heisst es jetzt nicht mehr Einladung?

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titane4

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hab mal eine Frage. Seit wann heisst es jetzt bei den Jobcenter Briefen nicht mehr Einladung sondern in ganz großen Buchstaben geschrieben VORLADUNG? Ist das nur bei mir so oder ist dieses was neues?
und ist es normal dass bei meinem Antrag (der sich noch in Bearbeitung befindet) ein Hinweis unten steht, dass sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Betrugs einreichen werden, wenn ich falsche Angaben machen würde. Das ist mir jetzt alles völlig neu, dieses gabs doch vor einem Jahr noch nicht...macht mich mal schlau, damit ich auch dementsprechend reagieren kann. Danke schon mal im Vorraus.
 
das falsche Angaben strafbar sind, war schon immer so, aber eine Vorladung von der Jobcenter habe ich noch nie bekommen
 
vielleicht weil einige denken,eine einladung kann man annehmen,muss man aber nicht und bei einer vorladung muss man eben hin :icon_neutral:
 
Entweder benutzt deine Jobcenter neue Vordrucke bzw. Textbausteine, die sie sich selbst ausgedacht haben oder es liegt in deinem speziellen Fall etwas vor, was sie zu dieser Vorgehensweise veranlasst.
 
Der Begriff "Vorladung" klingt für mich kriminalisierend.
Ähnlich verwundert war ich einmal, als der Leiter der Leistungsabteilung was von "Tatbestand" gefaselt hat, als es um das Vorzeigen von Kontoauszügen ging. Die haben halt einen an der Waffel, das ist die Beste Erklärung.
 
Das sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Betrugs einreichen werden, wenn ich falsche Angaben machen würde.
Eigentlich müssten wir in jeden Schreiben und Antrag auch ein Hinweis Anhängen mit dem Text.: bei Rechtsbeugung im Amt durch den SB , FM , der Leistungsabteilung bei Kosten der Unterkunft und Sanktionen wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Betrugs eingereicht.


Eine Vorladung darf sich nur das Gericht anmaßen, keine Jobcenter wahrscheinlich dient der Begriff dazu dem Arbeitslosen Angst zu machen der das austellt maßt sich da etwas an, was ihm nicht zusteht, der Begriff Mus geklärt werden ob das nun in allen Jobcenter Standard ist so mit seine Kunden umzugehen
Oder ob ein Möchtegern SB übers Ziel hinausgeschossen ist, der Dödel ist im Glauben ist er währe die Justiz Persönlich.
 
Eigentlich müssten wir in jeden Schreiben und Antrag auch ein Hinweis Anhängen mit dem Text.: bei Rechtsbeugung im Amt durch den SB , FM , der Leistungsabteilung bei Kosten der Unterkunft und Sanktionen wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Betrugs eingereicht.


Eine Vorladung darf sich nur das Gericht anmaßen, keine Jobcenter wahrscheinlich dient der Begriff dazu dem Arbeitslosen Angst zu machen der das austellt maßt sich da etwas an, was ihm nicht zusteht, der Begriff Mus geklärt werden ob das nun in allen Jobcenter Standard ist so mit seine Kunden umzugehen
Oder ob ein Möchtegern SB übers Ziel hinausgeschossen ist, der Dödel ist im Glauben ist er währe die Justiz Persönlich.

Wer weiß was???...Könnte man den persönlichen Anhang ohne Probleme unter die Schreiben/Anträge an die Jobcenter dranhängen?? Bin von dem Text total begeistert :icon_klatsch: und sehe gerade die dummen Gesichter der SB vor mir.
Gruß Karma
 
Eine Vorladung darf sich nur das Gericht anmaßen...

