DerELOquente
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 7 April 2015
- Beiträge
- 45
- Bewertungen
- 36
Hallo,
da ich mich ebenfalls mit Gleichgesinnten austauschen und hier im Forum beteiligen möchte,
dachte ich mir, dass ich auch einmal eine EGV einscanne und hier zwecks Prüfung,
Austausch, Infos, Anregungen usw. "anonym" einstellen sollte.
Bei den letzten vier Zwangs-Vorladungsterminen beim Jobcenter wurde das Thema EGV auch schon angesprochen. Insbesondere deswegen, da ich schon sehr lange keine EGV mehr unterzeichnet habe und
die EGV-Vermittlung ja durch das Jobcenter forciert wird. Ich habe die Unterzeichnung einer EGV nach meiner
Erleuchtung vehement abgelehnt. Bis dato blieb dies ohne Folgen für mich. Je nach Konstellation wurde mir
entweder gar keine EGV ausgehändigt, wenn ich vorab klargestellt hatte, dass ich eine EGV mit RFB, die zu meinen Lasten ginge, nicht unterzeichnen werde, oder eine EGV zur Prüfung mitgegeben.
Ich hatte diese dann nicht unterzeichnet und somit auch nicht mehr abgegeben.
Hier und da wurde zwar die Möglichkeit eines EGV/EinV ersetzenden VA genannt, aber ich hatte bisher im gesamten Leistungsbezug noch nie einen EGV/EinV ersetzenden VA.
Als freier Mensch werde ich mir sicherlich keinen Vertrag aufzwingen oder mich zur Unterschrift nötigen lassen.
Als Rechteträger obliegt mir die freie Entscheidung, ob und mit wem ich unter Bedingung x einen Vertrag schließe oder nicht.
Den einzelnen EGV/EinV hatte ich somit keinerlei Beachtung geschenkt, da dort eben das übliche Geschmarre
geschrieben stand. Rechtlich interessiert und wissbegierig hatte ich schon geprüft und auch hier im Forum nachgelesen. Ich persönlich finde es schon sehr interessant, da viele Gesetzwidrigkeiten enthalten sind.
Dennoch ist ja fast jede EGV/EinV individuell anders.
Auch ich habe mitbekommen, dass man wohl nicht mehr pauschal eine EGV/EinV ablehnen darf,
sondern den Dialog suchen und Vorschläge einbringen soll. Zumindest kommt dies dann "besser" an.
Taktisch klug wäre es allemal.
Da ich nun einen neuen SB (IFK) habe, wurde auch hier versucht, mir eine EGV/EinV aufzuschwatzen.
Diverse Dinge wurden besprochen und Änderungsvorschläge gemacht. Aus diesem Grund gab es zwei EGV (EGV 1 und EGV 1 abgeändert). Der neue SB hat gleich mehrmals betont, dass ein EGV-VA erlassen wird,
wenn die EGV bis zum Datum x nicht unterzeichnet beim JC eingeht. Ebenso, wenn sich der "Kunde"
nicht mehr meldet bzw. diese EGV nicht unterschreibt.
Da sich diese EGV von meinen anderen sehr stark abhebt, möchte ich Euch diese nicht vorenthalten.
Diverse Dinge sind mir schon selbst aufgefallen. Viele Dinge hat mir mein Beistand erklärt.
Dennoch denke ich, dass man sich auch hier zusätzlich austauschen kann und sollte.
Werft einfach einmal einen Blick drauf und gebt, wenn Ihr wollt, Infos, Hinweise, Antwort, Kommentare ab.
Ich unterzeichne die EGV/EinV "nicht"!
Gedanken dazu:
Bei der EGV 1 sind die Ziele ja zu schwammig/allgemein definiert worden.
Würde man hier unterzeichnen, dann würde man ja quasi jeder Arbeit/Maßnahme zustimmen.
Des Weiteren ist auffällig, dass diverse Dinge, die ohnehin schon im SGB festgelegt sind,
hier doppelt aufgeführt wurden, um dann härter (30% anstatt 10%) sanktionieren zu dürfen.
Zudem meine ich, dass hier, wenn man unterzeichnet, der Datenschutz (Lebenslauf, komplett ausgefüllter Gesundheitsfragebogen, Befreiung von der Schweigepflicht usw.) völlig umgangen wird bzw. man durch den Zwang dazu genötigt werden würde. Auch die OAW ist im SGB geregelt!
Mit der RFB bin ich sowieso nicht einverstanden.
Die EGV 2 wurde etwas abgeändert, aber ist im Kern identisch.
So einen MIST unterzeichne ich nicht!
Ist Euch noch etwas aufgefallen?
Was müsste ich im Falle eines EGV/EinV-VA beachten?
Ich lese hier aufmerksam mit und berate mich mit dem Beistand.
Dennoch lerne ich dazu und möchte nicht, dass durch Formfehler oder juristische Unkenntnis
Probleme entstehen oder man sich selbst eine Falle stellt.
Sobald ich den EGV/EinV-VA erhalte, werde ich am gleichen Tag den Widerspruch senden,
dem hiesigen Gericht Kopien aushändigen und zugleich einen Antrag auf aufschiebende Wirkung
bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Eilverfahren beantragen.
Dazu habe ich hier ja viel gelesen und es gibt hier auch Vorlagen, die, so meine ich, fachlich sicher sind!
Generell geht es mir aber erst einmal um den Austausch.
