Heizkostenabschlag utopisch gesenkt, nun Nachzahlung

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G

Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
Ich habe ein mega Problem:

Ich lebe in 49qm, habe die Heizkosten vom Vermieter übernommen = 49€.

Wir Zentralheizung, die Rechnung habe ich mir von den Stadtwerken erklären lassen:
Gesamtverbrauch des Hauses = 50%/50% x Größe / Eigenverbrauch.

Da der Winter 16/17 recht mild ausfiel, war ich auch niedrig im Verbauch.

Ergo: Ich wurde von 49€ auf 24€ runtergestuft!

Als ich die Abrechnung mit dem neuen Abschlag einreichte, bat ich das JC dem Abschlag wieder zu erhöhen, weil man nie wisse wie der nächste Winter wird. Und eine Nachzahlung nicht in meiner Absicht wäre, lieber eine Rückzahlung.

Antwort: Da steht 24€, wir zahlen nur 24€, den Rest können sie gerne selbst aufstocken, wir berücksichtigen das bei der nächsten Abrechnung.

Ich war mir nicht sicher, ob das wirklich so klappt in der Praxis und hatte das dann erst mal so laufen lassen.
Vor ein paar Tagen wurde die Heizung abgelesen.

Durch die extreme Kälte habe ich einen 3-fachen Verbrauch wie im Jahr zuvor!

Meinen Räumen besaßen in meiner Anwesenheit zwischen 18-20°, also keine subtropischen Verhältnisse.
Techniker kommt nächste Woche sich meine Heizungen ansehen, da kann doch was nicht stimmen.

Hab verzweifelt die Stadtwerke angerufen.
Der nette Servicemitarbeiter nahm sich fast eine halbe Stunde um mich zu beruhigen und mir zu erklären, wie das mit einer Zentralheizung von statten geht.
Er sagte aber auch, realistisch sind 1€-1,50€ pro Qm.
Bei 49qm nur 24€ anzusetzen ist vom System dumm und er musste an sich halten, dass die vom JC nicht verstehen, dass dies unmöglich für die Wohnungsgröße ausreicht!

Er führte an, mein Verbrauch könnte man erst feststellen, wenn alle aktuellen Zahlen, wie der Verbrauch des Hauses und die Kosten der Einheiten in die Berechnung eingeflossen wären.

Allerdings sei eine Nachzahlung sicher.

Nun bin ich echt am verzweifeln.
Ich sehe mich schon ein paar hundert € Nachzahlen, weil die mich so niedrig eingestuft haben und das Amt sich weigerte den Abschlag höher zu übernehmen.

Der Mann von den Stadtwerken riet, ich könnte auf mein Verbrauchskonto etwas einzahlen, um das schlimmste zu verhindern - allerdings könnte er selbst aus seinen Praxiserfahrungen nicht sagen, wie das JC damit umgeht.

Mein Albtraum ist, dass durch diese unrealistische Einschätzung des Abschlags und der darauf folgenden Nachzahlung eine Kostensenkung bei mir eintrifft. Und ich womöglich noch zu einem Umzug gezwungen werden könnte.

Ich bin bereit das Angebot anzunehmen und einen Teil auf das Konto einzuzahlen und zu fragen ob der Abschlag bis zur Abrechnung berücksichtig wird und diesen ebenfalls anheben lassen.
Lieber zahle ich die Differenz als mein Refugium aufgeben zu müssen.

Doch wie wird das dann in der Abrechnung berücksichtig?
Wenn ich selbst die Differenz zahle, und mich dann die Stadtwerke neu einschätzen, übernimmt das JC die dann wirklich oder drehen die mir dann einen Strick draus?

Vielleicht habt ihr noch Rat?
 
E

ExitUser

Gast
Das JC legt doch nicht die Abschläge fest. Das hättest du mit dem Vermieter abstimmen müssen. Dann hätte das JC auch höhere Abschläge übernommen.

Letztlich ist das egal. Das JC muss die HK übernehmen, solange sie einigermaßen im Rahmen sind ganz unabhängig davon, wie hoch der Abschlag war.

Woher weißt du, dass der Verbrauch so hoch war? Hast du bei Eigenablesung alle Korrekturformeln etc. beachtet?

Also so kalt war der Winter nicht, dass sich alleine dadurch der Energiebedarf nun verdreifacht haben könnte.

