Heute noch einen Antrag per Mail stellen und das gilt dann rückwirkend ?

Leser in diesem Thema...

boyaz

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Dez 2013
Beiträge
105
Bewertungen
0
zum Monatsersten also Mai?
Oder hat das heute gar keinen Sinn mehr ?
 
Doch klar geht das heute noch für Mai rückwirkend, aber mach es per Fax mit qualifiziertem Sendebericht. Nur so hast du ein Beweis, dass du den Antrag noch rechtzeitig gestellt hast.

Mails haben 0,000 Beweiskraft und können verloren gehen oder vorsätzlich gelöscht werden um Geld zu sparen.
 
Denn Arbeitslosengeld II wird ab dem 1. des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Also noch gut 3 Stunden Zeit dafür.
Um die Frist zu wahren, genügt zunächst ein formloser Antrag.
Am besten Fax.
 
lol ich habe kein fax ??? eure antworten implizieren dass das jobcenter absichtlich sachen verliert
 
Stell den Antrag über die Website der AFA, "Vereinfachter Antrag"

https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf

Mit Programm ausfüllen und hier Hochladen und versenden:


Am besten direkt mit allen nötigen unterlagen.

Mein Antrag hab ich am 14.05 gestellt und am 28.05 wurde es bewilligt, obwohl dazwischen noch ein Brief kam und ich unterlagen einrechen musste (Auffoderung zur Mitwirkung)

Bekomme nun Geld für Mai und Juni überwiesen bzw in meinem Fall per Scheck.
 
lol ich habe kein fax ???
www.simple-fax.de 5€ aufladen und für 7 Cent pro Seite faxen. Hier ist jeder Euro/Cent sehr gut investiert. Du wirst es sicher in den nächsten Monaten noch öfter brauchen....... das Guthaben verfällt nicht.

eure antworten implizieren dass das jobcenter absichtlich sachen verliert
Dann schau dich mal im Forum um, was Jobcenter so alles vorsätzlich und rechtswidrig treiben. Da ist eine gelöschte Mail im Vergleich zu noch Pille Palle. Ist zwar nicht die Regel, aber da es durchaus passiert, sollte man lieber auf Nummer sicher gehen, vor allem wenn es um eine hohe 3stellige Summe geht.
 
also ich habe jetzt alle unterlagen ausgedruckt und aufgefüllt udn eingescannt und auf usb wollte die hochladen und dann abhscicken
 
also ich habe jetzt alle unterlagen ausgedruckt und aufgefüllt udn eingescannt und auf usb wollte die hochladen und dann abhscicken


Siehe meinen Beitrag oben, du bekommst nach dem Versenden direkt eine Bestätigung per PDF, diese ist Rechtskräftig wie ein Fax.
 
ich

Siehe meinen Beitrag oben, du bekommst nach dem Versenden direkt eine Bestätigung per PDF, diese ist Rechtskräftig wie ein Fax.

aso nice reicht es dann nur aus denn antrag zu stellen ic muss noch gar nicht ale unterlagen haben ?
Beitrag wurde automatisch zusammengeführt:


Siehe meinen Beitrag oben, du bekommst nach dem Versenden direkt eine Bestätigung per PDF, diese ist Rechtskräftig wie ein Fax.
ah geil da kann man alles einfügen und auf absenden klicken und bekommt eine bestätigung das ist ja mal nice
 
ich


aso nice reicht es dann nur aus denn antrag zu stellen ic muss noch gar nicht ale unterlagen haben ?

Musst du nicht, solltest du aber. Dann geht es schneller. Wenn du jetzt den Antrag versendest und dann Unterlagen fehlen musst du diese nachreichen, was Zeit kostet die du dir spare kannst.

Was die definitiv verlangen werden:

Foto vom Personalausweis (Vorder und Rückseite)
Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Ein Foto der Chipkarte von deiner KV
Begründung warum du ALG2 beantragst.

Würde ich sofort mit senden. Ansonsten bekommst du nächste Woche einen Brief wo dieses verlangt wird.

