Rosaroter Panther
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Hallo brauche dringend Hilfe, da ich nicht mehr durchblicke. ARGE will nun plötzlich, nachdem die Heizkosten in voller Höhe seit 2005 übernommen worden sind, die Heizkosten zukünftig nur noch bis zu einem gewissen Betrag übernehmen. Wir wohnen zu dritt in einer 50 qm-Wohnung , Altbau, nicht gut isoliert mit z.Tl alten Fenstern und in jedem Raum Nachtspeicheröfen, auch z.Tl alt, die sehr viel Strom verbrauchen. Dadurch sind die Heizkosten recht hoch. Dafür haben wir eine so geringe Kaltmiete, wie sie nirgends mehr zu kriegen ist hier man zahlt meist das Doppelte an Kaltmiete woanders. Zudem steigen jedes Jahr die Stromkosten(Grundgebühr, KW-Stunde usw.). Zum Vergleich: Im Jahr 2005 hatten wir einen höheren Heizkostenverbrauch als im Jahr 2007, und dennoch haben wir im Jahr 2007 120 Euro mehr im Jahr bezahlt.
Arge schrieb im August an uns: "Hinweis Heizkosten: Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Heizkosten anhand der letzten Nebenkostenabrechnung unangemessen hoch sind. Wir fordern Sie daher auf, diese Kosten zu senken, da bei der nächsten Nebenkostenabrechnung nur noch die angemessene Höhe berücksichtigt werden kann. Als angemessen gilt in Ihrem Fall eine monatliche Heizkostenpauschale von 75 Euro. Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben."
Ich habe den Widerspruch eingereicht, mit der Begründung, siehe oben,Altbau, Nachtspeicher usw., und dass wir den Verbrauch nicht mehr weiter senken können, weil wir das schon tun und frieren in manchen Räumen, und dass wir in den kälteren Jahreszeiten nicht mehr als 21-22 Grad heizen in Wohn-Küche und Wohnzimmer, im Bad heizen wir gar nicht, im Schlafzimmer nur gering , und dass zwei Kinder da sind , die einen höheren Wärmebedarf haben und dass ich nur kurz lüfte (also keine daueroffenen oder -gekippten Fenster , wenn geheizt wird) . Dennoch haben wir einen hohen Heizstromkostenverbrauch, wo es auch meist sogar jedes Jahr eine Nachzahlung gibt, weil jedes Jahr die Grundgebühren für Strom steigen.
Auf meinen Wuiderspruch nun erhielt ich folgende Nachricht von Arge :
Der Widerspruch wird als unzulässig verworfen. Mit dem genannten Bescheid erteilte Ihnen die Arge einen Hinweis, dass Ihre Heizkosten unangemessen hoch seien, und forderte Sie auf, diese zu senken. Dagegen richtet sich der Widerspruch . Auf dessen Begründung wird Bezug genommen.
Der Widerspruch ist unzulässig. § 78 Abs.1 Satz 1 des SGG bestimmt, dass vor Erhebung der Anfechtungsklage Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) nachzuprüfen sind. Nach § 31 Satz 1 des SGB X ist ein Verwaltungsakt jede Entscheidung, die die Arge zur Regelung eines Einzelfalles trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Bei dem o.a. Hinweis handelt es sich mangels Regelungsgehalt nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um ein Informationssschreiben. Der Widerspruich ist daher nicht zulässig.
Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 63 SGB X."
Und auf dem nächsten Blatt steht dann dass man gegen die Entscheidung von Arge beim Sozialgericht Klage einreichen kann.
Wie sieht die Sachlage aus, was steht uns wirklich an Heizkosten zu und ist es von Arge gerechtfertigt, dass wir die Kosten senken sollen trotz steigender Strompreise, d.h. im Winter unsere Räume, in denen wir uns hauptsächlich aufhalten, nur noch so heizen, dass sie 17-18 Grad haben? Und warum ist mein Widerspruch unzulässig (das verstehe ich nicht), und kann ich Klage beim Sozialgericht erheben?
Danke
Arge schrieb im August an uns: "Hinweis Heizkosten: Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Heizkosten anhand der letzten Nebenkostenabrechnung unangemessen hoch sind. Wir fordern Sie daher auf, diese Kosten zu senken, da bei der nächsten Nebenkostenabrechnung nur noch die angemessene Höhe berücksichtigt werden kann. Als angemessen gilt in Ihrem Fall eine monatliche Heizkostenpauschale von 75 Euro. Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben."
Ich habe den Widerspruch eingereicht, mit der Begründung, siehe oben,Altbau, Nachtspeicher usw., und dass wir den Verbrauch nicht mehr weiter senken können, weil wir das schon tun und frieren in manchen Räumen, und dass wir in den kälteren Jahreszeiten nicht mehr als 21-22 Grad heizen in Wohn-Küche und Wohnzimmer, im Bad heizen wir gar nicht, im Schlafzimmer nur gering , und dass zwei Kinder da sind , die einen höheren Wärmebedarf haben und dass ich nur kurz lüfte (also keine daueroffenen oder -gekippten Fenster , wenn geheizt wird) . Dennoch haben wir einen hohen Heizstromkostenverbrauch, wo es auch meist sogar jedes Jahr eine Nachzahlung gibt, weil jedes Jahr die Grundgebühren für Strom steigen.
Auf meinen Wuiderspruch nun erhielt ich folgende Nachricht von Arge :
Der Widerspruch wird als unzulässig verworfen. Mit dem genannten Bescheid erteilte Ihnen die Arge einen Hinweis, dass Ihre Heizkosten unangemessen hoch seien, und forderte Sie auf, diese zu senken. Dagegen richtet sich der Widerspruch . Auf dessen Begründung wird Bezug genommen.
Der Widerspruch ist unzulässig. § 78 Abs.1 Satz 1 des SGG bestimmt, dass vor Erhebung der Anfechtungsklage Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) nachzuprüfen sind. Nach § 31 Satz 1 des SGB X ist ein Verwaltungsakt jede Entscheidung, die die Arge zur Regelung eines Einzelfalles trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Bei dem o.a. Hinweis handelt es sich mangels Regelungsgehalt nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um ein Informationssschreiben. Der Widerspruich ist daher nicht zulässig.
Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 63 SGB X."
Und auf dem nächsten Blatt steht dann dass man gegen die Entscheidung von Arge beim Sozialgericht Klage einreichen kann.
Wie sieht die Sachlage aus, was steht uns wirklich an Heizkosten zu und ist es von Arge gerechtfertigt, dass wir die Kosten senken sollen trotz steigender Strompreise, d.h. im Winter unsere Räume, in denen wir uns hauptsächlich aufhalten, nur noch so heizen, dass sie 17-18 Grad haben? Und warum ist mein Widerspruch unzulässig (das verstehe ich nicht), und kann ich Klage beim Sozialgericht erheben?
Danke