Hallo,
ich bin immer sehr sparsam mit Wasser und Heizung.
Daher erhalte ich immer ein Guthaben bei der BKA. Anfangs habe ich es auch immer behalten dürfen.
Das Guthaben stammt immer aus den Heizkosten.
Aktuell habe ich 156€ Guthaben wegen der Heizkosten. Ich zahle derzeit ca 14€ (demnach 168€ pro Jahr) von meinem Regelsatz dazu auch für das Jahr,wo das Guthaben entstanden ist, da anerkannte Kosten der Unterkunft weniger und tatsächliche Kosten höher sind.
Der Widerspruch wurde zurückgewiesen, da die der Auffassung sind, die hätten ja die Heizkosten voll übernommen und das praktisch die 14€ von meinem Regelsatz nur für die Betriebskosten sind.
Dagegen wollte ich nun klagen, wäre das sinnvoll oder sind die im Recht?
Ich habe schon viel gelesen, aber meist wird von Guthaben aus der BKA gesprochen, aber direkt wegen Heizkosten nicht.
Der zweite Fall ist ähnlich, nur war ich da lediglich 3 Monate und 8 Tage beim Jobcenter und den Rest beim Sozialamt. Auch in dem Jahr erhielt ich ein Guthaben von den Heizkosten von ca 270€. Leider war ich zum Zeitpunkt der Erstellung der BKA wieder beim JC und die fordern nun das volle Guthaben.
Dem ersten Wiederspruch wurde in vollem Umfang zu meinen Gunsten entsprochen.
Seit dem die auf den Trichter gekommen sind, dass die ja die vollen Heizkosten tragen, haben die den Fall erneut geöffnet und der erneute Widerspruch wurde nun zurück gewiesen. Mit eben dieser Begründung - obwohl die nicht mal in diesen 3 Monaten so viel wie das GH beträgt gezahlt haben.
Auch dagegen wollte ich nun klagen und brauche euren fachlichen Rat.
Vielen Dank im Voraus.
ich bin immer sehr sparsam mit Wasser und Heizung.
Daher erhalte ich immer ein Guthaben bei der BKA. Anfangs habe ich es auch immer behalten dürfen.
Das Guthaben stammt immer aus den Heizkosten.
Aktuell habe ich 156€ Guthaben wegen der Heizkosten. Ich zahle derzeit ca 14€ (demnach 168€ pro Jahr) von meinem Regelsatz dazu auch für das Jahr,wo das Guthaben entstanden ist, da anerkannte Kosten der Unterkunft weniger und tatsächliche Kosten höher sind.
Der Widerspruch wurde zurückgewiesen, da die der Auffassung sind, die hätten ja die Heizkosten voll übernommen und das praktisch die 14€ von meinem Regelsatz nur für die Betriebskosten sind.
Dagegen wollte ich nun klagen, wäre das sinnvoll oder sind die im Recht?
Ich habe schon viel gelesen, aber meist wird von Guthaben aus der BKA gesprochen, aber direkt wegen Heizkosten nicht.
Der zweite Fall ist ähnlich, nur war ich da lediglich 3 Monate und 8 Tage beim Jobcenter und den Rest beim Sozialamt. Auch in dem Jahr erhielt ich ein Guthaben von den Heizkosten von ca 270€. Leider war ich zum Zeitpunkt der Erstellung der BKA wieder beim JC und die fordern nun das volle Guthaben.
Dem ersten Wiederspruch wurde in vollem Umfang zu meinen Gunsten entsprochen.
Seit dem die auf den Trichter gekommen sind, dass die ja die vollen Heizkosten tragen, haben die den Fall erneut geöffnet und der erneute Widerspruch wurde nun zurück gewiesen. Mit eben dieser Begründung - obwohl die nicht mal in diesen 3 Monaten so viel wie das GH beträgt gezahlt haben.
Auch dagegen wollte ich nun klagen und brauche euren fachlichen Rat.
Vielen Dank im Voraus.