Heizkosten werden nicht Übernommen.

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Atlantis

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Möchte mal mein Fall schildern es geht um die Heizkostenübernahme
Ich bin Rentner 65 Jahre alt meine Frau 63 Jahre alt noch im Bezug von ALG 2
sie bekommt nach Anrechnung meiner Rente noch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Unsere Miete mit Nebenkosten ist 210 Euro ohne Heizkosten, wir wohnen im Altbau und haben daher höher Heizkosten. Heizen mit einem Ölofen alle Räume.
830 Euro haben wir schon bewilligt bekommen das Heizöl war Anfang Februar alle.
nun habe ich ein nochmaligen am 2 Februar 2018 einen Heizkosten Antrag mit 900 Leiter
Gestellt.
der Bescheid kam und es wurden 252 Euro gewährt mit dem wir 400 liter Tanken konnten, zumal der heizölpreis bei der geringen Menge höher lag.
Es ist abzusehen das ich damit nicht auskomme und das Heizöl in ca. 20-30 Tagen wieder
alle ist.
Defakto habe sie doch den Antrag mit 900 liter Heizöl nicht entsprochen.

Ist die Gesamtmiete(Miete + KDU ) nicht zu berücksichtigen da zu hohe Heizkosten durch die billige Miete bei uns ein Ausgleich erhält.

wir liegen mit 210 Euro Miete noch 220 Euro unter der Gesamtmiete.
1082 Euro wurden für die Heizkosten von der Arge Bezahlt.
So geht das Jahr für Jahr.
Kann man da nicht was machen.

Gruß Atlantis
 
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So geht das Jahr für Jahr.
Kann man da nicht was machen.
Gruß Atlantis

Hallo Atlantis.

Mir ist eines nicht klar: Habt ihr in vergangen Jahren bereits Heizkosten selbst gezahlt oder bezuschusst?

Letztlich orientiert sich die Behörde sicher am Heizspiegel, begründetet Abweichungen auf Grund des baulichen Zustands etc. müssten sie allerdings zumindest übergangsweise hinnehmen. Der nächst und formell richtige Schritt wäre dann eine Aufforderung zur Kostensenkung, sprich Umzug in eine angemessene Wohnung. Ob das Sinn macht (Wirtschaftlichkeit eines Umzugs), müsste man nachrechnen, weil ja die Grundmiete sehr niedrig zu sein scheint.

Der unangemessene Verbrauch wäre im Einzelfall nachzuweisen.

Ihr könnt gegen jeden ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen und -wenn nötig- später klagen.

Nur Mut!
 

Atlantis

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Kostensenkung wie die neue Mietwohnung würde den noch mehr kosten.
Nach ihrem Satz müssten sie hier bei 2 Personen 460 Euro Zahlen für eine Angemessene Wohnung.
Also sie bezahlen eben mit Heizkosten 310 Euro wenn Sie die Vollen Heizkosten Übernehmen kommen sie auf 340 Euro und mein Frau bekommt 126 Euro zum Lebensunterhalt da meine Rente als Einkommen Angerechnet wird.
sie Bezahlen mit Lebensunterhalt Plus Heizkosten nur 216 Euro wo werden da die Kosten Gesenkt.
Sie müssten dann ja 100 Euro Monatlich mehr aufbringen.
 

gizmo

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wir liegen mit 210 Euro Miete noch 220 Euro unter der Gesamtmiete.
1082 Euro wurden für die Heizkosten von der Arge Bezahlt.
So geht das Jahr für Jahr.

Hallo, fasse da erstmal zusammen.

Info:

https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Wolfsburg-01.01.2017.pdf

Geht nach WoGG + 10%

Seite 8: 2 BG gleich 479€ Bruttokaltmiete
-------------------

Die WoGG +10% sagt aber was anderes:

Wolfsburg Mietstufe 4 = 2BG gleich 578,60 Bruttokaltmiete

https://www.elo-forum.org/attachmen...asylblg-2016-wohngeldtabelle-sgbii-sgbxii.pdf
------------------
------------------

Denke ich habe das richtige Wolfsburg erwischt?
------------------
------------------

Heizkosten:

https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Wolfsburg-01.01.2017.pdf

Seite: 28

BWHKSP:

https://www.heizspiegel.de/fileadmi...spiegel-Deutschland-2017-Baujahr-bis-1977.pdf

Setze hier Baujahr des Gebäudes vor 1977 an.

