raum und zeit
Elo-User*in
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schnelle frage:
muß ich ein guthaben der heizkosten auch dann dem jobcenter geben, wenn die mir diese kosten NICHT in voller höhe erstatten?
ich bekam im letzten jahr monatlich ca 105,-euro für die heizung vom jobcenter, der monatliche abschlag betrug rund 155,-euro.
diese 50,- euro MONATLICHE differenz zahlte ich aus dem regelsatz.
nun gibt es zur jahresabrechnung ein guthaben von 254,- euro.
ich bin mir sicher es steht MIR zu und nicht dem jobcenter, jemand anderer meinung???
wenn ich ihnen die endabrechnung schicke, lege ich dann einfach ein schreiben bei das ich das guthaben behalte?
oder sag ich nix und schicke es unkommentiert??
muß ich ein guthaben der heizkosten auch dann dem jobcenter geben, wenn die mir diese kosten NICHT in voller höhe erstatten?
ich bekam im letzten jahr monatlich ca 105,-euro für die heizung vom jobcenter, der monatliche abschlag betrug rund 155,-euro.
diese 50,- euro MONATLICHE differenz zahlte ich aus dem regelsatz.
nun gibt es zur jahresabrechnung ein guthaben von 254,- euro.
ich bin mir sicher es steht MIR zu und nicht dem jobcenter, jemand anderer meinung???
wenn ich ihnen die endabrechnung schicke, lege ich dann einfach ein schreiben bei das ich das guthaben behalte?
oder sag ich nix und schicke es unkommentiert??