Hallo werte Mitforanderen,
in meinem Mietvertrag steht, dass ich eine - Wortlaut "Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung" von 45 EUR zahle. Die ich auch eben neben Grundmiete von X und Betriebskosten von Y monatlich überweise.
Ich habe eine Gastherme im Bad mit eigenem Zähler. Ich koche NICHT mit Gas, sondern mit Strom.
In meinem monatlichen Abschlag an den Energiedienstleister steht, dass ich Strom zahle UND ein Posten Erdgas von 40 EUR monatlich.
Meine Anfrage an den Vermieter mir diesen Posten "Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung" von 45 EUR im Mietvertrag zu erläutern, führte zu folgender Antwort, die ich nicht verstehe:
"Die 45 € sind ein Durchschnittswert für das Jahr und eine Vorauszahlung auf die Heizkosten. Die Energiedienstleister-Kosten von 40 € sind verbrauchsabhängige Kosten und somit individuell."
Hä? Ich dachte, die Vorauszahlung auf die Heizkosten sind DIE, die der Energiedienstleister eben 'Abschlag' nennt und damit die 40 EUR?
Der Energiedienstleister, den ich jetzt wechseln möchte, da er mir zu teuer ist, wird der also teilweise vom Vermieter bedient UND teilweise von mir? Aber die letzte angeforderte Abrechnung vom Energiedienstleister listet nur eben dies auf, was ICH selbst einzahle.
Leitet der Vermieter diese "Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung" von 45 EUR auch an den weiter oder kann der das für "irgendwas" in Zusammenhang mit Heizung, was ich offenbar nicht kapiere (was denn?) selber in Rechnung stellen? Ist das nur missverständlich/falsch benannt und es sind auf dem Mietvertrag eher Kosten für die HeizungsANLAGE und Wartung?
Ich hatte das ehrlichgesagt noch NIE so und frage mich, ob das korrekt ist. Seine Antwort macht mich nicht schlauer. Möchte aber ungern ihn nochmal nachfragen, das klingt so misstrauisch, vielleicht kapiere ich da auch selber irgendwas nicht.
Danke für die Erläuterung sagt
Energy
in meinem Mietvertrag steht, dass ich eine - Wortlaut "Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung" von 45 EUR zahle. Die ich auch eben neben Grundmiete von X und Betriebskosten von Y monatlich überweise.
Ich habe eine Gastherme im Bad mit eigenem Zähler. Ich koche NICHT mit Gas, sondern mit Strom.
In meinem monatlichen Abschlag an den Energiedienstleister steht, dass ich Strom zahle UND ein Posten Erdgas von 40 EUR monatlich.
Meine Anfrage an den Vermieter mir diesen Posten "Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung" von 45 EUR im Mietvertrag zu erläutern, führte zu folgender Antwort, die ich nicht verstehe:
"Die 45 € sind ein Durchschnittswert für das Jahr und eine Vorauszahlung auf die Heizkosten. Die Energiedienstleister-Kosten von 40 € sind verbrauchsabhängige Kosten und somit individuell."
Hä? Ich dachte, die Vorauszahlung auf die Heizkosten sind DIE, die der Energiedienstleister eben 'Abschlag' nennt und damit die 40 EUR?
Der Energiedienstleister, den ich jetzt wechseln möchte, da er mir zu teuer ist, wird der also teilweise vom Vermieter bedient UND teilweise von mir? Aber die letzte angeforderte Abrechnung vom Energiedienstleister listet nur eben dies auf, was ICH selbst einzahle.
Leitet der Vermieter diese "Heiz- und Warmwasserkostenvorauszahlung" von 45 EUR auch an den weiter oder kann der das für "irgendwas" in Zusammenhang mit Heizung, was ich offenbar nicht kapiere (was denn?) selber in Rechnung stellen? Ist das nur missverständlich/falsch benannt und es sind auf dem Mietvertrag eher Kosten für die HeizungsANLAGE und Wartung?
Ich hatte das ehrlichgesagt noch NIE so und frage mich, ob das korrekt ist. Seine Antwort macht mich nicht schlauer. Möchte aber ungern ihn nochmal nachfragen, das klingt so misstrauisch, vielleicht kapiere ich da auch selber irgendwas nicht.
Danke für die Erläuterung sagt
Energy