Da die Arge mir nicht die volle Miete und die erhöhten Nebenkosten bezahlt (weil ich damals freiwillig umgezogen bin), bin ich gedrängt zu kündigen und eine günstigere Wohnung zu suchen.
Die erste Zeit könnte ich bei meiner Mutter und meinem Bruder in die Wohnung ziehen. Quasi als übergangslösung.
Wie sieht das dann mit den Zahlungen der ARGE (ALG2) aus?
Ich würde nicht unterstützt werden von meiner Mutter und meinem Bruder. Beide sind erwerbstätig (Bruder Vollzeit, Mutter halbtags).
Bekomme ich die volle Regelleistung von 351 Euro?
Was ist, wenn ich noch anteilig Miete zahlen muss?
Wenn ich 100 euro Miete für das Zimmer und die nutzung der Küche und der Toilette zahlen müsste?
Wie sähe es dann aus?
Ist das eine Haushaltsgemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft, Zweckgemeinschaft(?) ???
Das ich keine Unterstützung von meiner Mutter/Bruder bekomme muss ich schriftlich einreichen, stimmts?
Gibt es dazu hier einen Vordruck?
Wie sieht das aus, wenn ich mir dann wieder eine Wohnung suche? Bekomme ich dann Umzugskosten ( bin über 25) ?
Muss mir die Arge die Kaltmietobergrenze (227 Euro) gewähren, oder zählt das dann wieder als freiwilliger Umzug und ich bekomme schon wieder nur die geringe alte KM (200 Euro)?
Die erste Zeit könnte ich bei meiner Mutter und meinem Bruder in die Wohnung ziehen. Quasi als übergangslösung.
Wie sieht das dann mit den Zahlungen der ARGE (ALG2) aus?
Ich würde nicht unterstützt werden von meiner Mutter und meinem Bruder. Beide sind erwerbstätig (Bruder Vollzeit, Mutter halbtags).
Bekomme ich die volle Regelleistung von 351 Euro?
Was ist, wenn ich noch anteilig Miete zahlen muss?
Wenn ich 100 euro Miete für das Zimmer und die nutzung der Küche und der Toilette zahlen müsste?
Wie sähe es dann aus?
Ist das eine Haushaltsgemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft, Zweckgemeinschaft(?) ???
Das ich keine Unterstützung von meiner Mutter/Bruder bekomme muss ich schriftlich einreichen, stimmts?
Gibt es dazu hier einen Vordruck?
Wie sieht das aus, wenn ich mir dann wieder eine Wohnung suche? Bekomme ich dann Umzugskosten ( bin über 25) ?
Muss mir die Arge die Kaltmietobergrenze (227 Euro) gewähren, oder zählt das dann wieder als freiwilliger Umzug und ich bekomme schon wieder nur die geringe alte KM (200 Euro)?