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Ich hab hier ein Schreiben, das ich euch mal kurz zeigen möchte:
>Die Regelleistung umfasst Ernährung, Hausrat blabla nach §20. Eine gesonderte Gewährung der Stromkosten ist nicht möglich.
Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe erbracht, soweit diese angemessen sind.
Die Stadt Nürnberg hat hierbei die Angemessenheit mit einer Höchstgrenze für 2 Personen (wir sind eine 2er BG) auf 58€ festgelegt.
Da Sie mit Nachtspeicher heizen und diese mit Strom betrieben wird, haben wir bereits ab Janauar den auf NAchtstrom entfallenen Anteil berücksichtigt.>
Zur Erklärung:
Wir zahlen 86€/Monat für Strom, darin enthalten ist Warmwasser, Heizung und eben der restliche Strom (Wasser geht über Nebenkosten). Wir bekommen von der Arge 45,38€/Monat.
Die haben das so errechnet, dass sie den NT(Nachtspeicher geht erst nachts über Extrastrom) einfach zusammenzählen, und den %Teil, der sich daraus ergibt, als Heizstrom rechnen (das wurde von der Endabrechnung aus berechnet).
Hab natürlich schon Widerspruch eingereicht mit der Begründung, dass der Strom mit dem Regelsatz angegolten ist und der Rest dann wohl Heizung sein muss (der Thread dazu muss hier noch rumfliegen).
Und jetzt an euch:
Wieso bekommen wir nicht diese festgelegten (woher kann man eigentlich diese Zahl erfahren?) 58€? Wieso nur 45€?
Ich weiß, dass der Widerspruch abgelehnt wird, werde aber nochmal einen Überprüfungsantrag machen lassen, allerdings muss ich dazu wissen, ob und auf was ich Anspruch habe, ob ich mich auf die 58€ stützen kann oder für wen das sonst gilt. Bzw ob man nicht auf den kompletten Betrag (86€) Anspruch hätte, solange sie nicht nachweisen können, WAS genau für Heizung rausgeht....
>Die Regelleistung umfasst Ernährung, Hausrat blabla nach §20. Eine gesonderte Gewährung der Stromkosten ist nicht möglich.
Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe erbracht, soweit diese angemessen sind.
Die Stadt Nürnberg hat hierbei die Angemessenheit mit einer Höchstgrenze für 2 Personen (wir sind eine 2er BG) auf 58€ festgelegt.
Da Sie mit Nachtspeicher heizen und diese mit Strom betrieben wird, haben wir bereits ab Janauar den auf NAchtstrom entfallenen Anteil berücksichtigt.>
Zur Erklärung:
Wir zahlen 86€/Monat für Strom, darin enthalten ist Warmwasser, Heizung und eben der restliche Strom (Wasser geht über Nebenkosten). Wir bekommen von der Arge 45,38€/Monat.
Die haben das so errechnet, dass sie den NT(Nachtspeicher geht erst nachts über Extrastrom) einfach zusammenzählen, und den %Teil, der sich daraus ergibt, als Heizstrom rechnen (das wurde von der Endabrechnung aus berechnet).
Hab natürlich schon Widerspruch eingereicht mit der Begründung, dass der Strom mit dem Regelsatz angegolten ist und der Rest dann wohl Heizung sein muss (der Thread dazu muss hier noch rumfliegen).
Und jetzt an euch:
Wieso bekommen wir nicht diese festgelegten (woher kann man eigentlich diese Zahl erfahren?) 58€? Wieso nur 45€?
Ich weiß, dass der Widerspruch abgelehnt wird, werde aber nochmal einen Überprüfungsantrag machen lassen, allerdings muss ich dazu wissen, ob und auf was ich Anspruch habe, ob ich mich auf die 58€ stützen kann oder für wen das sonst gilt. Bzw ob man nicht auf den kompletten Betrag (86€) Anspruch hätte, solange sie nicht nachweisen können, WAS genau für Heizung rausgeht....