Hallo,
ich bin grad neu registriert und hoffe, dass ich hier richtig poste?! Ich war schön öfter hier im Forum und es hat mir schon sehr weitergeholfen. Doch nun muss ich mal direkt was posten, da ich es in der Suchfunktion leider nicht gefunden habe.
Ich bin Hauptmieterin einer Wohnung, in dieser Wohnung befindet sich noch eine Wohnung, quasi sowas wie eine Einliegerwohnung. Diese habe ich Untervermietet.
Nun möchte das Arbeitsamt von meinem Untermieter
a) Den Hauptmietvertrag, - den ich aber nicht rausrücken werden, weil ich der Ansicht bin, dass das Amt dazu gar keine Berechtigung hat.
b) Eine Anlage HG = Zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftikeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft... ???
( Suchen die hier irgendwie doofe? Muss ich das ausfüllen? Da es doch gar keine Haushaltsgemeinschaft gibt!!) - Wir haben zwei getrennte Haushalte, zwei Küchen, Bad usw. die Wohnungen liegen lediglich auf einer Etage mehr nicht!!
Und c) Anlage WEP = Zur Eintragung weiterer Personen der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren.
Aber auch hier besteht keine Bedarfsgemeinschaft...
Im übrigen hat mein Untermieter für diesen Monat noch keine Miete zahlen können, weil sich das Amt querstellt (ist umgezogen) - was ich als Vermieter und allein erziehende Mutter nicht besonders toll finde, da ich natürlich die Mieteinnahmen sehr gut gebrauchen kann.
Über einen Rat würde ich mich sehr freuen und sage im vorraus schon mal besten DANK!
Lg Mera Luna
ich bin grad neu registriert und hoffe, dass ich hier richtig poste?! Ich war schön öfter hier im Forum und es hat mir schon sehr weitergeholfen. Doch nun muss ich mal direkt was posten, da ich es in der Suchfunktion leider nicht gefunden habe.
Ich bin Hauptmieterin einer Wohnung, in dieser Wohnung befindet sich noch eine Wohnung, quasi sowas wie eine Einliegerwohnung. Diese habe ich Untervermietet.
Nun möchte das Arbeitsamt von meinem Untermieter
a) Den Hauptmietvertrag, - den ich aber nicht rausrücken werden, weil ich der Ansicht bin, dass das Amt dazu gar keine Berechtigung hat.
b) Eine Anlage HG = Zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftikeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft... ???
( Suchen die hier irgendwie doofe? Muss ich das ausfüllen? Da es doch gar keine Haushaltsgemeinschaft gibt!!) - Wir haben zwei getrennte Haushalte, zwei Küchen, Bad usw. die Wohnungen liegen lediglich auf einer Etage mehr nicht!!
Und c) Anlage WEP = Zur Eintragung weiterer Personen der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren.
Aber auch hier besteht keine Bedarfsgemeinschaft...
Im übrigen hat mein Untermieter für diesen Monat noch keine Miete zahlen können, weil sich das Amt querstellt (ist umgezogen) - was ich als Vermieter und allein erziehende Mutter nicht besonders toll finde, da ich natürlich die Mieteinnahmen sehr gut gebrauchen kann.
Über einen Rat würde ich mich sehr freuen und sage im vorraus schon mal besten DANK!
Lg Mera Luna