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Habe einen monatlichen Abschlag von 30.- € den ich von Regelsatz selbst bezahle. In der gemieteten Wohnung ist ein Nachtspeicherofen. Es gibt für diese Wohnung einen Stromzähler mit 2 Stromanzeigen ( HT u. NT: Nachtstrom). Einen eigenen Tarif für Nachtstrom habe ich nicht d.h. ich zahle den gleichen Tormaltarif für die Nacht 22 Uhr bis 6 Uhr früh wie den für den Tag. Da andere Anbieter zur damaligen Zeit eher teurer waren als der jetzige Tarif.
Da ich bei einem Abschlag in Höhe von 30.- € pro Monat nie hinkommen werde. ( Ohne Heizkosten kein Problem )
Wie ist die Berechnung, da ich ja auch unter Tage heizen muss wegen der derzeitigen Kälte. Übernimmt hier anteilmäßig das JC für den Tag die Heiz- Stromkosten ( Strom Speichernachtofen der zieht ca. 6 KW/h ! ) anteilmäßig oder muss ich die ganzen Kosten die über den Tag anfallen selbst bezahlen ?
Kann man evtl. hier dem JC mitteilen, dass man durch den erhöhten Stromverbrauch durch einen Nachtspeicherofen auch viel höhere Wärmekosten anfallen und die durch den Regelsatz nicht erbringen kann. Gibt es hierzu etwas ?
Da ich bei einem Abschlag in Höhe von 30.- € pro Monat nie hinkommen werde. ( Ohne Heizkosten kein Problem )
Wie ist die Berechnung, da ich ja auch unter Tage heizen muss wegen der derzeitigen Kälte. Übernimmt hier anteilmäßig das JC für den Tag die Heiz- Stromkosten ( Strom Speichernachtofen der zieht ca. 6 KW/h ! ) anteilmäßig oder muss ich die ganzen Kosten die über den Tag anfallen selbst bezahlen ?
Kann man evtl. hier dem JC mitteilen, dass man durch den erhöhten Stromverbrauch durch einen Nachtspeicherofen auch viel höhere Wärmekosten anfallen und die durch den Regelsatz nicht erbringen kann. Gibt es hierzu etwas ?