Hallo,
meine erste Forumsmitgliedschaft und -anfrage überhaupt, also seht es mir bitte nach, wenn ich etwas falsch machen sollte.
Zuerst kurz meine Situation:
Ich beziehe seit Ende November 2010 trotz Halbtagsstelle ALG II. Ich wohne allein im eigenen Haus, das allerdings noch knapp zur Hälfte der Bank gehört. Wohnfläche 75 qm, Haus auf dem Land, BJ irgendwann Ende 18hundert nochwas. Entsprechend ist die Isolierung nicht optimal.
Geheizt (und Warmwasserbereitung) wird mit Ölheizung, 15 Jahre alt. Im letzten Jahr habe ich für knapp 2000 Euro insgesamt Heizöl (3000 l = Fassungsvermögen der Tanks) gekauft.
Aufgrund des sehr frühen, langen und kalten Winters ist mein Ende September gekauftes Heizöl (2000 l) fast alle. 21 cm hatte ich heute Nachmittag noch im Tank. Bis 11 cm kann ich runter, hab' ich schon ausprobiert. Etwas Zeit ist also noch.
Ende Januar habe ich beim meinem Jobcenter nach § 22, SGB II, Kostenerstattung für Heizölbeschaffung beantragt.
Ich habe als Antwort - immerhin schon eine Woche nach Antrag - folgendes erhalten:
Zitat:
Sehr geehrte...
ich beabsichtige, Ihnen auf Ihren Antrag vom... eine Heizungshilfe in Höhe von 864,50 Euro für den Zeitraum 1.1.11 bis 31.12.11 zu gewähren.
Zur Berechnung der Ihnen zustehenden Heizungshilfe ist die tatsächliche m²-Zahl Ihrer Unterkunft, jedoch maximal die angemessene Größe, mit den jährlichen Aufwendungen zur Beschaffung des Brennstoffes pro m² zu multiplizieren. Als Größe der Unterkunft sind hier 50m² zu berücksichtigen. Die Aufwendungen zur Beschaffung von Heizöl betragen 247kWh x 50 m² : 10 = 1.235 l x 0,70 Euro/l = 864,50 Euro jährlich.
Dieser Betrag wird Ihnen in einer Summe gewährt.
Bevor ich Ihnen die Heizungshilfe in einer Summe gewähren kann, bitte ich Sie, die beigefügte Zustimmungserklärung zum Auszahlungsverfahren ausgefüllt an mich zurückzusenden. Sobald diese hier eingegangen ist, werde ich den Bewilligungsbescheid erstellen und die Auszahlung veranlassen. Sollten Sie diesem Auszahlungsverfahren nicht zustimmen, wird eine monatliche Auszahlung in zwölf Teilbeträgen erfolgen.
Zitat Ende.
Die Zustimmungserklärung hat folgenden Text, ich zitiere:
Hiermit erkläre ich, , mich damit einverstanden, dass die von mir mit Antrag vom beantragte Heizungshilfe für den Zeitraum vom bis in einem Betrag an mich ausgezahlt wird. Weitere Ansprüche für den genannten Zeitraum bestehen somit nicht.
Datum, Unterschrift
Zitat Ende.
Bei der Berechnung verstehe ich die kWh-Angabe nicht.
Meine Heizölrechnungen vom letzten Jahr hatte ich auf Verlangen der Arge bei Antragsabgabe mit eingereicht. Sie wissen also, was ungefähr im Jahr anfällt. Der letzte Winter war ja auch recht kalt und lang.
Meine 75 m² sind auch nicht beanstandet worden.
In einem Beitrag habe ich in einem BSG-Urteil-Auszug auch gelesen, dass die m² für die Heizkosten gar nicht relevant sein sollen.
In einem anderen Beitrag las ich, dass ich gar keinen Antrag hätte stellen müssen, sondern einfach das Heizöl kaufen und die Rechnung zwecks Begleichung ans Jobcenter schicken bräuchte. Ist das aber nicht riskant? Nicht, dass ich mich mit meinem Heizöllieferanten erzürne.
Soll ich das Geld erstmal nehmen und dann später, wenn der Bescheid kommt, Widerspruch einlegen? Gleich gegenan schreiben? Gleich Anwalt (mit Beratungshilfeschein) aufsuchen? Heizöl einfach kaufen und Rechnung einreichen?
Der letzte Satz in der Zustimmungserklärung stört mich sehr. Kann ich den einfach streichen oder mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" unterschreiben, damit das Geld erstmal fließt und ich nicht plötzlich im Kalten sitze?
