Kannst du schriftlich machen, weil ich denke bei 2000 Liter ist es auch eine Frage
wie willst du das vorfinanzieren?
Am besten Kostenvoranschlag miteinreichen.
Bundessozialgericht - B 14 AS 15/09 R - Urteil vom 19.10.2010
2. Der Anspruch auf Heizkosten gemäß § 22 Abs.. 1 Satz 1 SGB II besteht zunächst jeweils in Höhe der konkret individuell geltend gemachten Aufwendungen. Eine Pauschalierung ist unzulässig. Nur wenn die Heizkosten über einem aus einem bundesweiten oder kommunalen Heizspiegel zu ermittelnden Grenzbetrag liegen, sind sie im Regelfall nicht mehr als angemessen zu betrachten.
Zitat Ende
Und lies auch bitte mal in diesem Link aus dem Forum, wichtig!
https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/51136-harter-winter-2010-zusaetzliche-heizkosten.html
Wie es mit Kohle und Holz sich verhält, bleibt die Frage wird es zum heizen oder kochen benötigt?
Bundessozialgericht B 7b AS 40/06 R
Nach § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Unter § 22 Abs 1 SGB II fallen jedoch nicht nur laufende Kosten, sondern auch einmalige Kosten, die beispielsweise für die Beschaffung von Heizmaterial anfallen.
Für diese Auslegung spricht insbesondere der Wortlaut von § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II, der unterschiedslos von "tatsächlichen Aufwendungen" für Unterkunft und Heizung spricht. Insbesondere der Begriff "tatsächlich" lässt eine einmalige Übernahme zu, wenn die Kosten angefallen sind.
Unter § 22 Abs 1 SGB II fallen demnach auch einmalige Leistungen zur Beschaffung von Heizmaterial. Bei der Beschaffung von Heizmaterial (zB Heizöl oder Holz) handelt es sich um Aufwendungen, die einen zukünftigen Heizbedarf decken sollen.
Der Bedarf für Heizmittel entsteht erst dann, wenn für den Bewilligungszeitraum (§ 41 SGB II) kein Brennmaterial mehr vorhanden ist. Die tatsächlichen Aufwendungen entstehen aber erst in der Folge der Lieferung von Heizmaterial. Es besteht daher im Regelfall keine Verpflichtung der Beklagten, vor der Lieferung eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.
Etwas anderes könnte indes dann gelten, wenn der Heizmittellieferant nur bereit wäre, gegen sofortige Barzahlung zu liefern. In diesem Fall wäre eine Kostenübernahmeerklärung bzw eine "vorherige" Leistung der Beklagten zulässig.
Zitat Ende
Hier mal mein Vorschlag zu einem Heizkostenantrag:
Silvie0035, Himmelspforte 3 55xyz Treudorf
Bank: Pleitegeierbank, Konto: 988777, BLZ : 5xxxx
Jobcenter 26.09.201
xxxxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxxxx
BG: 897676536
Betreff: Formloser Antrag von Gewährung für Heizkostenzuschuss
- Beihilfe für Öl, Brigetts und Holz, Heizperiode 2012/ 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen formlosen Antrag auf einen Heizkostenzuschuss für Heizöl in Höhe von 1500 Litern, da ich für die beheizung im gesamten Haus, ausgenommen der Küche, dort habe ich den damaligen defekten Heizkörper zurückgebaut, so dass es dort nur diese Heizungsart des Beistellofens mit Holz/ Brikettbefeuerung gibt.
Die restlichen Räume, ausgenommen das Wohnzimmer (das verfügt auch über einen Holz und Kohlebeistellofen), werden mit Öl-ZH geheizt.
1. Heizölpreisberechnung nach dem Heizölrechner Heizöl24, für 1500 Liter, ergibt eine Summe in Höhe von € 1.427,46 inkl.Mwst.
2. Braunkohlebriketts eine halbe Palette 45 x 10kg-Päckchen zu je € 2,79 das Päckchen, ergibt eine Gesamtsumme von € 125,55 inkl. Mwst.
3. Holzbrand, 2 Raummeter Kaminholz €260,00 inkl. Mwst.
4. Rechnung Heizungsbau Wilhelm v. 3.11.2011, € 84,-(Heizungsausfall, Wartung, Tank leer)
5. Rechnung Heizungsbau Wilhelm vom 28.09.2012, Heizungsinbetriebnahme, Tankreinigung € 198,-
Den Gesamtpreis von
€ 2095,01 überweisen Sie bitte auf obiges Konto.
Die tatsächlichen Kostenrechnungen reiche ich Ihnen nach Erhalt der Heizöllieferung nach.
Ich erwarte Ihre Anweisung innerhalb der nächsten 10 Tage, ab Antragsstellung,da ich null Heizöl in meinen Tanks habe (siehe Rechnung, €84,-Wartung aus 2011, Vermerk: Tanks leer) möchte ich so schnell wie möglich meinen Winterbrand bestellen können. Ansonsten ist zu befürchten, dass ich mit Wasserrohrbrüchen, wegen einfrierenden wasserführenden Leitungen zu rechnen hätte.
Da ich in 2 Heizperioden 6000Liter Heizöl verbrauchte, hoffe ich dass ich bei sparsamster Heizweise mit der angeforderten Mengen an Brandmaterial zurechtkommen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage:Rechnung Holzdealer, Rechnung Braunkohlefuzzi, Rechnung Heizungsbau Wilh. v. 2011, Rechnung Heizungsbau Wilhelm v. 2012, sowie Heizölrechner: Heizöl24.de
Wenn ich Deinen Brief richtig verstehe, wäre es sinnvoll, die €260,- für Holz und ca. € 125,55 zusammen
€385,55 vorzulegen, denen direkt Rechnung mit diesem Schreiben in die Hand drücken und nur für Heizöl zusätzliche Vorauszahlung zu erbittten, da ich soviel mein Konto nicht überziehen kann, möchte?
Das wären ja dann tatsächlich angefallene Heizkostenmaterialbeschaffungsmaßnahmen, oder?
