Einen warmen Gruß in die Runde 😉,
Ich vergaloppiere mich aktuell in einer Kleinigkeit. Wegen einer anderen Sache hatte ich den Leistungsbescheid einer guten Freundin in der Hand. Soweit nichts Aufregendes und nach meiner Meinung stimmig.
Was mich störte – das Thema Heizkosten. In ihrer Wohnung befindet sich keine. Weder Öl, noch Gas oder Nachtspeicher. Die einzige Möglichkeit, in den kalten Wintertagen etwas Gemütlichkeit hineinzubringen besteht in einem Heizlüfter. Selbiger ist aber alles andere als ein Kostensparer.
Ich habe sie also mal kurz dazu angehalten, gegen den Änderungsbescheid Widerspruch einzulegen. Begründung mit “Begründung folgt“. Erst einmal Fristen wahren.
Nun ist eine große Suchmaschine zwar mein Freund, aber so wirklich schlau wurde ich daraus nicht. Elektrische Heizkosten werden im Rahmen dessen übernommen, die eine Ölheizung verursachen würden. Das kann ich mir (sehr begrenzt) noch bei einem Nachtspeicher vorstellen, aber wie verhält es sich, wenn nichts vorhanden ist?
Zur Wohnung selber – ich müsste nachfragen, aber die bewegt sich im üblichen Rahmen eines Single-Haushalts. In etwa 40 bis 45m². Warmwasser kommt via Boiler und wird mit rund 10 Euro pro Monat bezuschusst. Finanzielle Zuwendung erhält sie wohl seit kurzem für die Heizung, aber mit 32 Euro pro Monat erscheint mir das doch eine recht sportliche Einschätzung zu sein.
Um es kurz zu machen: wie sind da die Erfahrungen? Lohnt es, da nochmals Porto zu versenken, oder tendiert die Rechtsprechung tatsächlich dahin, dass man mit rund 30 Euro pro Monat durch den Winter kommt?
Ich vergaloppiere mich aktuell in einer Kleinigkeit. Wegen einer anderen Sache hatte ich den Leistungsbescheid einer guten Freundin in der Hand. Soweit nichts Aufregendes und nach meiner Meinung stimmig.
Was mich störte – das Thema Heizkosten. In ihrer Wohnung befindet sich keine. Weder Öl, noch Gas oder Nachtspeicher. Die einzige Möglichkeit, in den kalten Wintertagen etwas Gemütlichkeit hineinzubringen besteht in einem Heizlüfter. Selbiger ist aber alles andere als ein Kostensparer.
Ich habe sie also mal kurz dazu angehalten, gegen den Änderungsbescheid Widerspruch einzulegen. Begründung mit “Begründung folgt“. Erst einmal Fristen wahren.
Nun ist eine große Suchmaschine zwar mein Freund, aber so wirklich schlau wurde ich daraus nicht. Elektrische Heizkosten werden im Rahmen dessen übernommen, die eine Ölheizung verursachen würden. Das kann ich mir (sehr begrenzt) noch bei einem Nachtspeicher vorstellen, aber wie verhält es sich, wenn nichts vorhanden ist?
Zur Wohnung selber – ich müsste nachfragen, aber die bewegt sich im üblichen Rahmen eines Single-Haushalts. In etwa 40 bis 45m². Warmwasser kommt via Boiler und wird mit rund 10 Euro pro Monat bezuschusst. Finanzielle Zuwendung erhält sie wohl seit kurzem für die Heizung, aber mit 32 Euro pro Monat erscheint mir das doch eine recht sportliche Einschätzung zu sein.
Um es kurz zu machen: wie sind da die Erfahrungen? Lohnt es, da nochmals Porto zu versenken, oder tendiert die Rechtsprechung tatsächlich dahin, dass man mit rund 30 Euro pro Monat durch den Winter kommt?