Wohnfläche des Gebäudes in m² kenne ich nicht, bitte angeben?
-------------
-------------

Eure Wohnfläche wäre gut zu wissen?

Alle Gesund?
 

Atlantis

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Der Energieverbrauch des Heizölofen - mit Verbrauchsangabe auf dem Typenschild vom Einzelofen bestätigt, dass die Wärmeerzeugung solcher Öfen sehr verlustbehaftet sind und mit hohem verbrauch Einhergehen.
Meines Erachtens ist der BWHS = Bundesweiter Heizkosten Spiegel hier generell nicht anwendbar, da dieser nur für zentralbeheizte Wohnungen zutreffend ist.
Heizkostenermittlung mit Heizspiegel für zentral mit Öl beheizten Wohnraum als Grundlage für Wohnung mit Öleinzelöfen und Stromradiatoren sind unwirksam.

Nein nicht Wolfsburg Landkreis Helmstedt.
Der Energieverbrauch des Heizölofen - mit Verbrauchsangabe auf dem Typenschild vom Einzelofen bestätigt, dass die Wärmeerzeugung solcher Öfen sehr verlustbehaftet sind und mit hohem verbrauch Einhergehen.
Meines Erachtens ist der BWHS = Bundesweiter Heizkosten Spiegel hier generell nicht anwendbar, da dieser nur für zentralbeheizte Wohnungen zutreffend ist.
Heizkostenermittlung mit Heizspiegel für zentral mit Öl beheizten Wohnraum als Grundlage für Wohnung mit Öleinzelöfen und Stromradiatoren sind unwirksam.

Zur Konkretisierung des Anspruchs hat das Jobcenter alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf, also realitätsgerecht, zu bemessen.
 
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Bei den geschilderten Gegebenheiten sollte der Rechtsweg gegen eventuelle Versagensbescheide (ob die bereits vorliegen, hast du leider nicht beantwortet) erfolgreich sein.

Dagegen, dass sie nur nach und nach bewilligen, ist man wohl machtlos. Hier könnte man allenfalls argumentieren, dass die Kosten unterm Strich durch mehrmalige Anlieferung in der Heizperiode zusätzlich höher werden. Je nach Witterung und Nachfrage ist der Heizölpreis in der Heizperiode m.W. auch deutlich höher.
 

Helga40

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Es geht wohl eher darum, dass der TE Altersrentner ist und daher gar kein ALG2 bekommen kann. Sein aufgrund der Hälfte der Einmalbrennstoffe erhöhter Bedarf wäre vom Sozialamt über Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII zu decken.

Oder grob gesagt: Das JC finanziert nur den Anteil der Ehefrau.
 

Atlantis

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Also könnte ich erst mal ein Widerspruch zum Bescheid Einlegen das die
Beantragten 900 Liter nicht Gewährt wurden, sondern nur 400 Liter mit den ich ja nicht bis Ende April ausreichend Heizen kann. Zweieinhalb monate ohne Heizung ist nicht schön zumal ich Lungenkrank bin und Ihnalationsplichtig Schwerbehinderter Ausweis ist Vorhanden.


Oder gleich ein Klage wie ich Das Jobcenter kenne werden sie für Widerspruch
sich lange lange Zeit lassen. Solange kann ich nicht ohne Heizung sein.

Es geht wohl eher darum, dass der TE Altersrentner ist und daher gar kein ALG2 bekommen kann. Sein aufgrund der Hälfte der Einmalbrennstoffe erhöhter Bedarf wäre vom Sozialamt über Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII zu decken.

Oder grob gesagt: Das JC finanziert nur den Anteil der Ehefrau.

Ich bin seit 4 Jahren Erwerbsunfähigkeits Rentner auf dauer.
Meine Altersrentner Status hätte ich erst in 7 Monaten Erreicht im
September 2018.
 

gizmo

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Zweieinhalb monate ohne Heizung ist nicht schön zumal ich Lungenkrank bin und Ihnalationsplichtig Schwerbehinderter Ausweis ist Vorhanden.

Hier bitte zum Amtsgericht und Beratungsschein fordern. Denke mit den Grund Lungenkrank etc. wird es reichen diesen zu bekommen.

RA aufsuchen, der macht das dann. Denke alles andere dauert zu lange.

Beratungsschein gibt es jetzt schon für den Widerspruch .
 

