Hallo liebe Forenmitglieder,
ich lebe mit meinem 18-jährigen Sohn zusammen und beziehe Arbeitslosengeld I sowie Arbeitslosengeld II.
Mein Freund und ich möchten zusammenziehen.
Eine Untervermietung wird seitens des Vermieters nicht erlaubt.
Eine "kurze Meldung" an JC ist schon erfolgt.
Wurde seitens JC auch gleich am Eingangstag bearbeitet und die Zahlung, wie nicht anders erwartet, gleich eingestellt (wo die sich doch sonst so lange Zeit lassen
). Also, ich habe zwei Schreiben von denen bekommen. "Aufforderung zur Mitwirkung" und "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen" für mich und meinen Sohn.
Hier meine Fragen:
Ich habe schon öfters hier von einem "Probejahr" gelesen.
Ist dies auch gegeben wenn mein Freund als Hauptmieter mit im Mietvertrag steht? Grundsätzlich würde mein Freund auch für mich einstehen. Aber nicht unbedingt für meinen Sohn.
Wie ist es für meinen Sohn wenn ich aus dem Leistungsbezug falle? Hätte er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II? Ich wäre ja rein theoretisch unterhaltspflichtig. Bekomme aber nur wenig Arbeitslosengeld I. Der Vater zahlt keinen Unterhalt. Oder zählen wir dann alle als Bedarfsgemeinschaft?
Das JC verlangt von meinem Freund Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Einkommensbescheinigungen sowie div. auszufüllende Anlagen. Außerdem soll er sich persönlich mit Personalausweis zur Datenaufnahme vorstellen
.
Ich bin der Meinung das dieses nicht zulässig ist. Habt ihr einen Paragraphen oder ein Gerichtsurteil welches ich verwenden könnte?
LG Alterra
ich lebe mit meinem 18-jährigen Sohn zusammen und beziehe Arbeitslosengeld I sowie Arbeitslosengeld II.
Mein Freund und ich möchten zusammenziehen.
Eine Untervermietung wird seitens des Vermieters nicht erlaubt.
Eine "kurze Meldung" an JC ist schon erfolgt.
Wurde seitens JC auch gleich am Eingangstag bearbeitet und die Zahlung, wie nicht anders erwartet, gleich eingestellt (wo die sich doch sonst so lange Zeit lassen

Hier meine Fragen:
Ich habe schon öfters hier von einem "Probejahr" gelesen.
Ist dies auch gegeben wenn mein Freund als Hauptmieter mit im Mietvertrag steht? Grundsätzlich würde mein Freund auch für mich einstehen. Aber nicht unbedingt für meinen Sohn.
Wie ist es für meinen Sohn wenn ich aus dem Leistungsbezug falle? Hätte er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II? Ich wäre ja rein theoretisch unterhaltspflichtig. Bekomme aber nur wenig Arbeitslosengeld I. Der Vater zahlt keinen Unterhalt. Oder zählen wir dann alle als Bedarfsgemeinschaft?
Das JC verlangt von meinem Freund Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Einkommensbescheinigungen sowie div. auszufüllende Anlagen. Außerdem soll er sich persönlich mit Personalausweis zur Datenaufnahme vorstellen

Ich bin der Meinung das dieses nicht zulässig ist. Habt ihr einen Paragraphen oder ein Gerichtsurteil welches ich verwenden könnte?
LG Alterra