Heiraten und jeder hat seine eigene Wohnungen,weil wegen Gesundheit nur so möglich,bitte um Rat.

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isabel

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Wir., also ich und mein Freund möchten gerne heiraten, da wir uns lieben. Für uns ist dabei ein Problem entstanden: auf Grund unsere Krankheiten ist es unmöglich, dasss wir in einer Wohnung leben. Gibt es eine Lösung
oder müssen wir einfach auf Legaliesierung unserer Beziehung verzichten? Mein Freund hatte vor ca. 9 Jahren einen Schlagannfalll erlitten - seit dem bin ich seine ehrenamtliche Betreuerin Ich selbe leide unter Schlafkrankheit, dass mir nicht erlaubt, normales Leben zu führen (Narkolepsie und DSPS - Delayed Sleep Phase Syndrom , was nichts anderes bedeutet,als dass ich Nachtmensch bin. )
Gibt es eine Möglichkeit, dass wir eigene Wohnungen behalten?
Beide kleine Renten und Grundsicherung nach Buch12 , Abschnit 4. Wir sind beide um die 58 Jahre alt, und ich sehe es nicht ein, dass wir gezwungener masse unbedingt in einer Lokalität wohnen müssen. Also: entweder behalten wir unsere Wohnungen, oder bleiben wir Singel.
Ich hoffe, dass mir jemand Tipps geben kann. Zumindest bei meiner Erkrankung -Gendefekt. Wenn es nicht geht, ja, bleibt es, wie es war - keine Heirat. Damit können wir auch leben.
Liebe Griesse
isabel
 

Regensburg

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Hi isabel :)

Ich hoffe, dass mir jemand Tipps geben kann.
Ich kann dir kein Tipp geben, weil es nicht mein Gebiet ist.
Ich kann dir ein BSG Urteil zum lesen anbieten, der sich mit dem Thema beschäftigt. Leitsatz:
[2] Die 1954 geborene, SGB II-Leistungen beziehende Klägerin heiratete am 5. 1. 2005 den 1936 geborenen H M. Beide lebten nach der Eheschließung – wie bisher – in ihren früheren Wohnungen, führten getrennte Haushalte und vereinbarten den Güterstand der Gütertrennung. Die Klägerin, die keine Absicht zur Herstellung der häuslichen Gemeinschaft hatte, verbrachte weiterhin drei- bis viermal wöchentlich Zeit mit ihrem Ehemann mit Gesprächen, Spaziergängen und Fernsehen. Gelegentlich wurden gemeinsame Mahlzeiten eingenommen.
Quelle: BSG , Urteil vom 18. 2. 2010 – B 4 AS 49/09 R

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=129305
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @isabel

Gibt es eine Möglichkeit, dass wir eigene Wohnungen behalten?

Hier kann ich dir nur empfehlen zum einen, das du auf Grund deiner Erkrankung ein Attest vom Arzt einholst, um dein Anliegen auch zu begründen.

Und noch ein Schritt falls möglich, einen Anwalt aufsuchst zwecks Beratungsgespräch, einige Anwälte beantragen dann nach Vorlage
vom Bewilligungsbescheid - Grundsicherungsamt, den Beratungsbeihilfeschein selbst, bitte bei Terminvereinbarung nachfragen.

Hier ist dann ein Kostenbeitrag in Höhe von 15€ zu zahlen.

Ich denke du hast doch ggf. gute Aussichten, ich denke hier auch an die
Ehepaare wo einer zum Beispiel im Pflegeheim lebt.

Schau mal in diese Datenbank nach deiner Stadt:

https://www.my-sozialberatung.de/adressen
 

isabel

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Ich bedanke mich für die Antworten.
Hi, Regensburg, dieser Urteil ist für juristenlaien schwer zu entziffern,. Ich habe nur verstanden, dass es mich nicht betreffen kann, vor allem geht es nicht um Geld oder Vorsorgung, und auch nicht SGB2 .
Ich werde das Urteil noch mal analysieren.