Jetzt warte erstmal die Abrechnung ab und dann wird sich sicher einiges relativieren.:icon_pause:
 
G

Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
Ich versuchs zu erkären:

Die Stadtwerke haben zwar einen großen Vertrag mit der Vermietung, ich erhalte aber regulär eine Jahresabrechnung.
Die Abschläge gehen auch direkt an die Stadtwerke.

Nun habe ich aber gesehen, dass bei meinem Mietvertrag eine Seite ist die sich "Wärme- und Wasserlieferungsvertrag (Rahmenvertrag)" nennt und diese 49€ eingetragen sind.

Nach der Jahresabrechnung kam aber von den Stadtwerke auf der Abrechnung: neuer Abschlag 24€.

Jobcenter beruft sich auf die Abrechnung und meint, ich könnte die Differenz selbst zahlen, man würde dies dann berücksichtigen. (Aber wie verhält sich das bei Nachzahlung? JC zahlt 24€, ich stocke auf 49€ auf und bleibe dann auf der Differenz "sitzen" kommt es trotzdem zur Nachzahlung?)

Allerdings sagen die auch:

1-1,50€ / Qm -> nach Abrechnung hieß es dann: 0,48€ / Qm.

Teilweise hab ich mir Allerwertesten unter 2 Decken abgefroren und trotzdem bekam ich diese 3-fach-Verbrauch-Messung.

Nun hab ich zwar die KDU für meine Stadt gefunden, aber da steht aber drin:
. . . oder mittels einer Zentralheizung beheizt werden, fallen nicht unter die diese Anweisung.
(Fehler steht wirklich so in der offiziellen JC Geschäftanweisung :icon_hihi:)

Also bin ich so schlau wie vorher.
Alles was zur Jahresberechnung genommen wird, erfahre ich erst wenn die Abrechnung kommt, das wird noch Monate dauern.

Ich habe nur die Befürchtung, dass das alles auf mich abgewälzt wird. Letztes Jahr gabs ne Rückzahlung und dieses Jahr eine Nachzahlung.
Ich kann jetzt schon wegen dem Thema nicht schlafen - und der Albtraum in Papierform kommt erst im Oktober.

Woher weißt du, dass der Verbrauch so hoch war?
Als die Röhren ausgetauscht wurden vor ein paar Tagen, ist mir im Vergleich zu letztes Jahr aufgefallen, dass dort 3x so viel eingetragen wurde.
Und ich habe nicht mehr geheizt als im vergangenen Jahr.
 
Z

ZarMod

Gast
Als ich die Abrechnung mit dem neuen Abschlag einreichte, bat ich das JC dem Abschlag wieder zu erhöhen,
weil man nie wisse wie der nächste Winter wird.
Die Höhe des Abschlags wird vom Vermieter festgelegt.
Schon die Halbierung des monatlichen Abschlages hätte ich nicht akzeptiert.
Hab verzweifelt die Stadtwerke angerufen.
... Wenn ich selbst die Differenz zahle, und mich dann die Stadtwerke neu einschätzen...
Auch die haben keinen Einfluß auf den Abschlag und sind nur für die Abrechnung zuständig.
... ich könnte auf mein Verbrauchskonto etwas einzahlen, um das schlimmste zu verhindern ....
Ich bin bereit das Angebot anzunehmen und einen Teil auf das Konto einzuzahlen ...
:icon_evil: Damit machst Du alles noch schlimmer und erzeugst Chaos.
Nichts überstürzen, die unsinnige Abschlagshalbierung kannst Du schließlich nachweisen.
Betriebskostenabrechnung abwarten und mit der Veränderungsmitteilung
sofort und nachweisbar die Erstattung der Nachforderung beim JC beantragen.
Mit der Nachforderung wird nicht nur der Abschlag entsprechend wieder erhöht,
sondern auch nach Einreichung die Bewilligung der KDU per Bescheid der Erhöhung angepaßt.
Mit dem Vermieter würde ich mich in Verbindung setzen und darüber sprechen,
wie solche krassen Schwankungen zukünftig vermieden werden können.
 
G

Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
Die Höhe des Abschlags wird vom Vermieter festgelegt.
Schon die Halbierung des monatlichen Abschlages hätte ich nicht akzeptiert.