Atlantis

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Hier mal Der Bescheid.
 

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Ist die Gesamtmiete(Miete + KDU ) nicht zu berücksichtigen da zu hohe Heizkosten durch die billige Miete bei uns ein Ausgleich erhält.

Exakt! Nur vergessen das die JC gerne. Die Regelung zur Gesamtangemessenheitsgrenze, kann durchaus auch zu unserem Vorteil genutzt werden.

wir liegen mit 210 Euro Miete noch 220 Euro unter der Gesamtmiete.
1082 Euro wurden für die Heizkosten von der Arge Bezahlt.
So geht das Jahr für Jahr.
Kann man da nicht was machen.

Doch, man muss denen klar machen, dass die Heizkosten zur angemessenen KdU (idR Bruttokaltmiete) hinzu gerechnet werden müssen! In deinem Fall unterschlagen die einfach diese 220 € Reserve bis zur Angemessenheit, die ihr durch eine sehr günstige Wohnung habt

Ich hatte dazu schon mal einen Widerspruch entworfen.
Daraus kann man eigentlich auch ein Musterschreiben machen.

Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid vom tt.mm.jj

1. Ermessensprüfung
Bei der Prüfung ob die Miete angemessen ist, darf nicht nur auf die als angemessen festgelegte Bruttokaltmiete (Mietobergrenze, MOG) abgestellt werden. Der Gesetzgeber sieht explizit auch eine Gesamtangemessenheit vor, die der Produkttheorie der Rechtsprechung des BSG Rechnung trägt.

Drucksache 18/ 8041 zu § 22 Absatz 10

Eine Gesamtangemessenheitsgrenze besteht aus den Summanden „angemessene Aufwendungen für die Unter-
kunft“ und „angemessene Aufwendungen für die Heizung“. Während das Bundessozialgericht für die Beurteilung
der abstrakten Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft das so genannte schlüssige Konzept entwi-
ckelt hat, ist die abstrakte Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Heizung bislang praktisch
nicht möglich (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Juni 2013, B 14 AS 60/12 R, Rz. 21).
Die Prüfung der Angemessenheit der Aufwendungen für Heizung erfolgt deshalb derzeit getrennt von den Auf-
wendungen für Unterkunft und allein orientiert an den Verhältnissen des Einzelfalles. Übersteigen die Aufwen-
dungen für Heizung einen bestimmten Grenzwert, wird dies als Indiz für unangemessen hohe Aufwendungen
angesehen. Es liegt dann an der leistungsberechtigten Person, Gründe vorzutragen, warum die Aufwendungen
gleichwohl als angemessen anzusehen sind (BSG a. a. O., Rz. 23). Der maßgebliche Grenzwert wird dabei in der
Regel den „Kommunalen Heizspiegeln“ bzw. dem „Bundesweiten Heizspiegel“ entnommen.

Satz 3 stellt klar, dass die Grundsätze des Absatzes 1 auch bei der Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze anzuwenden sind. Insbesondere steht es dadurch Leistungsberechtigten im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts offen, im Einzelfall darzulegen, dass die Aufwendungen für Heizung bzw. die Gesamtaufwendungen angemessen sind, wenn die Gesamtaufwendungen die abstrakte Gesamtangemessenheitsgrenze übersteigen.

Dies haben sie meines Erachtens ermessensfehlerhaft nicht berücksichtigt. Es ist eine kategorische Ablehnung mit starrem Bezug auf die MOG. Weder unsere Situation, noch andere Überlegungen wurden herangezogen.

Aber Achtung es gibt ganz wenige Kommunen, die einen eigenen Heizspiegel haben. Liegt ein solcher vor, ist der kommunale Heizspiegel zu Grunde zu legen.

Heizkostenermittlung mit Heizspiegel für zentral mit Öl beheizten Wohnraum als Grundlage für Wohnung mit Öleinzelöfen und Stromradiatoren sind unwirksam.

Dazu gibt es auch ein BSG Urteil. Danach kann man bei Brennstoffen, die nicht im Heizspiegel aufgeführt sind, immer den teuersten Energieträger zu Grunde legen.

Gerade Leute dei mit Strom heizen, haben ein großes Problem. Dazu gibt der Heizspiegel nichts her.