Hallo, Seepferdchen,
die Dg habe ich schon seit etwa 12 Jahren von einem Schlaflabor, bin auch in Behandlung, also, ein Attest würde gar kein Problem machen.
Ich hatte nur gedacht, in unseren Alter kann viel passieren und als verheiratet bekommt man eher Infos von KH oder Praxis oder sonst was. Es ist nicht so, dass wir unbedingt heiraten wollen und es ergibt sich gar kein finanziellen Vorteil.
Noch mal vielen Dank für die Antworten
LG
isabel
 

Doppeloma

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Hallo isabel,

die Dg habe ich schon seit etwa 12 Jahren von einem Schlaflabor, bin auch in Behandlung, also, ein Attest würde gar kein Problem machen.

Ich kann dir leider auch nicht genau sagen, ob man das als Ehepaar so beibehalten kann, besonders wenn man sich dann doch noch im "höheren" Lebensalter zur Heirat entschließt.

Da wird man wohl viel daran setzen euch noch zur BG zu machen, den Stress solltet ihr euch da vielleicht doch besser ersparen.
Habe ja selber auch noch mal geheiratet (mit Mitte 50), eben auch für eine gewisse "Absicherung", allerdings haben wir da schon viele Jahre in der gleichen Wohnung zusammen gelebt und den Alltag (trotz aller Gesundheitsprobleme) sehr gut zusammen geregelt bekommen.

Wir sind sogar noch zusammen an einen schönen Ort umgezogen, wo wir uns früher im Urlaub immer besonders wohl gefühlt haben, dort leben wir nun so wie es UNS gefällt, seit wir beide die Rente bekommen (ich seit Juni nun Altersrente, Männe vorerst noch EM-Rente).

Wir haben aber das Glück, dass wir keine Leistungen vom Sozial-Amt benötigen, wir bekommen aber auch NIX wenn es mal knapp ist, weil unsere Renten nach SGB XII zu reichen haben.
Wir haben aber dadurch gegenseitig einen Anspruch auf Witwenrente / Witwerrente, die gesetzliche "Karenz-Zeit" (1 Jahr verheiratet sein) haben wir schon gut überstanden ... im April sind wir nun schon 10 Jahre verheiratet gewesen. :cheer2:

So gibt es bei uns eine tatsächliche finanzielle "Absicherung", die ja bei euch leider nicht zu erwarten ist, es kommt natürlich auf die konkrete Höhe der jeweiligen Rente an dabei (eine Witwenrente sind 55 % der Rente des Partners).
Wenn man dann trotzdem dauerhaft vom SGB XII abhängig bleibt, wäre das für mich auch KEINE Heirats-Option.

Ich hatte nur gedacht, in unseren Alter kann viel passieren und als verheiratet bekommt man eher Infos von KH oder Praxis oder sonst was.

Dafür gibt es andere Möglichkeiten, denn es ist ein Irrtum, dass man als Ehepartner darauf "automatisch" einen Anspruch erheben kann, auch wenn es viele Kliniken so halten und dem Ehepartner (meist) bedenkenlos Auskunft geben.

Sogar ohne wenigstens den Ausweis zu sehen, ob das wirklich stimmt wird das meist geglaubt ...
Wir haben daher eine gegenseitige Vollmacht dafür erstellt und unterschrieben, die jederzeit verwendet werden kann wenn es erforderlich ist.

Besser wäre sogar eine richtige Patienten-Verfügung UND Vertretungsvollmacht zu erstellen ...

Schau mal hier rein, da wird das erklärt und die haben auch "Vorlagen" dafür ...

https://www.bundesaerztekammer.de/patienten/patientenverfuegung/muster-formulare/

Vielleicht kannst du dich dabei auch vom örtlichen Pflegedienst unterstützen lassen, du schreibst ja du bist seine offizielle Pflegeperson.
Ich bin es auch inzwischen für meinen Ehemann (bisher Pflegegrad 2) aber wie schon erwähnt, sollte man das trotzdem alles schriftlich absichern für den Ernstfall, dann ist eine Eheschließung nur für diesen Bereich wirklich überflüssig.

