chromoxidgruen
Elo-User*in
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Hallo,
normalerweise beträgt mein Heizkostenabschlag 40 EUR. Jetzt war ich aber längere Zeit berufsbedingt auswärts tätig, und hatte den Abschlag deshalb auf 30 EUR senken lassen. Diese 30 EUR habe ich auch, nach Ende der Berufstätigkeit, in meinem ALG-II Antrag angegeben.
Obendrein hat mich jetzt eine Abrechnung erreicht mit einem Guthaben (entstanden durch den geringen Verbrauch während meiner Abwesenheit), die ich natürlich einreichen werde, und außerdem wurde der Abschlag wegen des geringen Verbrauchs während meiner Abwesenheit weiter auf 20 EUR gesenkt.
Dieser Abschlag passt jetzt aber nicht mehr, da ich ja wieder hier bin. Wenn ich jetzt jeden Monat nur 20 EUR zahle, gibt das bei der nächsten Abrechnung eine Nachzahlung von (40-20) x 12 = 20 x 12 = 240 EUR.
Sinnvoller wäre, den Abschlag wieder auf 40 EUR zu setzen, und die Nachzahlung zu vermeiden.
Jetzt ist die Frage, wird der höhere Abschlag bei der KdU berücksichtigt, wenn ich ihn ändern lasse und das entsprechende Bestätigungsschreiben vorlege? Dass der Verbrauch natürlich höher ist, wenn ich zu Hause bin, kann ich mit alten Abrechnungen belegen. Vor meiner Berufstätigkeit wurden für die KdU 40 EUR berücksichtigt.
Weiß jemand, wie da die Rechtslage ist, gibt es dazu Urteile?
Danke+Gruß
chromoxidgruen
normalerweise beträgt mein Heizkostenabschlag 40 EUR. Jetzt war ich aber längere Zeit berufsbedingt auswärts tätig, und hatte den Abschlag deshalb auf 30 EUR senken lassen. Diese 30 EUR habe ich auch, nach Ende der Berufstätigkeit, in meinem ALG-II Antrag angegeben.
Obendrein hat mich jetzt eine Abrechnung erreicht mit einem Guthaben (entstanden durch den geringen Verbrauch während meiner Abwesenheit), die ich natürlich einreichen werde, und außerdem wurde der Abschlag wegen des geringen Verbrauchs während meiner Abwesenheit weiter auf 20 EUR gesenkt.
Dieser Abschlag passt jetzt aber nicht mehr, da ich ja wieder hier bin. Wenn ich jetzt jeden Monat nur 20 EUR zahle, gibt das bei der nächsten Abrechnung eine Nachzahlung von (40-20) x 12 = 20 x 12 = 240 EUR.

Jetzt ist die Frage, wird der höhere Abschlag bei der KdU berücksichtigt, wenn ich ihn ändern lasse und das entsprechende Bestätigungsschreiben vorlege? Dass der Verbrauch natürlich höher ist, wenn ich zu Hause bin, kann ich mit alten Abrechnungen belegen. Vor meiner Berufstätigkeit wurden für die KdU 40 EUR berücksichtigt.
Weiß jemand, wie da die Rechtslage ist, gibt es dazu Urteile?
Danke+Gruß
chromoxidgruen