Hausratversicherung kündigungsproblem

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Gelöschtes Mitglied 2143

Gast
Hallo,
ich habe vor etwa einem Jahr eine Hausratversicherung abgeschlossen.
Nun habe ich mich von meiner Freundin getrennt und bin in eine eigene Wohnung gezogen. Ich habe nun eine Kündigung zu meiner Hausratversicherung geschrieben. Leider haben sie mit geantwortet, dass eine Kündigung erst in 3 Jahren möglich ist. Da ich ALG2 beziehe, kann ich eigentlich nicht auf dieses Geld verzichten. Es sind immerhin 10 Euro im Monat die mir fehlen.

Gibt es eine möglichkeit irgendwie vorher auf diesem Vertrag frei zu kommen?

Der Vertrag lief die ganze zeit nur auf meinem Namen!
 
Schaue bitte mal in Versicherungsantrag, Police und den Vertragsbedingungen nach, was dort hinsichtlich Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen steht. Üblich ist eigentlich, daß man in jährlichen Rhythmus mit drei Monaten Frist kündigen kann. Es gibt aber auch Verträge, die über einen längeren Zeitraum laufen. So etwas sollte man auf gar keinen Fall abschließen, aber für diesen Rat ist es jetzt zu spät.

Ansonsten ist der Wohnungswechsel kein Grund für eine vorzeitige Kündigung, da die Versicherung ja auf Dich lief. Technisch gesehen bist Du von einem Haushalt in einen anderen umgezogen, und die Versicherung gilt jetzt für die neue Wohnung.
 
ich zitiere mal aus dem Brief:

genau so steht es in dem Brief, kein Schreibfehler von mir.
...Wegen der Gesetzesänderung ist eine Kündigung ist zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres oder aus einem sonstigen vertraglich vorgesehenen Anlass möglich.
 
Ich weiß nicht, von was für einer "Gesetzesänderung" da die Rede sein soll.

Maßgebend ist zunächst mal das, was im Versicherungsantrag, der Versicherungspolice und den Versicherungsbedingungen hinsichtlich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten steht. Diese Unterlagen müssen Dir vorliegen. Das müßtest Du bitte mal prüfen und ggf. hier posten. Erst dann kann man weiteres sagen. Es könnte sein, daß die dortigen Regelungen nicht zulässig sind, aber das ist derzeit nur Spekulation.

Was mir noch dazu einfällt: Falls Du Deine Versicherung nicht kündigen kannst, dann solltest Du bei der Hausratversicherung die Versicherungssumme überprüfen. Vielfach ist der Wert des eigenen Hausrats hoffnungslos "überversichert", also die Versicherungssumme weit höher als der Wert. Hier kannst Du auch bei laufendem Vertrag eine Anpassung verlangen, und entsprechend sinkt der Beitrag.
 


Man dieser Absatz öffnet Dir doch Tür und Tor.

Ebenfalls können Sie außerordentlich kündigen, wenn ein Schaden reguliert, oder abgelehnt wurde. Dies sollte ebenfalls innerhalb einen Monats nach Kenntnis mit sofortiger Wirkung, oder zur nächsten Hauptfälligkeit geschehen. Sollten Sie mit sofortiger Wirkung kündigen, beachten Sie bitte, dass der Beitrag bis zur nächsten Hauptfälligkeit trotzdem bezahlt werden muss. Daher lieber zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen.
 
Man dieser Absatz öffnet Dir doch Tür und Tor.

Klar - dann lasse es mal in der Wohnung brennen, ohne dass man herausfindet, das du es gewesen bist. Oder konstruiere einen Leitungswasserschaden so, dass man dir keine grobe Fahrlässigkeit unterstellt.

Es müssen berechtigte Schäden sein - eine Ablehnung wegen eines Schadens, der in den Bedingungen nicht versichert ist, gilt hierbei nicht...

Sollte ich jetzt dazu sagen, wie unmöglich ich diesen Einwand finde...
 
Klar - dann lasse es mal in der Wohnung brennen, ohne dass man herausfindet, das du es gewesen bist. Oder konstruiere einen Leitungswasserschaden so, dass man dir keine grobe Fahrlässigkeit unterstellt.

Es müssen berechtigte Schäden sein - eine Ablehnung wegen eines Schadens, der in den Bedingungen nicht versichert ist, gilt hierbei nicht...

Sollte ich jetzt dazu sagen, wie unmöglich ich diesen Einwand finde...


Das ist ja schon Anstiftung zum Versicherungsbetrug (und dann kannst du die Backen zusammenkneifen).
Inzwischen werden von verschiedenen Vers.Gesellschaften sogar Schäden um die 200 Euro vor der Regulierung überprüft (gerade aus dem Grund, weil viele denken: Ach, ich bin so schlau, das merken die eh nicht). Die kennen zwischenzeitlich unheimlich viele Tricks und es ist billiger für die Versicherung dafür auch "Detektive" einzusetzen, als die "Schäden" zu regulieren bzw. daraus eine Kündigung seitens VN zu ermöglichen.
Die Kündigung könntest du dir in dem Fall allerdings ersparen - das übernimmt dann die Versicherung für dich - inkl. Strafanzeige wegen Versicherungsbetruges.
Also das wäre wegen 10,- Euro/Monat kein guter Deal.
 
Ich habe nun eine Kündigungs bestätigung ehalten zum: 07.12.2010

Kein wirklicher Fortschritt, weil mir dieses Geld echt fehlt!
 
Nochmals:

1) Was steht in deiner Versicherungspolice bzw. dem Versicherungsantrag hinsichtlich der vereinbarten Laufzeit? Auskünfte der Versicherung würde ich zumindest nicht unbesehen glauben.

2) Bei eventuellen Beitragserhöhungen ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung hast du ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nutze das, wenn du es kannst.

3) Nutze die Möglichkeit, die vereinbarte Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert deines Hausrats anzupassen. Wenn du "überversichert" bist, zahlst du sinnlos zuviel Prämie, weil diese proportional zur Versicherungssumme steigt. Eine Anpassung kannst du jederzeit auch ohne Kündigung verlangen.
 
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