Es ist nicht so, dass wir unbedingt heiraten wollen und es ergibt sich gar kein finanziellen Vorteil.

Dann erspart euch den unnötigen Ärger mit dem Amt, für eventuelle "Erbschaften" wäre allerdings für euch auch jeweils ein eigenes Testament erforderlich, sonst hat man keinerlei Ansprüche an einen Lebenspartner bzw. an seinem Nachlass.

Dieser Hinweis mag dir jetzt unpassend erscheinen, aber ich habe es erst kürzlich bei einer lieben Bekannten erlebt, dass sie von den Angehörigen ihres Partners nicht mal mehr Zugang in die Wohnung (des Partners) bekam, um sich persönliche Gegenstände zurück zu holen.

Man hat dann (ohne testamentarische Festlegungen) letztlich keine offiziellen "Verpflichtungen" aber auch keine Rechte mehr ... wenn man nicht verheiratet war.
In diesem Falle war es dann aber auch "gut", dass sie eine eigene Wohnung hatte und nicht mit in seine Eigentums-Wohnung eingezogen war ... sie wollten auch lieber getrennt wohnen bleiben.

Vielleicht konnte ich dir ja ein wenig weiterhelfen mit meinen Hinweisen ... so von "Nachteule zu Nachteule", aber ich kann das jetzt auch "ausleben" in unserer gemeinsamen Wohnung, mein Männe hat sich daran gewöhnt und akzeptiert meine sonderbare "Natur" ...

Er schläft schon und ich bleibe noch ein Weilchen am PC, ehe ich so gegen 05 Uhr schlafen gehe, bis er mich dann mit einem frischen Kaffee gegen 13 Uhr ganz lieb wecken wird ... :peace:

MfG Doppeloma
 

isabel

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Hallo, Doppeloma - ich freue mich auf Deine Antwort.
Ich glaube, morgen kann ich mehr dazu schreiben.
MfG
isabel
 

Die7Zwerge

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Ehrlich gesagt sehe ich jetzt nicht wieso man wegen Nachtaktivität und einem Schlaganfall nicht zusammenziehen kann. Es gibt genug Menschen mit diesen Erkrankungen die dennoch mit ihrem Partner zusammen wohnen.

Das wird das Sozialamt auch so sehen.

Vermutlich wird das ganze so ablaufen:

Ihr müsst auf gut Glück heiraten, dann wird man euch auffordern einen gemeinsamen Haushalt zu bewohnen, dagegen legt ihr Einspruch ein und weiß bei raus kommt weiß nur der liebe Gott.

Aber im Voraus getrennte Haushalte beantragen geht nicht.
 
E

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Gast
Also wenn der eine am tag schläft und der andere nachts, kann das auf die Dauer schon sehr belastend werden, je nachdem, wie man sich in der Wohnung noch bewegen kann, ohne den anderen beim schlafen zu stören.

Eltern können da ein Lied von singen, wenn einer nachts arbeitet. Und bei Wechselschicht ist das ja nur zeitweise, aber hier auf Dauer.
 

Doppeloma

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Hallo Die7Zwerge,

Ehrlich gesagt sehe ich jetzt nicht wieso man wegen Nachtaktivität und einem Schlaganfall nicht zusammenziehen kann. Es gibt genug Menschen mit diesen Erkrankungen die dennoch mit ihrem Partner zusammen wohnen.

Es geht aber nicht darum ob DU das verstehen kannst, ich denke mal diese Entscheidung muss jedes Paar für sich alleine treffen (dürfen).
Es macht auch einen Unterschied, ob man zusammen "alt und krank" geworden ist oder erst im höheren Lebensalter einen neuen Partner kennen lernt, jeder bringt dann seine persönlichen, gesundheitlichen Probleme und Eigenheiten schon mit.

Man hatte sich bis dahin (vermutlich) schon viele Jahre darauf eingerichtet sein eigenes Leben trotzdem "im Griff" zu haben und Partnerschaft in der gleichen Wohnung erfordert dann wieder ein "Umdenken" und neue Rücksichten.

