Hallo ihr zwei,
@Forster
es ist nicht ironisch ngemeint, sondern selbst gemachte Erfahrung seit mir das Mobbcenter meines Wohnortes im Jahr 2008 die Kosten der Unterkunft willkührlich auf deren "angemessenes" Maß kürzte, zahle ich aus dem Regelsatz immer noch zur Miete dazu und jetzt kann ich erstmals etwas vom Guthaben aus meiner Heiz- und Nebenkostenabrechnung selbst behalten, was aus verschiedenen Gründen jahrelang vorher nicht der Fall war.
Hallo Ladydii12,
du zahlst zur Miete dazu. Ich auch, aber davon redet hier keiner. Guthaben ergeben sich, wenn überhaupt, aus der Summe der Abschlagszahlungen für Heizmittel und der Betriebskostenvorauszahlungen. Diese trägt das Amt. Bei einem Guthaben hat das Amt zu viel gezahlt und zieht die entsprechende Summe wieder ein. Die "verschiedenen Gründe" zum teilweisen Einbehalt der Guthaben wüsste ich gern. War doch vorher korrekt.
@MARITA 77,
dann steht dir, wenn du mit der nächsten Jahresendabrechnung ein Guthaben erwirtschaftet haben solltest, ein Teil des Guthabens zu.
Ich gehe nämlich nicht davon aus, daß das Jobcenter deines Wohnortes deine freiwillige Erhöhung der Abschläge für Gas usw. hinnehmen wird, sondern ich rechne eher damit, daß du diesen Erhöhungsbeitrag aus deinem Regelsatz selber dazubezahlen mußt.

Die Quelle meines Wissens habe ein paar Zeilen weiter oben in diesem Post genannt.
meint ladydi12