schneckchen
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Hallo,
Vorgeschichte:
Ich bin vor über 3 Jahren in meine jetzige Wohnung (ca. 66,3m²) eingezogen. Die ARGE bestätigte mir damals, dass die Wohnung nach dem SGB II angemessen ist.
Seitdem beziehe ich mal mehr und mal weniger Hartz IV .
Bisher war es so, dass die ARGE immer die monatlichen Abschläge in voller Höhe und die Nachzahlungen (Nachspeicherofen - Nachtstrom über RWE in NRW) übernommen hat.
Aufgrund dessen, dass ich in einem nicht isolierten Haus / einer Wohnung mit 6 Außenwänden wohne und die Strompreise von Jahr zu Jahr steigen, steigen auch meine Heizkosten und ich habe jetzt von RWE einen neuen erhöhten Abschlag erhalten. (Im letzten Winter habe ich es im Schlafzimmer auf gute 18 Grad bei voller Leistung geschaft.)
Problem:
Lt. ARGE hier stehen mir "nur" 60m² zu mit je 1,66 Euro an Heizkosten / m² = 99,40 € und dies bekomme ich auch nur angerechnet. Der neue Abschlag beläuft sich aber auf ca. 117 Euro.
Aus den Gesetzestexten heraus würd ich jetzt meinen, dass die ARGE eigentlich die Heizkosten komplett übernehmen muss da meine Wohnung angemessen ist oder zumindest 1,66 € a 66,3m². Bzw. ist die Regel mit 1,66€ pro m² ja durch SG Düsseldorf S 29 56/06 ER unzulässig.
Frage:
Hab ich das mit den Gesetz richtig gelesen / verstanden? Kennt sich da jemand aus und kann mir helfen?
Danke schonmal im Voraus und
MfG
Vorgeschichte:
Ich bin vor über 3 Jahren in meine jetzige Wohnung (ca. 66,3m²) eingezogen. Die ARGE bestätigte mir damals, dass die Wohnung nach dem SGB II angemessen ist.
Seitdem beziehe ich mal mehr und mal weniger Hartz IV .
Bisher war es so, dass die ARGE immer die monatlichen Abschläge in voller Höhe und die Nachzahlungen (Nachspeicherofen - Nachtstrom über RWE in NRW) übernommen hat.
Aufgrund dessen, dass ich in einem nicht isolierten Haus / einer Wohnung mit 6 Außenwänden wohne und die Strompreise von Jahr zu Jahr steigen, steigen auch meine Heizkosten und ich habe jetzt von RWE einen neuen erhöhten Abschlag erhalten. (Im letzten Winter habe ich es im Schlafzimmer auf gute 18 Grad bei voller Leistung geschaft.)
Problem:
Lt. ARGE hier stehen mir "nur" 60m² zu mit je 1,66 Euro an Heizkosten / m² = 99,40 € und dies bekomme ich auch nur angerechnet. Der neue Abschlag beläuft sich aber auf ca. 117 Euro.
Aus den Gesetzestexten heraus würd ich jetzt meinen, dass die ARGE eigentlich die Heizkosten komplett übernehmen muss da meine Wohnung angemessen ist oder zumindest 1,66 € a 66,3m². Bzw. ist die Regel mit 1,66€ pro m² ja durch SG Düsseldorf S 29 56/06 ER unzulässig.
Frage:
Hab ich das mit den Gesetz richtig gelesen / verstanden? Kennt sich da jemand aus und kann mir helfen?
Danke schonmal im Voraus und
MfG