Heirat mit Nicht EU-Ausländerin, die nicht in Deutschland lebt. Welche Informationen wird das Jobcenter von ihr einfordern ?

Leser in diesem Thema...

Asalaya1

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Nov 2022
Beiträge
21
Bewertungen
1
Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:

Ich und meine Tochter erhalten Bürgergeld. Angenommen ich heirate meine Freundin aus Südamerika, während diese in Deutschland zu Besuch ist.
Nach 3 Monaten fliegt sie zurück in ihr Heimatland, um dann in ein paar Monaten zwecks Familienzusammenführung nach Deutschland zu kommen und zu mir zu ziehen. Vielleicht vergehen auch 6 Monaten, so ein Visum kann ja dauern.

Ich muss die Heirat ja sofort dem Jobcenter melden.
Meine zukünftige Frau wäre ja noch nicht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und hätte mit dem Jobcenter nichts zu tun.

Welche Informationen wird das Jobcenter von ihr einfordern ?
 
Vom Fragesteller als beste Lösung gewählt.
Meine zukünftige Frau wäre ja noch nicht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und hätte mit dem Jobcenter nichts zu tun.
Ja aber ohne Leistungsbezug.

Deine Ehefrau hat Auskunft über Einkommen und Vermögen zu erteilen wie jeder anderer der Bedarfsgemeinschaft auch.
Das ist reine Theorie. Solange die Ehefrau des TE noch im Ausland lebt, unterliegt sie keinen deutschen Gesetzen. Eine Auskunft kann von ihr erst dann verlangt (notfalls per Zwang), wenn sie hier in Deutschland lebt.
Dass diese Auskunft über das Einkommen von sogenannten Drittstaatlern weder durchführbar oder gar überprüfbar ist noch versucht wird, ist aktuell sehr schön bei den ukrainischen Flüchtlingen zu sehen, die hier Bürgergeld beantragt haben und deren Mann...

Asalaya1

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Nov 2022
Beiträge
21
Bewertungen
1
Die ersten Monate nach der Heirat würden wir dauerhaft getrennt leben.

Sie ist also erst nach Wiedereinreise in Deutschland (bei mir) wohnhaft.
 

Asalaya1

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Nov 2022
Beiträge
21
Bewertungen
1
Gut.
Dann wären wir nicht dauerhaft getrennt, hätten aber (vorerst) keinen gemeinsamen Wohnsitz.

Wenn sie ab der Heirat zur BG zählt (ohne Leistungen zu erhalten, da sie (vorerst) nicht in Deutschland wohnt, welche Informationen würde das Jobcenter dann von ihr einfordern ?
 

MoHo

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
6 Jan 2013
Beiträge
327
Bewertungen
700
Bitte beachte, das die Ehefrau unter Umständen die ersten 3 Monate kein Bürgergeld bekommt.
Ich bin. It grade nicht sicher, wie es mit dem Bürgergeld geregelt ist.
 

Asalaya1

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Nov 2022
Beiträge
21
Bewertungen
1
Was mich beschäftigt ist, welche Informationen das Jobcenter über meine Frau einfordern wird, während sie noch gar nicht in Deutschland lebt.

Vermögen, Einkommen, etc.
 

Mona Lisa

1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Jan 2008
Beiträge
3.040
Bewertungen
4.293
Deine Ehefrau hat Auskunft über Einkommen und Vermögen zu erteilen wie jeder anderer der Bedarfsgemeinschaft auch.
 

Asalaya1

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Nov 2022
Beiträge
21
Bewertungen
1
Ok.
Sie ist Teil der BG .
Sie erhält aber keine Leistungen.
Sagen wir, sie hat unregelmäßiges Einkommen, um in ihrem Heimatland über die Runden zu kommen und ihre Miete dort zu zahlen.
Sie erhält ihr Einkommen in bar und zahlt Miete in bar.

Wie soll sie das dem Jobcenter mitteilen?
Per E-Mail ?
Selbst wenn sie Quittungen hat, wären die auf Spanisch.

Bekommen ich und meine Tochter weniger Bürgergeld, wenn meine Frau in Peru Einkommen erzielt ?

Wohl kaum, denn sie muss ja mit dem Geld ihren eigenen Lebensunterhalt sichern.

Wie kann das Jobcenter beurteilen, wie hoch der Lebensunterhalt in ihrer Stadt ist ?
 

HermineL

Super-Moderation
Mitglied seit
4 Sep 2017
Beiträge
10.457
Bewertungen
24.645
Meine zukünftige Frau wäre ja noch nicht Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und hätte mit dem Jobcenter nichts zu tun.
Ja aber ohne Leistungsbezug.

Deine Ehefrau hat Auskunft über Einkommen und Vermögen zu erteilen wie jeder anderer der Bedarfsgemeinschaft auch.
Das ist reine Theorie. Solange die Ehefrau des TE noch im Ausland lebt, unterliegt sie keinen deutschen Gesetzen. Eine Auskunft kann von ihr erst dann verlangt (notfalls per Zwang), wenn sie hier in Deutschland lebt.
Dass diese Auskunft über das Einkommen von sogenannten Drittstaatlern weder durchführbar oder gar überprüfbar ist noch versucht wird, ist aktuell sehr schön bei den ukrainischen Flüchtlingen zu sehen, die hier Bürgergeld beantragt haben und deren Mann noch in der Ukraine ist. Sie bekommen vollen Regelsatz, nicht den Partnerregelsatz, und Angaben zu den Einkommensverhältnissen werden nur von denjenigen eingefordert, die physisch auch in Deutschland sind. Über die Grenzen hinausgehende Forderungen enden an der Landesgrenze. Aber auch bei anderen Drittstaatlern wird seit Jahren so verfahren. Bei Unionsbürgern sieht das hingegen anders aus.

Bitte beachte, das die Ehefrau unter Umständen die ersten 3 Monate kein Bürgergeld bekommt.
Wenn der TE Deutscher ist, wovon ich jetzt erst einmal ausgehe, und sie aus einem sogenannten Drittstaat kommt (dürfte bei Südamerika zutreffen) gibt es keinen 3 monatigen Ausschluss von Leistungen. Anders sieht das nur bei Unionsbürgern aus bei denen es diesen Ausschluss in der Tat gibt (Für Drittstaaten siehe BSG , Urteil vom 30.01.2013, Az.: B 4 AS 37/12 R; gleichlautend FA der BA zu § 7 SGB II Rz.7.22 ).
 
Vom Fragesteller als beste Lösung gewählt.

Asalaya1

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
5 Nov 2022
Beiträge
21
Bewertungen
1
Jetzt habe ich doch noch eine Frage. Ich möchte aber keinen extra Beitrag dafür erstellen.
Angenommen wir sind dann verheiratet, leben zusammen in Deutschland und bilden eine BG (meine Frau, meine Tochter und ich).
Irgendwann will meine Frau dann für 1 oder 2 Monate in ihr Heimatland.
OAW kommt wegen der Dauer der Abwesenheit nicht in Frage.
Wir melden es dem Jobcenter.
Für die Zeit der Abwesenheit werden ihre Leistungen eingestellt.

Krankenkassenbeiträge wird sie in den Monaten der Abwesenheit dann aus eigener Tasche zahlen.

Aber was passiert mit der KdU ?

Bekommt die BG dann nur noch 2/3 der Miete ?
 
Oben Unten