Das hat bei uns (über eine lange "Testphase") funktioniert aber ich akzeptiere trotzdem wenn andere Menschen / Paare damit nicht zurechtkommen können oder wollen, wenn sie längere Zeit nur noch für sich selbst verantwortlich waren.

Das wird das Sozialamt auch so sehen.

Das ist unbestritten, darum tauschen wir uns hier ja gerade dazu aus.
Wir kennen die (einzelnen) Wohnverhältnisse der beiden gar nicht, aktuell dürften aber beide auch keine Wohnung haben, in der es sich zu Zweit dann genauso gut "aushalten" lässt, wenn JEDER weiterhin einen gewissen Freiraum wegen seiner gesundheitlichen Probleme braucht.

Auch beim Sozial-Amt gibt es Grenzen der "Angemessenheit", die wohl aktuell recht bescheidene Wohnverhältnisse bedeuten dürften, eben für jeweils EINE Person vorgesehen und berechnet.
Das dürfte dir ja auch bekannt sein, also müsste wohl auch noch ein Umzug erfolgen, wenn es nicht zu eng werden soll, in einer der beiden aktuellen Wohnungen.

Auf die Dauer wird das Amt aber auch nicht bereit sein zwei Wohnungen (für ein Ehepaar) weiterhin voll zu übernehmen, es ist zumindest Ärger vorprogrammiert, den beide sehr wahrscheinlich auch gesundheitlich nicht brauchen können.

Ihr müsst auf gut Glück heiraten, dann wird man euch auffordern einen gemeinsamen Haushalt zu bewohnen, dagegen legt ihr Einspruch ein und weiß bei raus kommt weiß nur der liebe Gott.

Das wäre also das "Dümmste" was sie tun könnten, einfach mal heiraten und dann "auf Gott vertrauen" ... da wäre es wohl sinnvoller ALLES so zu lassen wie es ist und sich durch schriftliche Vollmachten trotzdem gegenseitig gut abzusichern.

Das kann man alles selbst entscheiden / regeln und braucht keinen Segen vom Amt (oder "von Gott") dafür, eine Ehe kann man dann nicht so einfach wieder "rückgängig" machen. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

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Hallo Gast,

Also wenn der eine am tag schläft und der andere nachts, kann das auf die Dauer schon sehr belastend werden, je nachdem, wie man sich in der Wohnung noch bewegen kann, ohne den anderen beim schlafen zu stören.

Das siehst du vollkommen richtig, wirklich "störungsfrei" und sehr entspannt läuft das bei uns auch erst, seit wir umgezogen sind und endlich ein separates, richtiges Schlafzimmer haben.

In der Wohnung vorher hatten wir ein "Wohn- / Schlafzimmer" weil es im 2. (kleineren) Zimmer von der Straße her schon Nachts einfach zu laut war, um überhaupt richtig schlafen zu können.

Das hatte meine Tochter schon immer beklagt, es war mal ihr Zimmer in der 2- Zimmer-Wohnung gewesen.
Bis sie ausgezogen war hatte mein Männe auch noch eine eigene Wohnung in der Nähe, da wollten wir auch noch gar nicht zusammen wohnen (und NIE wieder heiraten :icon_hihi:).

Irgendwann war er dann fast nur noch zum "Wäsche-Wechsel" in seiner eigenen Wohnung, aber die Möglichkeit war eben immer noch da wenn man mal voneinander "abschalten" wollte.
Zumal wir auch beide damals in Schichten gearbeitet haben, wäre es in meiner Wohnung doch zeitweise ganz schön "nervig" geworden.

Als wir dann nicht mehr arbeiten konnten ging das schon besser zu regeln, trotzdem war das Wohnzimmer immer bis Mittags "blockiert" und das kleinere Zimmer diente dann als "Aufenthalts-Ort" für den, der gerade nicht geschlafen hat.

Nach einer längeren "Eingewöhnungszeit" haben wir dann doch beschlossen seine Miete einzusparen und das Geld lieber für andere Dinge auszugeben, wir bekamen aber auch keine Gelder von irgendeinem Amt damals, das sich dafür interessiert hätte.