EDIT:

Was ich bei dem Bescheid nicht verstehe, bzw. gerade nicht blicke. Der Bescheid ist für seine Frau.
Er bekommt Rente, die der Frau angerechnet wird.
Dann müssten docj beide auf dem Bescheid erscheinen.
Sie sind ja eigentlich eine BG , da er ihr unterhaltsverpflichtet ist.
Warum wird dann bei ihr die Rente, bzw. 747 € Altersrente als EK aufgeführt und voll angerechnet?
Bekommt sie auch Rente? Dann wäre sie aber doch SGB XII und nicht SGB II.
Sein EK muss doch auf beide verteilt werden (Bedrafsaneilmethode), um seinen und ihren Bedarf zu ermitteln. Und nur das wäre dann ihr anteiliges EK, das auf Alg 2 anrechenbar ist.
Warum stehst er nicht im Bescheid?
Wo ist mein Denk- oder Verständnisfehler??
Stehe grad auf dem Schlauch.
 
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Und die m² Zahl eurer Bude?

Joh

60 qm, laut bescheid. Als HK legen die 1,40 €/qm zu Grunde.
Das müsste man an Hand des Heizspiegels kontrollieren.
Das wären 16,80 /qm und Jahr. Das sit eigentlich recht viel.

Klärt mich mal bitte jemand zu meiner obigen Frage im Edit auf? Ich blicke den Bescheid nicht.
 

Helga40

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Es ändert sich nichts an meiner Aussage, denn alle Erwerbsminderungsrentner (offensichtlich auf Dauer) ist der TE vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Das JC übernimmt nur den Anteil der Ehefrau, also die Hälfte der Heizkosten.
 
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Es ändert sich nichts an meiner Aussage, denn alle Erwerbsminderungsrentner (offensichtlich auf Dauer) ist der TE vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Das JC übernimmt nur den Anteil der Ehefrau, also die Hälfte der Heizkosten.

Das habe ich schon kapiert, aber warum erscheint er dann nicht im Bescheid der Frau?
Hast du dir den Bescheid mal angeschaut?

Dort hat die Frau über 700 € Einkommen. Wie das berechent wird, ist nicht ersichtlich. Und sie hat ja noch keine Rente und er bekommt keine Leistungen, da er seinen Bedarf decken kann.

Zumindest für die Bedarfsberechnung der Frau muss er doch im Bescheid erscheinen. Denn es muss nachvollziehbar sein, wie das JC ihren bedarfsmindernden Anteil, also ihr Anteil von seinem Einkommen berechnet.

Aber eventuell hat der TE in den hochgeladenen Berechnungsbögen die ganze Spalte wo er aufgeführt ist, raus gelöscht.

Vielleicht magst du auch mal meinen Widerspruchsentwurf gegenchecken?
 
E

ExitUser

Gast
Müsste sein Anteil der KdU nicht auch bei der Bedarfsrechnung berücksichtigt werden? Wie wird denn entschieden, welcher Teil der Rente angerechnet werden darf?

Vielleicht kannst du das mal erklären, @Helga.
 

Helga40

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Ich verstehe dich nicht, curcuma. Der Frau werden 235, 63 Euro übersteigendes Einkommen angerechnet. Die 700 nochwas Rente stehen in der Berechnung des übersteigenden Einkommens des Ehegatten.

Der Heizanteil von 1/2 wurde beim Mann auch berücksichtigt (08.02.2017 oder so), sonst wäre das übersteigende Einkommen höher.

Ich vermute (ggf. mal den Zusicherungsbescheid über die 400l einstellen), dass die 400 L allein für die Frau bewilligt wurden, die zwei dann aber insgesamt nur 400 L gekauft haben, so dass das JC eigentlich noch 200 L bezahlen müsste.
 

gizmo

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Mal abgesehen davon das die HK durch 2 BG gehen ist der Bescheid für den Papierkorb.

Wenn man als Mieter im Mietvertrag auferlegt bekommt einen monatlichen Abschlag zu zahlen ist das bestimmt IO und die Anrechnung sollte vom JC so auch praktitziert werden.

Hier wird das Heizmaterial aber selber besorgt und heizen tut man nicht in jedem Monat gleich.

Wenn man eine Berechnung auf das Jahr durchführt so ergeben sich je nach Wetterlage verschiedene Heizmonate. Hier gibt es zur Berechnung die Heizgradtage.

Wenn dann schon das JC etwas ansetzen sollte, dann die Tabelle Heizgradtage. Diese in den den kalten Manaten höher.