Ich muss gestehen, ich stehe ein wenig auf dem Schlauch :wink:

Bisher kannte ich das nur so: Stadtwerke erfahren das Wohnung X bezogen wird. Der alte Abschlag wird erst einmal übernommen. Dann gibts die Jahresrechnung und der Abschlag wird von den Stadtwerken neu eingetragen.

Weil die Stadtwerke bekommen das Geld von meinem Konto per Dauerauftrag.

Davon erfährt JC und passt dem entsprechend die KDU an, was in meinem Fall zur halbierung des Abschlags führte.

. . .wie solche krassen Schwankungen zukünftig vermieden werden können
erklären kann ich mir das nur, weil unter meiner Wohnung der Keller ist, und dieser ja bekanntlich nicht geheizt wird.

Wie gehe ich nun vor?
Abwarten und bei der Abrechnung in Ohnmacht kippen?
Der neue Abschlag wird seid Nov 17 gezahlt, vielleicht könnte man das JC irgendwie überzeugen, dass der minimale Abschlag ein Wunschtraum ist?
Oder erst zur Vermietung, schriftlich geben lassen, dann zu den Stadtwerken, Abschlag ändern und dann alles ans JC ?

----
Hab noch den Änderungsbescheid dazu gefunden, hab ich noch angehängt.
Und die Abrechnung Heizung, die gesondert, neben der Betriebskosten kommt. Woraus der neue halbierte Abschlag zu sehen ist.
 

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romeo1222

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Ich muss gestehen, ich stehe ein wenig auf dem Schlauch :wink:

Wurde doch schon geschrieben, abwarten bis die Jahresabrechnung da ist, danach diese mit einem Anschreiben bei deinem JC belegbar einreichen. Ich persönlich würde dazuschreiben, dass Sie das Geld mir und nicht dem Versorgungsunternehmen überweisen sollen.

Dann wird die Nachzahlung bezahlt und auch die Abschlagszahlung für die nächsten 12 Monate angepasst.
 
G

Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
Also abwarten, :icon_pause: trinken.

Nicht einfach grade für mich.

dass Sie das Geld mir und nicht dem Versorgungsunternehmen überweisen sollen
Das geht immer mit dem kompletten Regelsatz an mich, damit ich auch weiß wann wirklich welches Geld an die geflossen ist.

Früher habe ich gleich nach der Abrechnung mich immer sofort auf den alten Abschlag setzen lassen, da ich in einem recht alten Haus wohnte.
Das JC in meiner alten Stadt hat das auch ohne Murren eingesehen und übernommen.
Ich weiß ja nicht, in welcher Welt der jetzige Sb lebt :wink:

Aber eins muss ich noch fragen.:sorry:
Ich habe noch nie beim Vermieter den Abschlag schriftlich bestätigen lassen, wie gehe ich da am besten vor?
Was wäre wenn er mich dann an die Stadtwerke verweist und sagt: Die geben ihnen die aktuellen Zahlen. Die müssen wissen wie hoch der aktuelle Abschlag ist.

Wenn der Vermieter das festlegt, wie kommt es dann, dass die Stadtwerke den Abschlag fürs kommende Jahr selbst heruntersetzen kann?

Desweiteren kann ich dann aber nicht nachvollziehen, dass das das Amt argumentiert, dass es nur zahlt was dort steht.

Ich meine es geht hier ja nicht um Strom, den man beliebig einsparen kann.

Jetzt einfach mal rumgesponnen:
Als ich vom JC Rückmeldung bekam sie zahlen nur die 24€ und ich hätte deren Idee angenommen, die Differenz zum alten Abschlag selbst zu zahlen - und es käme aus irgendwelchen Gründen auch immer- trotzdem zu einer Nachzahlung.

Dann würde ich ja auf der Differenz sitzen bleiben, oder?
 
E

ExitUser

Gast
Dann würde ich ja auf der Differenz sitzen bleiben, oder?

Nein! Das JC sollte am Ende seine Auslagen mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnen.

Es wäre einfacher, die Abschläge anpassen zu lassen und das JC in die Pflicht zu nehmen.

Was das bei dir für eine Konstellation mit dem Stadtwerken ist, verstehe ich nicht. Sind sie vielleicht mit der NK-Abrechnung beauftragt?