OK, mein Wohngeld war dann "futsch", denn er hatte ja auch Einkommen und das wurde ja nun mit einberechnet, aber das war uns ja vorher schon klar und zu verschmerzen.

In unserem Falle war es die richtige Entscheidung und jetzt haben wir auch genug Platz und "Freiraum" für unsere persönlichen Eigenheiten und Bedürfnisse. :idea:
Das wussten wir aber noch nicht, als wir uns dann doch entschlossen haben zu heiraten, wir hatten nur schon festgestellt, dass es auch "in schlechten Tagen" gut funktioniert mit unserem Zusammensein.

Meine Herz-OP machte uns dann klar, "wie schnell das Leben auch mal vorbei sein könnte" und er hätte (als Lebenspartner ohne Trauschein) keinerlei Ansprüche gehabt auf das, was wir uns inzwischen gemeinsam angeschafft und "aufgebaut" hatten.

Das war unser Weg aber der muss ja nicht für jedes andere Paar auch der richtige Weg sein ... wir beziehen auch jetzt keine Sozialen Zuschüsse (nein, auch kein Wohngeld mehr) und da ist der Trauschein dann doch gar nicht so schlecht ... im Bezug auf unsere finanzielle Zukunft / Absicherung wenn mal einer "gehen muss" ...

MfG Doppeloma
 

Caramell

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isabel, ich denke auch, das es Schwierigkeiten geben würde, wenn Ihr heiratet aber nicht zusammen zieht.
Verstehen kann ich Eure Situation schon, obwohl ich es anders lieber habe. Egal wie schlecht es meinem Mann geht, ich bin lieber bei Ihm. Aber jeder so wie er es mag.

Auf der anderen Seite ist es aber so, wenn ich mich von meinem Partner trenne und eine eigene Wohnung beziehe, dann zwingt mich auch niemand zur Scheidung. Jedenfalls habe ich davon noch nichts gehört.

Willst Du auf der sicheren Seite sein, dann bleibt wohl nur eine anwaltliche Beratung.
 

Doppeloma

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Hallo Nena,

Ist dem so? Ich gehe davon aus, dass "einfach" nur einmal KdU bewilligt (und bezahlt) werden.

Ich schätze mal ganz so "einfach" ist das Problem dann nicht gelöst wenn die Änderung des Familienstandes dem zuständigen Sozial-AMT mitgeteilt wird.

Dazu ist man ja verpflichtet, das gilt als wichtige Änderung in den persönlichen Verhältnissen, möglicherweise sind auch Namens-Änderungen vorzunehmen bei einem Partner zumindest.

Wir haben das "gespart" und haben unsere Namen behalten, schon um die Umschreibung verschiedener Papiere zu sparen, es macht uns immer noch viel Spaß wenn man mich mit seinem Namen und ihn mit meinem Nachnamen anspricht.
Oder am Telefon erst mal gefragt wird "ob man denn da richtig sei" ... man wollte eigentlich Herrn "X" sprechen ... aber das nur nebenbei.

Die sozialen Ämter gehen zumindest davon aus, dass man dann auch einen gemeinsamen Wohnsitz anstreben wird, dazu "zwingen" (per Bescheid) kann man sicher Niemanden, aber man wird die Berechnungen trotzdem auf BG ändern, mindestens was den Regelsatz betrifft.

Ganz unabhängig davon, ob die beiden in der gleichen Wohnung wohnen werden oder nicht, das ist Anderen auch schon passiert und nach einer erfolgten Eheschließung, kann man kaum noch ein "Probejahr" für diese Beziehung einfordern, um den vollen Regelsatz (als Single) noch zu behalten.

Wie das tatsächlich dann mit den Wohnungen laufen würde ist schwer vorstellbar, denn man kann sicher nicht SOFORT beiden die vollen KdU "kürzen" wollen.
Aber es wird wohl in absehbarer Zeit (6 Monate wie bei Senkung der Wohnkosten z.B. ???) darauf hinauslaufen, dass EINE Wohnung aufgegeben werden MUSS oder ab dem Tag X gar nicht mehr vom Amt bezahlt wird.

