moonytatze
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- 19 Jan 2009
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Hallo,
ich habe heute von der Jobcenter einen Bescheid bezüglich der Heizkostenjahresabrechnung bekommen, in dem mir nur ein Teil der tatsächlichen Nachzahlung zugesprochen wurde.
Zum Hintergrund:
Im letzten Jahr mußten wir Heizkosten bei den hiesigen Stadtwerken nachzahlen. Damals bezogen wir noch kein ALGII , mußten es also aus eigener Tasche zahlen, was wir nicht konnten. Wir einigten uns mit dem Energieversorger auf eine Abstotterung der Schulden. Auf den monatlichen Abschlag wurde also ein wenig Geld draufgepackt, welches der Schuldentilgung diente.
Als wir bald darauf in den Bezug von ALGII kamen, erhielten wir natürlich kein Geld für diese Nachzahlung der 'alte' Jahresabrechnung. Die Heizkostenpauschale wurde natürlich nach Abzug des Warmwasseranteiles voll übernommen.
Als nach unserer Rechnung die Schulden getilgt waren, gingen wir mit den aktuellen Zählerständen zum Energieversorger. Dort wurde uns jedoch mitgeteilt das sich bereits die nächste Nachzahlung aufbauen würde, für das laufende Jahr. Wir sollten also weiterhin den Abschlag + Betrag der Tilgung zahlen, was wir dann auch taten. (anders wäre es nicht gegangen).
Für die jetzige Jahresabrechnung ergibt sich aber genau daraus ein Problem. Wir müssen noch 200 Euro nachzahlen, die wir, bis auf einen kleinen Teil, auch von der Jobcenter erstattet bekommen. Hätten wir jedoch nur den Abschlag bezahlt, hätte sich die Nachzahlung auf knapp 400 Euro belaufen. Als Rechengrundlage dient also nicht was wir eigentlich hätten einzahlen müssen, sondern das was wir tatsächlich eingezahlt haben. Eine Abmahnung die Heizkosten zu senken haben wir nicht erhalten und der neue Abschlag wird wieder übernommen (natürlich ohne Warmwasseranteil).
Auf Nachfragen wurde mir gesagt das viele durchaus mehr Abschlag zahlen als sie müßten. Wären wir jetzt, durch Aufnahme einer Arbeit am Jahresanfang, aus dem Bezug von ALGII herausgekommen, hätten wir uns ja gefreut weniger nachzahlen zu müssen, da es ja niemand sonst übernommen hätte. Hätten wir durch die Mehrzahlung gar eine Rückerstattung bekommen, hätten wir diese auch behalten dürfen, juhu.
Meine Frage ist nun. Ist es tatsächlich rechtens wenn sie nur die Nachzahlung zugrunde legen die offen ist, oder müssen sie schlicht den Betrag nehmen der eigentlich zustande gekommen wäre? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?
ich habe heute von der Jobcenter einen Bescheid bezüglich der Heizkostenjahresabrechnung bekommen, in dem mir nur ein Teil der tatsächlichen Nachzahlung zugesprochen wurde.
Zum Hintergrund:
Im letzten Jahr mußten wir Heizkosten bei den hiesigen Stadtwerken nachzahlen. Damals bezogen wir noch kein ALGII , mußten es also aus eigener Tasche zahlen, was wir nicht konnten. Wir einigten uns mit dem Energieversorger auf eine Abstotterung der Schulden. Auf den monatlichen Abschlag wurde also ein wenig Geld draufgepackt, welches der Schuldentilgung diente.
Als wir bald darauf in den Bezug von ALGII kamen, erhielten wir natürlich kein Geld für diese Nachzahlung der 'alte' Jahresabrechnung. Die Heizkostenpauschale wurde natürlich nach Abzug des Warmwasseranteiles voll übernommen.
Als nach unserer Rechnung die Schulden getilgt waren, gingen wir mit den aktuellen Zählerständen zum Energieversorger. Dort wurde uns jedoch mitgeteilt das sich bereits die nächste Nachzahlung aufbauen würde, für das laufende Jahr. Wir sollten also weiterhin den Abschlag + Betrag der Tilgung zahlen, was wir dann auch taten. (anders wäre es nicht gegangen).
Für die jetzige Jahresabrechnung ergibt sich aber genau daraus ein Problem. Wir müssen noch 200 Euro nachzahlen, die wir, bis auf einen kleinen Teil, auch von der Jobcenter erstattet bekommen. Hätten wir jedoch nur den Abschlag bezahlt, hätte sich die Nachzahlung auf knapp 400 Euro belaufen. Als Rechengrundlage dient also nicht was wir eigentlich hätten einzahlen müssen, sondern das was wir tatsächlich eingezahlt haben. Eine Abmahnung die Heizkosten zu senken haben wir nicht erhalten und der neue Abschlag wird wieder übernommen (natürlich ohne Warmwasseranteil).
Auf Nachfragen wurde mir gesagt das viele durchaus mehr Abschlag zahlen als sie müßten. Wären wir jetzt, durch Aufnahme einer Arbeit am Jahresanfang, aus dem Bezug von ALGII herausgekommen, hätten wir uns ja gefreut weniger nachzahlen zu müssen, da es ja niemand sonst übernommen hätte. Hätten wir durch die Mehrzahlung gar eine Rückerstattung bekommen, hätten wir diese auch behalten dürfen, juhu.
Meine Frage ist nun. Ist es tatsächlich rechtens wenn sie nur die Nachzahlung zugrunde legen die offen ist, oder müssen sie schlicht den Betrag nehmen der eigentlich zustande gekommen wäre? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?