Leider wohl nicht:
Mit Vorladung wird ein behördliche Anordnung zum Erscheinen an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten und für eine bestimmte Zeit bezeichnet.
Vorladung in lexexakt.de - Das RechtsLexikon und Rechtswörterbuch Definition/Erklärung/Erläuterung/Bedeutung


Eine Vorladung oder ein Vorladungsbescheid ist ein amtlicher Bescheid an eine natürliche Person und dient der Mitteilung, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem festgelegten Ort erscheinen solle.
Vorladung – Wikipedia


Jesaja meinte:
Der Begriff "Vorladung" klingt für mich kriminalisierend.
*zustimm* Allerdings und nicht nur für Dich!
 
Weil das Wort 'Vorladung' so einen bösen Beigeschmack hat, und weil man einer 'Einladung' (m. Rechtsbel.) der Jobcenter nachkommen MUSS, nenne ich diese Dinger schon immer und vor allem meinem SB gegenüber 'Vorladung'.

Einmal wurde ich freundlichst (!!) darauf hingewiesen, dass die liebe Jobcenter niemanden vorlädt, nein, SOOO böse sei doch die Jobcenter nicht....:icon_lol:
 
Tja als ALG2 Bezieher ist man unter Generalverdacht, ein Schmarotzer und bestimmt sowieso durch und durch Kriminell... Hab gerade meine Schreiben der Jobcenter alle mal durchgeschaut, bei mir heisst es nur "Einladung", gottseidank, noch lässt man mir noch meinen restfunken an Würde, auch wenn die eigentlich schon anderweitig von denen zunichte gemacht wurde...
 
so, jetzt habe ich mich erst mal heftig über deren "höflichen" Worte von wegen Vorladung usw. beschwert und sie (die Jobcenter) auf einige Paragraphen aufmerksam gemacht. Habe ihnen genauso gedroht wie sie mir drohten und mitgeteilt dass ich ohne Rechtsschutz bestimmt nicht persönlich erscheinen werde.
Nun, das Ende vom Lied war keine Ablehnung (wie erwartet) wegen mangelnder Mitarbeit. Nein es wurde abgelehnt, weil ich nicht erwerbsfähig sei. hmm jetzt würde es wohl heissen dass das Sozialamt für mich zuständig wäre... diese schickten mich vor 2 Monaten zur Jobcenter mit der Begründung sie wären nicht für mich zuständig...wer ist denn nun überhaupt zuständig?
blick jetzt überhaupt nicht mehr durch. Ich habe bei meinem Antrag ein nein angekreuzt (erwerbsfähig) weil ich einen Rentenantrag (Widerspruch ) am laufen habe. Meine Frage nun an euch, ist das rechtens dass die Jobcenter mich ablehnt?
 
ja sicher, wenn Du nein ankreuzt ist die Jobcenter nicht für Dich zuständig, solange erst der Antrag gestellt ist hättest Du ja ankreuzen müssen, die Erwerbsfähigkeit hätte dann die Jobcenter überprüfen müssen
 
Ja das stimmt so.
Wenn du nicht mindestens 3 Stunden glaube ich am Tag erwerbsfähig bist,dann ist das Sozialamt für dich zuständig.


LG
 
tja dann muss ich das Sozi wieder mal beglücken, die widerrum werden mich dann wieder zur Jobcenter schieben wollen und dann geht das hin und hergeschiebe wieder von vorne los...dann heisst es wieder da fehlt ein Nachweis hier fehlt ein Nachweis bringt man dann die fehlenden Unterlagen, fehlen auf einmal wieder ganz andere usw. usw. und zum Schluss ist wieder mal keiner zuständig....schlimm ist das hier....und bis dann endlich mal irgendwas geklärt ist müssen wir (ich mit meinen 2 Kindern) in die Röhre gucken und schauen wo wir bleiben mit unseren paar Kröten (dem Kindergeld).
 

Anhänge

  • Einladung zum Gutachter - Ziel der gutachterlichen Untersuchung.pdf
    26,6 KB · Aufrufe: 74
  • Anleitung zur sozialmedizinischen Beratung u. Begutachtung bei Arbeitsunfähigkeit - ABBA_2004.pdf
    917,1 KB · Aufrufe: 99
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