Hallo,
Ich habe da mal bitte eine Frage.
Gibt es eine Unterschied für die Gewährung von Heizkosten zwischen
SGB II und SBB XII ?
Weil meine Nachbarin hat die gleiche Wohnung wie ich im Haus ( nur seitenverkehrt)
Gleiche Wohnungsgröße , gleiche Miete und Betriebskosten.
Gas und Strom natürlich nicht, kommt ja auf den Verbrauch an.
Nur meine Nachbarin (SGB II) bekommt jeden Monat 85,- Heizkosten
genau so wie der Abschlag für den Versoger ist.
Und ich (SGB XII) nur 70,- Heizkosten, mein Abschlag ist aber 75,- an den Versorger.
Ich muß aus dem Regelsatz dazubezahlen?? Sehr merkwürdig.
Weiß jemand warum?
Gruß Romy
Ich habe da mal bitte eine Frage.
Gibt es eine Unterschied für die Gewährung von Heizkosten zwischen
SGB II und SBB XII ?
Weil meine Nachbarin hat die gleiche Wohnung wie ich im Haus ( nur seitenverkehrt)
Gleiche Wohnungsgröße , gleiche Miete und Betriebskosten.
Gas und Strom natürlich nicht, kommt ja auf den Verbrauch an.
Nur meine Nachbarin (SGB II) bekommt jeden Monat 85,- Heizkosten
genau so wie der Abschlag für den Versoger ist.
Und ich (SGB XII) nur 70,- Heizkosten, mein Abschlag ist aber 75,- an den Versorger.
Ich muß aus dem Regelsatz dazubezahlen?? Sehr merkwürdig.
Weiß jemand warum?
Gruß Romy