Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Heute hat mein Bekannter seinen Bescheid für die Heizkosten bekommen. Er ist alleinstehend, bewohnt aber eine Wohnung von 68m², da bis zum letzten Jahr sein Kind mit in der Wohnung gelebt hat. Seither hat er aber keine Aufforderung zum Umzug o.ä. bekommen.
Nun steht in dem Bescheid: Senkungsaufforderung
Die Bearbeitung der Heizkostenendabrechnung hat ergeben, dass der Heizkostenverbrauch für Ihre Wohnung die in Ihrem Fall maßgebliche Angemessenheitsgrenze überschreitet. Ich fordere Sie hiermit auf, ihre Heizkosten zu senken. Bei Vorlage der nächsten Endabrechnung für Heizkosten werden nur noch die maximal angemessenen Heizkosten berücksichtigt.
Was soll man nun machen? Sofort Widerspruch einlegen? Oder denen irgendwie klarmachen, daß bei der Größe der Wohnung keine Senkung möglich ist?!
LG S.
folgendes Problem:
Heute hat mein Bekannter seinen Bescheid für die Heizkosten bekommen. Er ist alleinstehend, bewohnt aber eine Wohnung von 68m², da bis zum letzten Jahr sein Kind mit in der Wohnung gelebt hat. Seither hat er aber keine Aufforderung zum Umzug o.ä. bekommen.
Nun steht in dem Bescheid: Senkungsaufforderung
Die Bearbeitung der Heizkostenendabrechnung hat ergeben, dass der Heizkostenverbrauch für Ihre Wohnung die in Ihrem Fall maßgebliche Angemessenheitsgrenze überschreitet. Ich fordere Sie hiermit auf, ihre Heizkosten zu senken. Bei Vorlage der nächsten Endabrechnung für Heizkosten werden nur noch die maximal angemessenen Heizkosten berücksichtigt.
Was soll man nun machen? Sofort Widerspruch einlegen? Oder denen irgendwie klarmachen, daß bei der Größe der Wohnung keine Senkung möglich ist?!
LG S.