Info:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=...tschland.xls&usg=AOvVaw0F-0qt0JBljaZM1_mX3j-k

Diese Tabelle sollte sich Prozentual auf die HK nach der Berechnung "hier 60m², 140€je m²" umrechnen lassen.

Versuch wäre es Wert.
---------------

Ist schon klar das das Brennmaterial hier ausgehen muss bevor die 3 Monate rum sind, vielleicht ist die Berechnung aber auch so gewollt da man ja dann in der nächsten Beantragung von HK behaupten kann es wird weniger gezahlt, da man in den nächsten Monaten weniger heizen muss.
---------------
---------------

Bescheid:

BG 2 60m²; 1,40€ je m² = 84,00€ im Monat * 12 Monate = 1008€ im Jahr.
-----------------
-----------------

aus Tabelle Heizgradtage

Januar 2017----------494
Februar 2017---------274
März 2017------------177
April 2017------------160
Mai 2017---------------45
Juni 2017----------------1
Juli 2017-----------------0
August 2017-------------0
September 2017-------42
Oktober 2017---------102
November 2017------ 272
Dezember 2017-------346

im Jahr----------------1914
-------------------------------
-------------------------------

1008€/1914 = 0,53€
-----------------------
Jan 494 * 0,53€ = 261,82€
Feb 274 * 0,53€ = 145,22€
März 177 * 0.53€ = 32,81€

∑ 500,84€ HK für SGBII & SGBXII Emfänger.

Einzelnt also 200,42€ HK für die 3 Monate, das sollte reichen bis Ende Winter.
------------------------
------------------------

Die Anrechnung von Einkommen erschliesst sich mir im Bescheid nicht Schlüssig.
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------------------------

Eventuell nicht gedeckelte HK sollten mit der Behinderung begründet werden.
 
E

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Gast
Ich verstehe dich nicht, curcuma. Der Frau werden 235, 63 Euro übersteigendes Einkommen angerechnet.

Ich habe das gerade mit meiner Berechnungstabelle nachgerechnet.
Die Beträge stimmen. (untere Rechnung im Bild)
Ich hänge mal ein Bild ran, wie das ungefähr(!) auszusehen hat.

Mir fehlt die 2 Spalte, wo das EK des Mannes, bzw. der Überhang des EK des Mannes berechnet wird.
Der Bescheid ist daher in sich nicht korrekt, denn es fehlt die Berechnung des Bedarfes des Mannes und wie das übersteigende EK des Mannes errechnet wird.
Das ist im Bescheid aber nicht ersichtlich.

Die gehen einfach her und ordnen das EK des Mannes der Frau zu.
Rein formal ist das doch nicht korrekt?
Mal abgesehen davon, dass mir die Bezeichnung "fiktives einkommen so gar nicht gefällt". Aber das tut ja nichts zur Sache.

Ich vermute (ggf. mal den Zusicherungsbescheid über die 400l einstellen), dass die 400 L allein für die Frau bewilligt wurden, die zwei dann aber insgesamt nur 400 L gekauft haben, so dass das JC eigentlich noch 200 L bezahlen müsste.

Ich verstand es so, dass die diese 252 € HK bewilligt haben, davon wurde dann Öl gekauft, welchrs nur für 400 L reichte.
Aber wie du gesagt hast, nur der Anteil der Frau bezahlt wird.

So ganz so funktioniert das doch aber nicht?
Denn wenn der Bedarf durch den Kauf des Heizöls steigt, mindert sich auch das anzurechnende EK für die Frau, da der Bedarf des Mannes steigt. (obere Rechnung im Bild)
Es muss also jedes mal für die GesamtBG berechnet werden, wie viel der BG an Heizkosten zusteht,. Also z. B. im Jahr steht der BG
1,4*60qm*12 Monate = 1008 € HK im Jahr zu.
Wenn schon ein Teil davon bezahlt wurde, muss der Rest bezahlt werden.
Wurden schon 508 für die Heizpeiode/das Jahr bezahlt. Dann bekommen sie beim nächsten Mal noch 500 €.
Allerdings müssen die die HK m. E für 1 Jahr rausrücken!
1. Ist der BWZ idR 1 Jahr.
2. Ist bei Rentnern und in dieser BG nicht damit zu rechnen, dass sie so schnell aus dem Bezu fallen.

