keine_ahnung
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Hallo!
Heute habe ich mal eine Frage für meine Schwägerin:
Sie wohnt allein in einer angemessenen Wohnung, nur der Heizkosten-Abschlag war dem Landkreis zu hoch, so dass sie seit einiger Zeit monatlich 36 Euro von ihrem Regelsatz dazu zahlen musste. Nun hat sie eine Rückzahlung in Höhe von ca. 450 Euro bekommen.
Sicher kann sie das Geld nicht alles für sich behalten. Aber diese 36 Euro, die sie ja quasi von ihrem Regelsatz dazubezahlt (sozusagen angespart) hat, die müsste sie doch irgendwie anteilig behalten dürfen? Wie wird denn das gerechnet, weiß das hier jemand?
Dann habe ich von jemandem gehört, dass es die Prozesskostenhilfe in der eigentlichen Form nicht mehr gibt, sondern dass es nur einen Zuschuss von ca. 70 Euro zu den Gesamtkosten gibt und alles andere aus eigener Tasche zu zahlen ist. Ist das tatsächlich so?
Ich danke Euch für eure Meinungen und Tipps!!!
Gruß
Sylvia
Heute habe ich mal eine Frage für meine Schwägerin:
Sie wohnt allein in einer angemessenen Wohnung, nur der Heizkosten-Abschlag war dem Landkreis zu hoch, so dass sie seit einiger Zeit monatlich 36 Euro von ihrem Regelsatz dazu zahlen musste. Nun hat sie eine Rückzahlung in Höhe von ca. 450 Euro bekommen.
Sicher kann sie das Geld nicht alles für sich behalten. Aber diese 36 Euro, die sie ja quasi von ihrem Regelsatz dazubezahlt (sozusagen angespart) hat, die müsste sie doch irgendwie anteilig behalten dürfen? Wie wird denn das gerechnet, weiß das hier jemand?
Dann habe ich von jemandem gehört, dass es die Prozesskostenhilfe in der eigentlichen Form nicht mehr gibt, sondern dass es nur einen Zuschuss von ca. 70 Euro zu den Gesamtkosten gibt und alles andere aus eigener Tasche zu zahlen ist. Ist das tatsächlich so?
Ich danke Euch für eure Meinungen und Tipps!!!
Gruß
Sylvia