Heikejessi
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 30 Juni 2011
- Beiträge
- 57
- Bewertungen
- 9
Guten Morgen,
zunächst erst mal möchte ich Danke sagen für die vielen tollen Infos, die man hier bekommt.
Ein Bekannter hat mit Erstantrag Hartz IV beantragt. Nach wochenlangem Hinhalten hat er nun gestern einen vorl. Bewilligungsbescheid bekommen.
Des weiteren hat er eine Anfrage bekommen, er möge die Vermögensverhältnisse seiner Vermieterin offenlegen. Ich verstehe das schon, dass die das verlangen.
Allerdings kennt er die Frau kaum. Sie hat ihm in ihrer Wohnung ein Zimmer incl. Bad und Küchenbenutzung vermietet. Die Vermieterin selbst hält sich kaum in der Wohnung auf, sondern bei ihrem Lebensgefährten. Er kann doch jetzt nicht der Frau sagen, sie soll mal ihre Vermögensverhältnisse offenlegen, ob ggf. eine Haushalts-/Einstandsgem. (oder wie immer man das auch nennen soll) vorliegt.
Er will jetzt nix falsch machen. Er musste schon, damit dieser vorl. Bescheid kommt, Druck ohne Ende machen, die haben den super lange hingehalten.
Kann er das so schreiben, dass die Frau seine Vermieterin ist, die er kaum kennt?
LG Heike
zunächst erst mal möchte ich Danke sagen für die vielen tollen Infos, die man hier bekommt.
Ein Bekannter hat mit Erstantrag Hartz IV beantragt. Nach wochenlangem Hinhalten hat er nun gestern einen vorl. Bewilligungsbescheid bekommen.
Des weiteren hat er eine Anfrage bekommen, er möge die Vermögensverhältnisse seiner Vermieterin offenlegen. Ich verstehe das schon, dass die das verlangen.
Allerdings kennt er die Frau kaum. Sie hat ihm in ihrer Wohnung ein Zimmer incl. Bad und Küchenbenutzung vermietet. Die Vermieterin selbst hält sich kaum in der Wohnung auf, sondern bei ihrem Lebensgefährten. Er kann doch jetzt nicht der Frau sagen, sie soll mal ihre Vermögensverhältnisse offenlegen, ob ggf. eine Haushalts-/Einstandsgem. (oder wie immer man das auch nennen soll) vorliegt.
Er will jetzt nix falsch machen. Er musste schon, damit dieser vorl. Bescheid kommt, Druck ohne Ende machen, die haben den super lange hingehalten.
Kann er das so schreiben, dass die Frau seine Vermieterin ist, die er kaum kennt?
LG Heike