-Das Grundsicherungsamt zahlt für mich nur noch 34 € Heizkosten und beruft sich auf eine festgelegte Obergrenze
-Für meine Frau zahlt hingegen das JC 44 €, gemäß der Gestzesänderung vom 01.08.2016 ,wonach eine Obergrenzenbildung aus den Höchstbeträgen für kaltmiete,Nebenkosten und Heizkosten gebildet werden kann. Dieses gelte aber laut Sozialamt nicht für den Rechtskreis SGB xii...
-Also heißt das auch, das der bundesdeutsche Heizspiegel für das Sozialamt nicht bindend ist ?
-2016 wurde vom JC für uns beide 121 € gemäß diesem Gesetz bezahlt, und jetzt soll ich schon bei 88 € Heizkosten für unsere Wohnung 10 € selbst zahlen ?
-
-Ich will dagegen klagen.
-Bitte Stellungnahme hierzu.
-Für meine Frau zahlt hingegen das JC 44 €, gemäß der Gestzesänderung vom 01.08.2016 ,wonach eine Obergrenzenbildung aus den Höchstbeträgen für kaltmiete,Nebenkosten und Heizkosten gebildet werden kann. Dieses gelte aber laut Sozialamt nicht für den Rechtskreis SGB xii...
-Also heißt das auch, das der bundesdeutsche Heizspiegel für das Sozialamt nicht bindend ist ?
-2016 wurde vom JC für uns beide 121 € gemäß diesem Gesetz bezahlt, und jetzt soll ich schon bei 88 € Heizkosten für unsere Wohnung 10 € selbst zahlen ?
-
-Ich will dagegen klagen.
-Bitte Stellungnahme hierzu.