Heizkosten bei heizen mit Strom,werden diese Kosten vom Jobcenter übernommen?

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Baller111

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Habe einen monatlichen Abschlag von 30.- € den ich von Regelsatz selbst bezahle. In der gemieteten Wohnung ist ein Nachtspeicherofen. Es gibt für diese Wohnung einen Stromzähler mit 2 Stromanzeigen ( HT u. NT: Nachtstrom). Einen eigenen Tarif für Nachtstrom habe ich nicht d.h. ich zahle den gleichen Tormaltarif für die Nacht 22 Uhr bis 6 Uhr früh wie den für den Tag. Da andere Anbieter zur damaligen Zeit eher teurer waren als der jetzige Tarif.

Da ich bei einem Abschlag in Höhe von 30.- € pro Monat nie hinkommen werde. ( Ohne Heizkosten kein Problem )

Wie ist die Berechnung, da ich ja auch unter Tage heizen muss wegen der derzeitigen Kälte. Übernimmt hier anteilmäßig das JC für den Tag die Heiz- Stromkosten ( Strom Speichernachtofen der zieht ca. 6 KW/h ! ) anteilmäßig oder muss ich die ganzen Kosten die über den Tag anfallen selbst bezahlen ?

Kann man evtl. hier dem JC mitteilen, dass man durch den erhöhten Stromverbrauch durch einen Nachtspeicherofen auch viel höhere Wärmekosten anfallen und die durch den Regelsatz nicht erbringen kann. Gibt es hierzu etwas ?
 

gizmo

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AW: Heizkosten bei heizen mit Strom

Hallo gehe da erstmal nicht drauf ein, du solltest da noch mehr defferenzieren:

1. in BKM(Bruttokaltmiete) = KM & NK(kalte NK)

2. HK(auch kalte HK)
-------------------

Dein Eigenanteil ergibt sich dieser aus 1. oder 2.
 

Baller111

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Hallo gehe da erstmal nicht drauf ein, du solltest da noch mehr defferenzieren:
1. in BKM(Bruttokaltmiete) = KM & NK(kalte NK)
2. HK(auch kalte HK)
-------------------
Dein Eigenanteil ergibt sich dieser aus 1. oder 2.

Was sind kalte Heizkosten ? Also soviel ich weiß, sind Stromkosten immer separat zu zahlen. Die Nacht Heizkosten ( Strom Nachtspeicherofen ) sind ja ok. Wie ist es mit den Heizkosten, die man zzgl. zum heizen braucht ? Die werden mit dem Tag Tarif mit verrechnet, da man diese nicht separat rausrechnen kann. Deshalb meine Frage wie es mit diesen ist und ob das JC dies anteilig mit bezahlt.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Heizkosten bei heizen mit Strom,werden diese Kosten vom Jobcenter übernommen?

@Baller111

4. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
4. 1 Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.04.2015 - S 17 AS 599/14

Heizkosten - Elektroheizung (Nachtspeicheröfen) - fehlende gesonderte Verbrauchserfassung - Zulässigkeit der Schätzung

Leitsätze ( Juris )
Bei der Erfassung des Stromverbrauchs mit nur einem Zähler kann zur Differenzierung zwischen vom Regelsatz umfassten Stromkosten (Haushaltsstrom) und Stromkosten als Kosten der Unterkunft (Heizkosten) geschätzt werden (Anschluss an LSG Baden-Württemberg, U. v. 02.03.2011 - L 2 SO 4920/09 ).
Quelle: Object not found!
Hinweis des Gerichts: Die Position "Grundpreis" ist dagegen als KdU nicht übernahmefähig, da es sich um die Grundgebühr für einen einfachen Stromzähler handelt, die auch von Leistungsberechtigten ohne Wohnung mit Nachtspeicheröfen aus der Regelleistung zu bestreiten ist (vgl. SG Hildesheim, B.v. 8.9.2011 – S 54 AS 1404/11 ER ).
Anmerkung: vgl. SG Detmold, U.v. 28.03.2014 - S 28 AS 1935/12 – wonach bei einer Elektroheizung der laufende Bedarf für die Heizung in Abgrenzung zum Bedarf für die sonstige Haushaltsenergie und die Energie für die Warmwasserbereitung dann unproblematisch ermittelt werden kann, wenn der Elektrizitätsversorger einen gesonderten Abschlag gerade für die von der Heizungsanlage verbrauchte Elektroenergie verlangt.

Quelle:
https://www.elo-forum.org/aktuelle-...prechungsticker-kw-25-2015-a.html#post1911890
 
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