Vielen Dank & liebe Grüße
DerELOquente
da ich mich ebenfalls mit Gleichgesinnten austauschen und hier im Forum beteiligen möchte,
dachte ich mir, dass ich auch einmal eine EGV einscanne und hier zwecks Prüfung,
Austausch, Infos, Anregungen usw. "anonym" einstellen sollte.
Bei den letzten vier Zwangs-Vorladungsterminen beim Jobcenter wurde das Thema EGV auch schon angesprochen. Insbesondere deswegen, da ich schon sehr lange keine EGV mehr unterzeichnet habe und
die EGV-Vermittlung ja durch das Jobcenter forciert wird. Ich habe die Unterzeichnung einer EGV nach meiner
Erleuchtung vehement abgelehnt. Bis dato blieb dies ohne Folgen für mich. Je nach Konstellation wurde mir
entweder gar keine EGV ausgehändigt, wenn ich vorab klargestellt hatte, dass ich eine EGV mit RFB, die zu meinen Lasten ginge, nicht unterzeichnen werde, oder eine EGV zur Prüfung mitgegeben.
Ich hatte diese dann nicht unterzeichnet und somit auch nicht mehr abgegeben.
Hier und da wurde zwar die Möglichkeit eines EGV/EinV ersetzenden VA genannt, aber ich hatte bisher im gesamten Leistungsbezug noch nie einen EGV/EinV ersetzenden VA.
Als freier Mensch werde ich mir sicherlich keinen Vertrag aufzwingen oder mich zur Unterschrift nötigen lassen.
Als Rechteträger obliegt mir die freie Entscheidung, ob und mit wem ich unter Bedingung x einen Vertrag schließe oder nicht.
Den einzelnen EGV/EinV hatte ich somit keinerlei Beachtung geschenkt, da dort eben das übliche Geschmarre
geschrieben stand. Rechtlich interessiert und wissbegierig hatte ich schon geprüft und auch hier im Forum nachgelesen. Ich persönlich finde es schon sehr interessant, da viele Gesetzwidrigkeiten enthalten sind.
Dennoch ist ja fast jede EGV/EinV individuell anders.
Auch ich habe mitbekommen, dass man wohl nicht mehr pauschal eine EGV/EinV ablehnen darf,
sondern den Dialog suchen und Vorschläge einbringen soll. Zumindest kommt dies dann "besser" an.
Taktisch klug wäre es allemal.
Da ich nun einen neuen SB (IFK) habe, wurde auch hier versucht, mir eine EGV/EinV aufzuschwatzen.
Diverse Dinge wurden besprochen und Änderungsvorschläge gemacht. Aus diesem Grund gab es zwei EGV (EGV 1 und EGV 1 abgeändert). Der neue SB hat gleich mehrmals betont, dass ein EGV-VA erlassen wird,
wenn die EGV bis zum Datum x nicht unterzeichnet beim JC eingeht. Ebenso, wenn sich der "Kunde"
nicht mehr meldet bzw. diese EGV nicht unterschreibt.
Da sich diese EGV von meinen anderen sehr stark abhebt, möchte ich Euch diese nicht vorenthalten.
Diverse Dinge sind mir schon selbst aufgefallen. Viele Dinge hat mir mein Beistand erklärt.
Dennoch denke ich, dass man sich auch hier zusätzlich austauschen kann und sollte.
Werft einfach einmal einen Blick drauf und gebt, wenn Ihr wollt, Infos, Hinweise, Antwort, Kommentare ab.
Ich unterzeichne die EGV/EinV "nicht"!
Gedanken dazu:
Bei der EGV 1 sind die Ziele ja zu schwammig/allgemein definiert worden.
Würde man hier unterzeichnen, dann würde man ja quasi jeder Arbeit/Maßnahme zustimmen.
Des Weiteren ist auffällig, dass diverse Dinge, die ohnehin schon im SGB festgelegt sind,
hier doppelt aufgeführt wurden, um dann härter (30% anstatt 10%) sanktionieren zu dürfen.
Zudem meine ich, dass hier, wenn man unterzeichnet, der Datenschutz (Lebenslauf, komplett ausgefüllter Gesundheitsfragebogen, Befreiung von der Schweigepflicht usw.) völlig umgangen wird bzw. man durch den Zwang dazu genötigt werden würde. Auch die OAW ist im SGB geregelt!
Mit der RFB bin ich sowieso nicht einverstanden.
Die EGV 2 wurde etwas abgeändert, aber ist im Kern identisch.
So einen MIST unterzeichne ich nicht!
Ist Euch noch etwas aufgefallen?
Was müsste ich im Falle eines EGV/EinV-VA beachten?
Ich lese hier aufmerksam mit und berate mich mit dem Beistand.
Dennoch lerne ich dazu und möchte nicht, dass durch Formfehler oder juristische Unkenntnis
Probleme entstehen oder man sich selbst eine Falle stellt.
Sobald ich den EGV/EinV-VA erhalte, werde ich am gleichen Tag den Widerspruch senden,
dem hiesigen Gericht Kopien aushändigen und zugleich einen Antrag auf aufschiebende Wirkung
bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Eilverfahren beantragen.
Dazu habe ich hier ja viel gelesen und es gibt hier auch Vorlagen, die, so meine ich, fachlich sicher sind!
Generell geht es mir aber erst einmal um den Austausch.
Vielen Dank & liebe Grüße
DerELOquente