Letztlich dürfen sowohl Mieter als auch Vermieter Abschläge an den zu erwartenden Verbrauch anpassen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
Was das bei dir für eine Konstellation mit dem Stadtwerken ist
Deswegen ja meine Rückfrage, was der Vermieter damit zu tun hat? :wink:
Ich kenne das auch nur
Heizkosten = Stadtwerke
Nebenkosten = Vermieter

Es wäre einfacher, die Abschläge anpassen zu lassen und das JC in die Pflicht zu nehmen.
Bei meinem Glück kommen die an: Haben wir ihnen im Nov schon mitgeteilt, dass wir nur die 24€ übernehmen . . .

Würde ich nun den Abschlag anpassen lassen, müsste ich die Differenz bis zur Abrechnung selbst zahlen.
Weil die sich wahrscheinlich weigern würden (siehe oben)
Und dann ist natürlich die Frage was das Amt sagt, wenn es dann trotzdem zur Nachzahlung kommen sollte.

Ich hab jetzt mehrere Gedankengänge, wo ich nicht weiß ob es Sinn macht?

- Abschlag erhöhen - JC dies mitteilen
-> entweder wird übernommen, oder abgelehnt und ich zahl den Rest selbst

oder

- JC mal anfragen, wie das ausehe, wenn ich den Abschlag hoch setzen würde und gleich mit der Frage, was geschehe bei einer Nachzahlung -> dann hätte ich schriftlich was die machen würden und hätte einen Nachweis
Danach könnte ich immer noch entscheiden, wie es weitergeht.

oder

- Ich lasse alles so weiter laufen und reib denen vom JC unter die Nase, dass sie jetzt auf der Nachzahlung sitzen, obwohl ich im Vorfeld deswegen anfragte und sie meinten man kommt mit 24€ hin.
-> das könnte aber dazu führen, dass man meint: Wir haben ihnen angeboten den Rest selbst zu zahlen . . .


Leider fand ich nirgends so eine Sachlage und wunder mich, warum ausgerechnet mir so was wieder passier :doh:
 

Fairina

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Ich verstehe was Hyana meint. Wir hatten früher auch direkt an die Stadtwerke zu zahlen. Die Kaltmiete und die Nebenkosten zum Teil an den Vermieter, die Müllabfuhr und das Wasser als Teil der Nebenkosten ebenfalls an die Stadtwerke. Diese haben auch entsprechend dem Verbrauch auch die monatlichen Abschläge berechnet aufgrund von Verbrauchswerten des/der Vorjahre oder der Vorgänger und des Verbrauchs. Mal höher, mal niedriger.
Die Heizkosten hat das JC komplett zu übernehmen, da der Abschlag viel zu niedrig waren aufgrund eines milden Winters. Keinesfalls sollte sie derzeit da aus lauter Angst jetzt irgend einen Schnellschuss machen. Abwarten auf die Abrechnung und dann einreichen. GGfls. mit einer Erklärung wieso eine "hohe" Nachzahlung kam. Da das JC nicht bereit ist, das ganze Jahr hinüber etwas mehr zu zahlen, haben sie eben bei den Abrechnungen die hohen Zahlungen. Umgekehrt würden sie ja auch das Geld wieder zurück bekommen. Also keine Panik.
 
E

ExitUser

Gast
Es gibt da offensichtlich unterschiedliche Geschäftsmodelle bei den NK-Abrechnung. Bei einer Zentralheizung ist mir das noch nicht untergekommen, aber man lernt ja nie aus.

Zur Not schaut man in den Mietvertrag.

Deswegen ja meine Rückfrage, was der Vermieter damit zu tun hat?

Na, gehört dem nicht das Haus mitsamt Heizung? Natürlich kann er die Abrechnung an Dritte vergeben, er bleibt dennoch verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung.

Ich denke, du solltest jetzt auf die Abrechnung warten, alles andere verkompliziert die Sache doch nur noch. Ich kenne das durchaus. Ich bin auch immer selbst am ablesen und nachrechnen ...
 
G

Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
Danke euch für die Tipps :idea:
Mehr wird mir aktuell nicht übrig bleiben, obwohl ich ja neugierig wäre, was das JC zu so einer konstellation sagt.

