fragende25
Elo-User*in
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Hallo liebe Foris,
habe heute meine Wust an Unterlagen abgegeben aber keine Mietbescheinung mit dem Hinweis auf Doppeldatenerhebung nach § 65 SGB I und § 67a SGB X . Außerdem hab ich auf das Urteil des
BSG vom 25.1. 2012 verwiesen. B 14 AS 65/11 R
Sie wollten mir dann eine neutrale Mietbescheinigung geben, wo nicht Jobcenter draufsteht, hab ich abgelehnt immer noch Doppeldatenerhebung, da sonst ja alles vorliegt. Bin gespannt was da jetzt noch kommt, wahrscheinlich werden sie mit einem Schreiben monieren, dass sie sonst ja nicht wüssten ob ich Mietschulden habe und bla. Halte euch da auf dem Laufenden.
habe heute meine Wust an Unterlagen abgegeben aber keine Mietbescheinung mit dem Hinweis auf Doppeldatenerhebung nach § 65 SGB I und § 67a SGB X . Außerdem hab ich auf das Urteil des
BSG vom 25.1. 2012 verwiesen. B 14 AS 65/11 R
Sie wollten mir dann eine neutrale Mietbescheinigung geben, wo nicht Jobcenter draufsteht, hab ich abgelehnt immer noch Doppeldatenerhebung, da sonst ja alles vorliegt. Bin gespannt was da jetzt noch kommt, wahrscheinlich werden sie mit einem Schreiben monieren, dass sie sonst ja nicht wüssten ob ich Mietschulden habe und bla. Halte euch da auf dem Laufenden.