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Gelöschtes Mitglied 2143
Gast
Hallo,
ich beziehe ALG2,
benötige ich dann eine Hausratversicherung?
ich beziehe ALG2,
benötige ich dann eine Hausratversicherung?
Mion Moin,
@wolliohne: is so nicht ganz richtig.
schau mal hier:
https://www.sozialleistungen24.de
Das Sozialgericht machte deutlich, daß auch Hartz 4 / ALG 2 Empfänger Risiken absichern müssen. Die Hausratversicherung sowie die Haftpflichtversicherung sind deshalb als angemessen anzusehen, weil diese in ähnlichem Maße notwendig sind, wie die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen. Die Richter betonten außerdem das diese Versicherungen von fast jedem Volljährigen Bundesbürger mit eigenem Hausstand und Einkommen abgeschlossen wurde.
ich habe keine Wertsachen,
die Verischerung habe ich nur weil mir das von meiner bank eingeredet wurde...
10 Euro im Monat sind mir aber eigentlich viel zu viel..
Also die Aussage - 10 Euro pro Monat sind zu viel - kann man doch nicht so pauschal sehen.
Eine Hausratversicherung wird immer aufgrund der qm-Wohnfläche berechnet.
Man kann ja auch hergehen und eine Herabsetzung der qm-Versicherungssumme aushandeln - allerdings: im Schadensfall bekommt man dann auch nur diesen Anteil pro qm (evtl. Unterversicherung!!!).
Wir hatten hier im vergangenen Jahr die verheerenden Überschwemmungen im Zollernalbkreis - zig Haushalte hatten keine HRV und standen mit buchstäblich leeren Händen da (mal ganz abgesehen von den Kosten für die Aufräumarbeiten etc.).
Gerade als Hartzler, Rentner oder Sozialhilfeempfänger ist der Hausrat (inkl. Kleidung usw.) meist alles, was man noch besitzt. Dies leichtfertig der Gefahr auszusetzen, bei einem Schaden (Brand, Einbruch, Wasser) komplett zu verlieren ohne wieder neu anschaffen zu können, würde ich mich nicht aussetzen - zumal die Ämter ja erfahrungsgemäß bei der Wiederbeschaffung nicht wirklich großzügig sind und ich mich oft mit gebrauchten Sachen zufriedengeben muss.
Was sind da 10 Euro pro Monat - schon alleine nur der Ersatz der Kleidung ist unbeschreiblich teuer.
Ich habe im eigenen Bekanntenkreis Leute, die hatten über 20 Jahre eine HRV - nie etwas passiert. Dann kündigten sie, weil sie dachten, ist ja eh unnötig und 3 Monate später wurde durch einen Küchenbrand die komplette Wohnung zerstört (durch Rauch und Löschwasser war wirklich ALLES unbrauchbar). Selbst die komplette Beitragssumme der 20 Jahre wäre nicht ausreichend gewesen, um den Hausrat und die Folgeschäden der Löschung zu ersetzen.
Also ich denke: Man sollte sich wirklich gut überlegen, ob man gerade diese Versicherung (und Haftpflicht) kündigt und ohne Schutz dasteht.
Also Catsy - von Kündigung habe ich ja nichts gesagt - aber selbst ich als Versicherungskauffrau bin der Meinung, dass man das Preis/Leistungsverhältnis abwägen sollte - und es gibt hier eben günstigere Versicherungen - zumal eben - wie du auch erwähnst - der größte Teil der Versicherten seine Hausratversicherung kaum in Anspruch nehmen muss !
Grüße - Emma
Hartz IV : Haftpflicht und Hausratversicherung Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4
Sorr ywenn ich jetzt nochmals darauf hinweise.
Aber egal ob ergänzend Hartz4 oder voll Hartz4 Bezieher.
Die Haus und Haftpflichtversicherung werden auf jeden Fall von der ARGE übernommen.
Ich selber habe eine Private Haftpflicht versicherung und eine Hausratversicherung und für beide wird eine bestimmte summe im ALG2 Bescheid aufgeführt.
JEDER hat ein Anrecht auf diese Beiden genannten Versicherungen.
Bei einem PKW wird ja auch ein gewisser anteil von der normalen haftpflichtvers. übernommen.
Hab ich nämlich auch,von daher weiche ich jetzt auch nicht von meinem Standpunkt ab.![]()
na dann, einfach kündigen bzw.die Zahlungen einstellen-Ende.
Eine Hausratversicherung wird immer aufgrund der qm-Wohnfläche berechnet.
Man kann ja auch hergehen und eine Herabsetzung der qm-Versicherungssumme aushandeln - allerdings: im Schadensfall bekommt man dann auch nur diesen Anteil pro qm (evtl. Unterversicherung!!!).
Das stimmt so aber auch nicht ganz. Die meisten Versicherungen verzichten auf die Geltendmachung der Unterversicherung, wenn man die Versicherungssumme nach einer Pauschale je qm Wohnfläche berechnet, das ist korrekt. Wenn man aber nachweisen kann, dass der gesamte Hausrat weniger wert ist, kommt man auch mit einer geringeren Summe hin. Das ist aber nicht einfach zu brerechnen, weil mna wirklich jede Kleinigkeit einbeziehen muss.
Es gibt z.B. vom SG Düsseldorf ein Urteil, in dem die Hausrat- und Haftpflichtversicherungsbeiträge den Kosten der Unterkunft zugeschlagen werden. Ein Alg-II-Empfänger hatte gegen die Ablehnung der Übernahme dieser Kosten geklagt. Soweit mir bekannt, hatte er kein Einkommen.
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