Hier kommt aber dazu, dass die angemessene Miete wesentlich höher ist, als 206 €. Um diesen Betrag müssen die Heizkosten von 1008 € erhöht werden!!

Das ist das, was der TE meint.
Beispiel:
Angemessene Bruttokaltmiete z. B. diese 460 €.
Pro Monat stehen 84 € HK zu. (60*1,40=84 €)
Dann hat die BG insgesamt 460+84= 544 Anspruch KdU incl. HK.
Denn das ist die Gesamtangemessenheit!
Im Jahr haben sie also maximal 544*12=6528 € Anspruch.

Das Amt zahlt aber nur 210 € + 84 = 294 € KdU .
Das sind aber nur 3528 € im Jahr. Also wird fast die Hälfte zu wenig Bedarf anerkannt.

Die BG kann also grob 460-210=250 € pro monat für HK aufwenden!!
Das sind 3000 €, statt 1008 €!

Die BG hat also enorm viel Luft, um die höheren HK mit der sehr viel günstigeren Miete auszugleichen.

Daher ist bis 2017 ein Überprüfungsantrag zu stellen und die nicht gewährten Bedarfe zu erstatten.
Dazu kann mein meinen Entwurf oben aus #15 als Vorlage nehmen.
Auch für den Widerspruch .
Das Amt muss dann sämtliche nicht bezahlten Ölrechnungen nachzahlen.
Zudem sollte man darauf bestehen, dass Öl für ein Jahr im Voraus bezahlt wird.

Parallel dazu Eilantrag beim SG auf sofortige Zahlung von weiteren HK.

@gizmo
So kompliziert muss man in diesem Fall nicht mal rechnen, da die massenhaft Luft haben weil sie extrem günstig wohnen!

Ansonten volle Zustimmung!! Ich habe diese Tabelle auch schon genutzt und in Kombi mit den Formeld der HeizkV meine Ansprüche durch bekommen.
 

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Helga40

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Das übersteigende Einkommen ist im Bescheid in der Anlage ersichtlich. Das ist das, was kursiv geschrieben ist.


Es geht im Prinzip auch nicht darum, was angemessen ist. Es geht darum, dass das JC das bezahlt, was wirklich ("tatsächlich") als Bedarf angefallen ist. Wenn sie im Februar nur für 252 Euro getankt haben, kann das JC eben nur 126 Euro, die Hälfte, berücksichtigen.


Eine Zusicherung, wie hier wohl vor dem Tanken eingeholt wurde, ist überhaupt nicht notwendig:

Der Bedarf für Heizmittel entsteht erst dann, wenn für den Bewilligungszeitraum (§ 41 SGB II) kein Brennmaterial mehr vorhanden ist. Die tatsächlichen Aufwendungen entstehen aber erst in der Folge der Lieferung von Heizmaterial. Es besteht daher im Regelfall keine Verpflichtung der Beklagten, vor der Lieferung eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben. Etwas anderes könnte indes dann gelten, wenn der Heizmittellieferant nur bereit wäre, gegen sofortige Barzahlung zu liefern. In diesem Fall wäre eine Kostenübernahmeerklärung bzw eine "vorherige" Leistung der Beklagten zulässig.

B 7b AS 40/06 R · BSG · Beschluss vom 16.05.2007 ·

Ein Überprüfungsantrag würde gar nichts bringen, weil ja nur für 252 Euro getankt wurde und noch gar keine weiteren Kosten angefallen sind.

Das mit den Heizgradtagen ist Quatsch. Wenn die LE z. B. mit Öl auch ihr Wasser aufbereiten und im August der Tank leer ist, dann muss es auch im August Brennstoffbeihilfe geben. Aber eben nur, wenn es tatsächlich gekauft und geliefert wird. Erst dann fällt überhaupt ein Bedarf an.
 

gizmo

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da die massenhaft Luft haben weil sie extrem günstig wohnen!

Kannst du so sehen, bei und gibt es die WoGG + & HK und die rechnen es einzeln, sprich Jahresentabrechnung BK in NK & HK.

Bekommste jeweils was wieder oder auch nicht.

Verrechnung Eigenanteil erfolgt genauso, soll heissen Eigenanteil BKM 120€ und HK Ersparnis 80€ nicht gleich 40€ Eigenanteil, sondern die wollen dann die 80€ HK wieder haben.
 
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