Sachen gibt's...
Nachdem mein Antrag auf Übernahme der Kosten gemäß AZWV für mein Fernstudium unter Anführung fadenscheiniger Argumente abgeschmettert worden ist, habe ich mich entschlossen, den Lehrgang bei einer vergleichbaren Fernschule auf eigene Kosten zu beginnen.
Sofort am Tag als ich erfuhr, dass auch mein Widerspruch keinen Erfolg gebracht hatte, hab ich mich dort also angemeldet. Damit habe ich mich gezwungenermaßen abgefunden und war mittlerweise auch schon total in den Lernstoff vertieft.
Just heute läuft dort mein Testmonat ab.
Das bedeutet, dass ich ab jetzt nicht mehr ohne weiteres von dem Vertrag zurücktreten darf und monatlich die Studiengebühr von meinem Konto eingezogen wird.
Und als ich heute nach hause kam, fand ich hier eine Einladung von meinem Fallmanager bei dem ich auch schon damals den entsprechenden Antrag gestellt und mit dem ich das Beratungsgespräch geführt habe.
Darin steht:
Sehr geehrter Cartman, bitte kommen Sie zum angegebenen Termin in das Jobcenter.
11. Februar
Herr X möchte mit Ihnen über Ihr Beratungsanliegen sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jobcenter Region Hannover
Dieses Schreiben wurde mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ist deshalb nicht unterschrieben. Für seine Rechtswirksamkeit ist die Unterschrift nicht erforderlich.
---------------
Ansonsten ist außer einem Antwortschreibensvordruck nichts dabei. Keine Rechtsfolgenbelehrung o.ä. .
Das heisst, ich könnte es steht keine Sanktionsandrohung im Raum falls ich nicht komme, oder?
Bemerkenswert finde ich, dass er über MEIN BERATUNGSANLIEGEN (und nicht wie üblich über meine Situation und mein Bewerberangebot) sprechen will.
Haltet Ihr es für denkbar, dass die zu meinen Ungunsten gefällte Entscheidung nochmal überdacht werden soll? Nach der Ablehnung meines Widerspruches hab ich nicht mehr reagiert.
Selbst wenn, müsste ich mit der Fernschule erstmal abklären, ob die Finanzierung zu diesem Zeitpunkt noch geändert werden kann. Denkt Ihr, es könnte in irgendeiner Weise vorteilhaft sein, dort hinzugehen?
Soll ich den Fallmanager vorher mal kontaktieren und fragen, was er konkret besprechen will?
Was könnt Ihr mir raten?
Freue mich über jede Antwort.
Danke im voraus dafür schonmal.
Viele Grüße, Cartman
meine Vorgeschichte (keine EGV unterschrieben!): https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/89986-neue-egv.html
Nachdem mein Antrag auf Übernahme der Kosten gemäß AZWV für mein Fernstudium unter Anführung fadenscheiniger Argumente abgeschmettert worden ist, habe ich mich entschlossen, den Lehrgang bei einer vergleichbaren Fernschule auf eigene Kosten zu beginnen.
Sofort am Tag als ich erfuhr, dass auch mein Widerspruch keinen Erfolg gebracht hatte, hab ich mich dort also angemeldet. Damit habe ich mich gezwungenermaßen abgefunden und war mittlerweise auch schon total in den Lernstoff vertieft.
Just heute läuft dort mein Testmonat ab.
Das bedeutet, dass ich ab jetzt nicht mehr ohne weiteres von dem Vertrag zurücktreten darf und monatlich die Studiengebühr von meinem Konto eingezogen wird.
Und als ich heute nach hause kam, fand ich hier eine Einladung von meinem Fallmanager bei dem ich auch schon damals den entsprechenden Antrag gestellt und mit dem ich das Beratungsgespräch geführt habe.
Darin steht:
Sehr geehrter Cartman, bitte kommen Sie zum angegebenen Termin in das Jobcenter.
11. Februar
Herr X möchte mit Ihnen über Ihr Beratungsanliegen sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jobcenter Region Hannover
Dieses Schreiben wurde mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ist deshalb nicht unterschrieben. Für seine Rechtswirksamkeit ist die Unterschrift nicht erforderlich.
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Ansonsten ist außer einem Antwortschreibensvordruck nichts dabei. Keine Rechtsfolgenbelehrung o.ä. .
Das heisst, ich könnte es steht keine Sanktionsandrohung im Raum falls ich nicht komme, oder?
Bemerkenswert finde ich, dass er über MEIN BERATUNGSANLIEGEN (und nicht wie üblich über meine Situation und mein Bewerberangebot) sprechen will.
Haltet Ihr es für denkbar, dass die zu meinen Ungunsten gefällte Entscheidung nochmal überdacht werden soll? Nach der Ablehnung meines Widerspruches hab ich nicht mehr reagiert.
Selbst wenn, müsste ich mit der Fernschule erstmal abklären, ob die Finanzierung zu diesem Zeitpunkt noch geändert werden kann. Denkt Ihr, es könnte in irgendeiner Weise vorteilhaft sein, dort hinzugehen?
Soll ich den Fallmanager vorher mal kontaktieren und fragen, was er konkret besprechen will?
Was könnt Ihr mir raten?
Freue mich über jede Antwort.
Danke im voraus dafür schonmal.
Viele Grüße, Cartman
meine Vorgeschichte (keine EGV unterschrieben!): https://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/89986-neue-egv.html