Am Donnerstag ist eh der Techniker hier, den werd ich dann auch mal dezent auf die Thermostate hinweisen, die ich so übernommen habe vom Vormieter.
Denn erst als ich mich damit beschäftigt hatte, habe ich gelernt, dass dieser Draht keiner ist, der da zu dem Fühler führt der keine 13 cm neben der Heizung angebracht ist . . .glaube auch kaum, dass es Sinn macht, dass die "Drähte" von meinem Vormieter nach der letzten Renovierung hemmungslos hinter die Heizung gestopft wurden und diese nun aussehen wie beim "heißen Draht".
Letztes Mal hatte ein Techniker ein Thermostat schon ausgetauscht (in dem Raum sind 2 und der ohne Fühler war sparsamer!) ich werde ihn drauf ansprechen und gleich um den Austausch bitten - ich denke Vermietung wird motzen oder mir Rechnung schicken.

Aber ehrlich gesagt kann mich nach der Ablesung nichts mehr aufgregen.
:icon_pause:
 

ela1953

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Wenn du einen Vertrag mit den Stadtwerken hast, dann
waren die Röhrchenaustauscher ind -ableser doch auch von den Stadtwerken.
Dann müsste den Stadtwerken auch der aktuelle, höhere Verbrauch bekannt sein.
Und dann gibt es bei meinen Stadtwerken die Möglichkeit den Abschlag zu erhöhen.
Aus dem Grund, damit der Kunde nicht so eine hohe Nachzahlung erhält.
Mit dem offiziellen Brief über die Erhöhung muss dann auch das Jobcenter die Zahlung erhöhen.
 

romeo1222

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- ich denke Vermietung wird motzen oder mir Rechnung schicken.

Hast du denn den Vermieter informiert, dass dort was defekt ist? Solltest du eine gültige Kleinreparaturklausel laut Mietvertrag haben, so müsste das JC diese Kosten in Form der KdU übernehmen.

Bezüglich Abschlagsänderung, so war es bei mir nie ein Problem. Bin bzw. war früher auch wegen der Heizkosten (Gas - Gaskombitherme / Etagenheizung) angemeldet. Gab es eine Rückzahlung, wurde dieses natürlich dem JC mitgeteilt und gleichzeitig telefonisch oder im Online-Portal die Vorauszahlungen wieder auf den ursprünglichen, alten, Wert hochgesetzt. Meistens gab es über die Änderungen der Abschlagshöhe auch automatisch ein Schreiben, wenn es keines gab, so half es nachzufragen, und dann kam auch eins. Dieses dann dem JC vorlegen, und dann wird auch der alte Wert weiter übernommen.

Bin auch lieber jemand, der in der Nähe des Maximalwerts ist, bevor bei einer Nachzahlung das JC monatelang braucht um mal den Antrag zu bearbeiten...
 
G

Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
Kurzes Infoupdate:

Wie sag ich immer: Sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Wollte es ganz genau wissen, weil das Thema "Nachzahlung" für mich echt neu und albtraumhaft ist.

Als fiktive Beispiele für die von Ihnen genannten Konstellationen:

1. Nachzahlung

Tats. Kosten 600,00 EUR
Von hier berücksichtigt 12 x 24,00 EUR = 288,00 EUR
Von Ihnen gezahlt 12 x 49,00 EUR = 588,00 EUR

Ihre Rechnung würde eine Nachzahlung von 12,00 EUR ausweisen (600,00 EUR - 588,00 EUR). Vom Jobcenter würde eine Nachzahlungsbetrag von 312,00 EUR berücksichtigt (600,00 EUR - 288,00 EUR.

2. Guthaben statt Nachzahlung lediglich durch Ihre Mehrzahlung

Tats. Kosten 500,00 EUR
Von hier berücksichtigt 12 x 24,00 EUR = 288,00 EUR
Von Ihnen gezahlt 12 x 49,00 EUR = 588,00 EUR

Ihre Rechnung würde ein Guthaben von 88,00 EUR ausweisen (500,00 EUR - 588,00 EUR). Vom Jobcenter würde eine Nachzahlungsbetrag von 212,00 EUR berücksichtigt (500,00 EUR - 288,00 EUR).

Nun ist es natürlich eine Überlegung wert mit der Abschlagserhöhung.

Aber: Würde das als Beweis reichen, dass dies wirklich so mitgeteilt wurde vom Amt (Email)?
 
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