerichtsurteilen, Lohnabrechnungen und Kontoauszügen.....immer wieder Kontoauszüge.
Seit 2010 kann ich alles halbe Jahr für 6 Monate Kontoauszüge abgeben !
Im vorletzten Schreiben wurde ich aufgefordert die Lohnabrechnungen für die 2 Monate aus 2010 und wieder mal Kontoauszüge abzugeben.
Ich habe denen dann mitgeteilt das ich diese geforderten Lohnabrechnungen nicht besitze ( Chef wurde im Vergleich zur Herrausgabe aufgefordert ! ) und das sie mir bitte mitteilen mögen WELCHE Kontoauszüge sie denn genau nochmal benötigen da ich ja alle 6 Monate Kontoauszüge abgegeben habe (so muss ich also davon ausgehen das wohl welche verschlampt wurden !)
Daraufhin habe ich folgendes Schreiben erhalten:
Sehr geehrte xxxx,
Ihre Antwort auf mein Schreiben habe ich erhalten.
Es werden die Kontoauszüge benötigt aus denen hervorgeht wann sie Zahlungen lt. Vergleich vom Arbeitsgericht XXX für XXX und XXX 2010 erhalten haben.
Der Zufluss des Geldes ist maßgebend bei der Berechnung.
Bis zur entgültigen Vorlage der angeforderten Unterlagen werden ihre Leistungen vorläufig eingstellt.
mit freundlichen Grüßen XXXX
Das war alles was in dem Schreiben stand, ein einzelnes Blatt, keine Rechtsfolgenbelehrung, keine Paragraphen, keine Möglichkeit zum Widerspruch.
Ich hab natürlich gleich reagiert und geantwortet, denen u.a. mitgeteilt das ich Dinge die ich nicht besitze nicht aushändigen kann, Lohnabrechnungen die ich nicht besitze kann ich denen nicht geben, ebenso wie Kontoauszüge auf denen ein Geldeingang verzeichnet ist wenn es keinen Geldeingang gab !
Ich kann ja keinen Geldeingang herbeizaubern !
Das ist jetzt schon wieder einige Tage her und bisher habe ich nichts von denen gehört, ich bin auch fest davon überzeugt das ich so schnell nichts hören werde und am 1. kein Geld auf meinem Konto habe.
Desweiteren soll ich ab Dezember an einem 4 wöchigen Bewerbertraining teilnehmen. Wie ich das mittellos finanzieren soll bleibt mir ein Rätsel.
Was kann ich jetzt noch tun ? Sozialgericht einschalten ? wenn ja wie ? Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ?
Was bleiben mir sonst noch für Möglichkeiten ?
Ich bin meiner Mitwirkungspflicht bisher immer fristgerecht nachgekommen !
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
lg Celtic