Ich bin seit September 2018 im Leistungsbezug von ALG II. Damit überbrücke ich meine Elternzeit, bis ich wieder in meinen Job zurückkehre. Das Jobcenter bezahlt derzeit komplett meine Miete. Für das Jahr 2018 habe ich eine Heizkosten Rückerstattung in Höhe von 100 € erhalten. Wird diese vom Jobcenter eingezogen oder gehört das Guthaben mir? Oder wird das anteilig angerechnet für September Oktober November und Dezember 2018?