ThePeacemaker2009
Neu hier...
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Hallo bin neu hier. Sorry hab das Thema bei Allgemeinfragen schon drinne, hier passt es aber wohl besser.
So jetzt zur meiner Frage. Ich bin 25, lebe bei meinen Eltern. Habe vor drei Wochen einen Hartz4 Antrag gestellt. Hab mich hier auch schon eingelesen(hätte das mal vor der Abgabe des Antrages machen sollen). Zu meinem Problem, so wie Ich das verstanden habe bilden meine Eltern und ich eine [FONT="]Haushaltsgemeinschaft, da ich keine Miete zahle(meine Eltern bewohnen ein Haus, für das Sie natürlich Miete zahlen, zirka 650Euro) und auch nicht für Essen. Ich habe zur Zeit leider kein Einkommen, das meiner Eltern liegt zirka bei 1700netto. Die Angaben muss ich der Arge noch Nachreichen mit dem Anlageblatt UH. Meine Frage ist wie wird das jetzt berechnet, hab was gefunden in einem anderen Forum"[/FONT] [FONT="]Wie wird das nun ausgerechnet?
Das ist ein wenig kompliziert, weil das SGB II dazu eigene Maßstäbe aufstellt. Die Formel dafür ergibt sich aus 1 Abs. 2 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung und wird hier, um den Text lesbar zu halten, etwas vereinfacht dargestellt. Verglichen werden zwei Beträge:
Betrag 1: das Nettoeinkommen, wie es nach 11 Abs. 2 SGB II errechnet wird, ohne Kindergeld(zuschlag).
Betrag 2: dieser ist ein Freibetrag, der errechnet wird aus doppelter Regelleistung (also 690 €) plus anteilige Kosten für Wohnung und Heizung plus der Hälfte des Betrags 1. Nur wenn Betrag 1 höher als Betrag 2 ist, steht der Differenzbetrag zur Verfügung, um Verwandte in der Haushaltsgemeinschaft mit zu unterhalten." Könnte mir einer sagen ob ich überhaupt Geld kriege?????? Danke schon mal.[/FONT]
So jetzt zur meiner Frage. Ich bin 25, lebe bei meinen Eltern. Habe vor drei Wochen einen Hartz4 Antrag gestellt. Hab mich hier auch schon eingelesen(hätte das mal vor der Abgabe des Antrages machen sollen). Zu meinem Problem, so wie Ich das verstanden habe bilden meine Eltern und ich eine [FONT="]Haushaltsgemeinschaft, da ich keine Miete zahle(meine Eltern bewohnen ein Haus, für das Sie natürlich Miete zahlen, zirka 650Euro) und auch nicht für Essen. Ich habe zur Zeit leider kein Einkommen, das meiner Eltern liegt zirka bei 1700netto. Die Angaben muss ich der Arge noch Nachreichen mit dem Anlageblatt UH. Meine Frage ist wie wird das jetzt berechnet, hab was gefunden in einem anderen Forum"[/FONT] [FONT="]Wie wird das nun ausgerechnet?
Das ist ein wenig kompliziert, weil das SGB II dazu eigene Maßstäbe aufstellt. Die Formel dafür ergibt sich aus 1 Abs. 2 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung und wird hier, um den Text lesbar zu halten, etwas vereinfacht dargestellt. Verglichen werden zwei Beträge:
Betrag 1: das Nettoeinkommen, wie es nach 11 Abs. 2 SGB II errechnet wird, ohne Kindergeld(zuschlag).
Betrag 2: dieser ist ein Freibetrag, der errechnet wird aus doppelter Regelleistung (also 690 €) plus anteilige Kosten für Wohnung und Heizung plus der Hälfte des Betrags 1. Nur wenn Betrag 1 höher als Betrag 2 ist, steht der Differenzbetrag zur Verfügung, um Verwandte in der Haushaltsgemeinschaft mit zu unterhalten." Könnte mir einer sagen ob ich überhaupt Geld kriege?????? Danke schon mal.[/FONT]