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Die Wissensdatenbank der BA ist um den folgenden Beitrag ergänzt worden:
"Ein 30 jähriger Sohn lebt in einer Haushaltsgemeinschaft mit begüterten Eltern. In welcher Form kann die gesetzliche Vermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II widerlegt werden? Reicht eine einfache Erklärung aus? Welche Anforderungen sind an diese Erklärung zu stellen? Ist das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen? Besteht ein Anspruch auf Alg II?"
Die Antworten auf diese Fragen finden sich hier: 30-jhriger im Haushalt mit Eltern
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass nicht jedes Zusammenleben eines Ü25 mit Verwandten/Verschwägerten automatisch eine Haushaltsgemeinschaft darstellt. Wenn nicht gemeinsam gewirtschaftet wird, liegt lediglich eine WG vor. Das Vorliegen einer HG hat die ARGE zu beweisen. Weitere Infos kann man auch hier bekommen:
https://www.arbeitsagentur.de/zentr...esetzestext-09-SGB-II-Hilfebeduerftigkeit.pdf
"Ein 30 jähriger Sohn lebt in einer Haushaltsgemeinschaft mit begüterten Eltern. In welcher Form kann die gesetzliche Vermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II widerlegt werden? Reicht eine einfache Erklärung aus? Welche Anforderungen sind an diese Erklärung zu stellen? Ist das Einkommen und Vermögen der Eltern zu berücksichtigen? Besteht ein Anspruch auf Alg II?"
Die Antworten auf diese Fragen finden sich hier: 30-jhriger im Haushalt mit Eltern
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass nicht jedes Zusammenleben eines Ü25 mit Verwandten/Verschwägerten automatisch eine Haushaltsgemeinschaft darstellt. Wenn nicht gemeinsam gewirtschaftet wird, liegt lediglich eine WG vor. Das Vorliegen einer HG hat die ARGE zu beweisen. Weitere Infos kann man auch hier bekommen:
https://www.arbeitsagentur.de/zentr...esetzestext-09-SGB-II-Hilfebeduerftigkeit.pdf