Also bei mir ging es wirklich sehr schnell, bei mir haben auch die Unterlagen gefehlt , hab dann Begründung ausgefüllt, EK Anlage ausgefüllt davon Fotos gemacht, selbige für die oben genannten Sachen.

Dann noch kurz schreiben zu Sachen die nicht zutreffen, zB Nachweis über sonstige Einkünfte, Kraftfahrzeugscheine usw..

Und dann an die eMail gesendet welche im Briefkopf stand.

Da bekommst du dann auch direkt eine Bestätigung zurück, dass die eMail eingegangen ist.
 
berlin haha dauert bestimmt
scheiße jetzt hab ich den falschen antrag geendet bzw noch mit der alten adresse.
ich hatte einen antrag im april ausgefüllt hab es aber damals gelassen und bin zwischenzeitlich umgezogen.
oh fuckkk nicht dass bei mir die polizei kommt wegen bettrugs
 
@ Boyaz
Nachweise kannst Du später nachreichen.
Wichtig ist jetzt wenigstens ein formloser Antrag.
Und jetzt fax den richtigen Antrag mit dem Hinweis das der vorherige Antrag um ...
storniert werden kann.
 

Anhänge

  • IMG_20200531_220449.jpg
    IMG_20200531_220449.jpg
    80,4 KB · Aufrufe: 157
  • 15909556098824336748911364866113.jpg
    15909556098824336748911364866113.jpg
    98,4 KB · Aufrufe: 155
  • 15909556345866469445112317865685.jpg
    15909556345866469445112317865685.jpg
    85,9 KB · Aufrufe: 140
  • 15909557056744477807971069131447.jpg
    15909557056744477807971069131447.jpg
    105,8 KB · Aufrufe: 137
Bin zwecks Existenzsicherung Hilfebedürftigt, reicht.

So ähnlich hab ich es auch formuliert. Bei "ist bereits ein ende der Hilfebedürftigkeit abzusehen" hab ich einfach "nein" geschrieben , HG hab ich auch nicht ausgefüllt, da bei Antrag angegeben wurde das ich keine Wohnung habe und bei meiner Schwester untergekommen bin. Wurde so akzeptiert ;)
 
Mal wieder eine Eigenkreation.

Das wird wohl so an jeden versendet. Auf VM wird ja angeblich auch bei dem Antrag erstmal verzichtet, trotzdem wollten die es.

Die Mitarbeiter, welche die Vereinfachten Anträge bearbeiten nennen sich übrigens "Fachassistent Eingangszone"

Die sagte mir auch auf Nachfrage am Telefon "Ja sie kennen dass ja, da wird was beschlossen aber am ende setzt jeder Mitarbeiter es anders um....
 
scheiße jetzt hab ich das einfach so abgeshcickt ...

Es hatte bereits eine Person Erfolg damit ...

Mit der am 30.01.2015 abends abgesendeten E-Mail hat der Kläger wirksam die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Januar 2015 beantragt. Die E-Mail stellt einen Antrag i.S. v. § 37 Abs. 1 S.1 SGB II dar (1). Der Antrag gilt mit abrufbarer Speicherung der E-Mail im elektronischen Postfach (E-Mail Server) des Beklagten als zugegangen (2). Der Kläger hat den Nachweis für den Zugang erbracht (3). 1. Der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung nach § 37 SGB II ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Es gilt insofern der Grundsatz der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens (§ 9 SGB X). Der Antrag kann daher
auch mündlich, fernmündlich und auch per E-Mail gestellt werden, eine eigenhändige Unterschrift (§ 126 BGB) ist nicht erforderlich.
Bundessozialgericht B 14 AS 51/18 R

lg, bondul
 
ne die haben das einfach auf den juni zurückgestez.
auf de mai haben sie gepfifen

dürfen die das ?
naja anscheinend schon sonst würden die es nciht machen
 
Kannst du beweisen, dass du den Antrag noch am 31.05.2020 vor 23:59:59 gestellt hast?
Wenn ja: Widerspruch . Und falls das nichts bringt mit allerbesten Erfolgschancen vors SG ziehen. ;)

Als Beweis würde z.B. ein qualifizierter Sendebericht von einem Fax zählen....
 
Zurück
Oben Unten