Vielen, vielen Dank im Voraus. Ich hoffe sehr, jemand von Euch kann mir helfen.
meine erste Forumsmitgliedschaft und -anfrage überhaupt, also seht es mir bitte nach, wenn ich etwas falsch machen sollte.
Zuerst kurz meine Situation:
Ich beziehe seit Ende November 2010 trotz Halbtagsstelle ALG II. Ich wohne allein im eigenen Haus, das allerdings noch knapp zur Hälfte der Bank gehört. Wohnfläche 75 qm, Haus auf dem Land, BJ irgendwann Ende 18hundert nochwas. Entsprechend ist die Isolierung nicht optimal.
Geheizt (und Warmwasserbereitung) wird mit Ölheizung, 15 Jahre alt. Im letzten Jahr habe ich für knapp 2000 Euro insgesamt Heizöl (3000 l = Fassungsvermögen der Tanks) gekauft.
Aufgrund des sehr frühen, langen und kalten Winters ist mein Ende September gekauftes Heizöl (2000 l) fast alle. 21 cm hatte ich heute Nachmittag noch im Tank. Bis 11 cm kann ich runter, hab' ich schon ausprobiert. Etwas Zeit ist also noch.
Ende Januar habe ich beim meinem Jobcenter nach § 22, SGB II, Kostenerstattung für Heizölbeschaffung beantragt.
Ich habe als Antwort - immerhin schon eine Woche nach Antrag - folgendes erhalten:
Zitat:
Sehr geehrte...
ich beabsichtige, Ihnen auf Ihren Antrag vom... eine Heizungshilfe in Höhe von 864,50 Euro für den Zeitraum 1.1.11 bis 31.12.11 zu gewähren.
Zur Berechnung der Ihnen zustehenden Heizungshilfe ist die tatsächliche m²-Zahl Ihrer Unterkunft, jedoch maximal die angemessene Größe, mit den jährlichen Aufwendungen zur Beschaffung des Brennstoffes pro m² zu multiplizieren. Als Größe der Unterkunft sind hier 50m² zu berücksichtigen. Die Aufwendungen zur Beschaffung von Heizöl betragen 247kWh x 50 m² : 10 = 1.235 l x 0,70 Euro/l = 864,50 Euro jährlich.
Dieser Betrag wird Ihnen in einer Summe gewährt.
Bevor ich Ihnen die Heizungshilfe in einer Summe gewähren kann, bitte ich Sie, die beigefügte Zustimmungserklärung zum Auszahlungsverfahren ausgefüllt an mich zurückzusenden. Sobald diese hier eingegangen ist, werde ich den Bewilligungsbescheid erstellen und die Auszahlung veranlassen. Sollten Sie diesem Auszahlungsverfahren nicht zustimmen, wird eine monatliche Auszahlung in zwölf Teilbeträgen erfolgen.
Zitat Ende.
Die Zustimmungserklärung hat folgenden Text, ich zitiere:
Hiermit erkläre ich, , mich damit einverstanden, dass die von mir mit Antrag vom beantragte Heizungshilfe für den Zeitraum vom bis in einem Betrag an mich ausgezahlt wird. Weitere Ansprüche für den genannten Zeitraum bestehen somit nicht.
Datum, Unterschrift
Zitat Ende.
Bei der Berechnung verstehe ich die kWh-Angabe nicht.
Meine Heizölrechnungen vom letzten Jahr hatte ich auf Verlangen der Arge bei Antragsabgabe mit eingereicht. Sie wissen also, was ungefähr im Jahr anfällt. Der letzte Winter war ja auch recht kalt und lang.
Meine 75 m² sind auch nicht beanstandet worden.
In einem Beitrag habe ich in einem BSG-Urteil-Auszug auch gelesen, dass die m² für die Heizkosten gar nicht relevant sein sollen.
In einem anderen Beitrag las ich, dass ich gar keinen Antrag hätte stellen müssen, sondern einfach das Heizöl kaufen und die Rechnung zwecks Begleichung ans Jobcenter schicken bräuchte. Ist das aber nicht riskant? Nicht, dass ich mich mit meinem Heizöllieferanten erzürne.
Soll ich das Geld erstmal nehmen und dann später, wenn der Bescheid kommt, Widerspruch einlegen? Gleich gegenan schreiben? Gleich Anwalt (mit Beratungshilfeschein) aufsuchen? Heizöl einfach kaufen und Rechnung einreichen?
Der letzte Satz in der Zustimmungserklärung stört mich sehr. Kann ich den einfach streichen oder mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" unterschreiben, damit das Geld erstmal fließt und ich nicht plötzlich im Kalten sitze?
Vielen, vielen Dank im Voraus. Ich hoffe sehr, jemand von Euch kann mir helfen.