Ansonsten bleibt (rein theoretisch gedacht) noch KdU je 50 % (pro Wohnung für den Hauptmieter, die anderen 50 % soll theoretisch der Ehepartner zahlen) und wo der Rest her kommen wird, ist dem Sozial-AMT dann egal ... :icon_kinn:

Zumindest unserem JC war es damals völlig EGAL, dass mein Männe aus seiner EM-Rente gar nicht 50 % der KdU aufbringen konnte ... das SGB XII hat ihm auch NIX gezahlt und so fehlte uns das eben am Gesamtbedarf.

Denn ich bekam auch nur Partner-Regelsatz + 50 % KdU als seine EM-Rente bewilligt war ... auch von Betriebskosten-Abrechnungen wurde dann nur 50 % der Nachforderungen übernommen, der Rest interessierte weder unser JC noch das Grundsicherungs-Amt des SGB XII.

Bei absehbarer Abhängigkeit von Sozial-Leistungen auf Dauer hätten wir sehr wahrscheinlich auch NICHT mehr geheiratet ..., schon gar nicht wenn man es (eigentlich) besser findet jeder eine eigene Wohnung zu haben und die bisher auch klaglos vom Amt bezahlt wird ...

MfG Doppeloma
 

Regensburg

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Moin :)
dann wird man euch auffordern einen gemeinsamen Haushalt zu bewohnen,
Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage
dagegen legt ihr Einspruch ein und weiß bei raus kommt weiß nur der liebe Gott.
Ja - ist auch meine Meinung.
Aber im Voraus getrennte Haushalte beantragen geht nicht.
Es macht doch kein Sinn im Voraus etwas (Zusammenziehen) beantragen was ich nicht vor habe....
 

isabel

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Ich bin von KH zurück.
Was ich verstanden habe - es hat überhaupt keinen Sinn, zu heiraten.
Im KH war weder mein Freund, noch meine Tochter recht informiert.Und es war gar nicht so schlimm.
Im Falle des Falles werde ich die Formulare ausfühlen - nur ich weiss es nicht, ob man die bei Notar bestättigen muss.
Liebe Grüße
isabel
 
E

ExUser 2606

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Fuer Vorsorgevollmacht und Patientenverfuegung braucht man keinen Notar.

Aber bitte nicht erst erstellen, wenn es akut ist. Dann ist man vielleicht nicht mehr in der Lage dazu.

Ich bin echt erleichtert, dass du wieder da bist.
 

isabel

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Hallo, Kerstin,
es geht tatsächlich um Patientenverfügung und Vollmacht.
Das ich damit nicht zum Notar laufen muss, ist sehr gut - erspart mir Geld. Das Problem ist: ich weiss es nicht, wie man das schreibt und deswegen brauche ich, viell. nicht Formulare, aber Beispiele und wo man die bewahren sollte, damit sie in richtiger Zeit zu Verfügung stehen.
Vor allem würde ich dankbar für verschiedene Beispielschreiben mit Möglichkeiten, eigene Wünsche zuzufügen.
LG
isabel
 

isabel

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Noch eine kleine Frage: bei Antwort steht :22,00 uhr, obwohl es ist genau 23,00 uhr. muss ich bei mir was umstellen?
LG
isabel
 

isabel

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Danke, Curt, aber Benutzer Konntrolzentrum kann ich nicht finden. Bei unten sehe ich doch noch andere Zeit, und zwar eine 2 Stunden später (also, es ist 23.58 und es wird angezeit 0.58.
Ich verstehe das nicht-
Nina Hagen kenne ich, aber ob ich davon was nehmen kann. weiss ich noch nicht.
Ich brauche ganz einfache Beispiele, ohne mich durch Seiten durchzukämpfen - dazu hab ich nicht so viel Zeit.
LG
isabel
 

isabel

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Es steht bei meiner Antwort: 23.06. Es ist 0.07, na ja ,jetzt schon 0.12.
Ich komme damit nicht klar.
LG
isabel
 
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