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hallo zusammen,
ich würde mal gerne eure kommentare und gedanken zu einer für mich ziemlich verfahreren situation erfahren:
also...: lange genug hat's ja gedauert, aber nun hat das nachlassgericht endlich den erbschein für mich als alleinerben ausgestellt...
theoretisch könnte ich also jetzt mein elternhaus auf meinen namen umschreiben lassen und würde damit eigentümer des hauses.
nun wird das amt dies bei meiner meldung natürlich als einkommen ansehen und mich entweder zur selbstnutzung oder zur weiteren verwertung bringen wollen.
da ich das haus nicht selber nutzen kann (8 zimmer, 230 qm wfl.), möchte ich es gerne verkaufen.
das jedoch kann sich naturgemäss noch einige zeit hinziehen und während dieser zeit bekäme ich meine leistung (nach der meldung) nur noch in darlehensform gewährt, müsste sie also später nach verkauf des hauses zurück zahlen.
daher möchte ich den zeitpunkt des 'vermögenszuflusses', also die umschreibung im grundbuch, die mich ja letztendlich erst zum eigentümer macht, so lange wie möglich nach hinten hinaus schieben, am liebsten so lange, bis ein käufer gefunden worden ist. damit würde ich bezwecken wollen, dass beide umschreibungen (am liebsten) in einem monat vorgenommen werden können und mich somit auch nur EINE rückzahlung meines alg-II trifft. genau genommen würde ich damit die möglichkeit der inbesitznahme des hauses dem amt (noch) verschweigen wollen -- hmmm... bedenklich...
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dazu meine frage: meint ihr, dass es sinn macht, mit der umschreibung noch zu warten (2 jahre habe ich laut gericht zeit dazu), oder denkt ihr, dass das amt dies als 'verschleppung' ansehen könnte, mit der massgabe, ich hätte das haus bereits jetzt umschreiben lassen müssen (und wäre damit vermutlich deutlich länger auf der darlehensschiene).
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also, ihr seht -- keine einfache geschichte...
was tun...?
her mit euren gedanken, und gleich mal vielen dank im voraus...
ich würde mal gerne eure kommentare und gedanken zu einer für mich ziemlich verfahreren situation erfahren:
also...: lange genug hat's ja gedauert, aber nun hat das nachlassgericht endlich den erbschein für mich als alleinerben ausgestellt...
theoretisch könnte ich also jetzt mein elternhaus auf meinen namen umschreiben lassen und würde damit eigentümer des hauses.
nun wird das amt dies bei meiner meldung natürlich als einkommen ansehen und mich entweder zur selbstnutzung oder zur weiteren verwertung bringen wollen.
da ich das haus nicht selber nutzen kann (8 zimmer, 230 qm wfl.), möchte ich es gerne verkaufen.
das jedoch kann sich naturgemäss noch einige zeit hinziehen und während dieser zeit bekäme ich meine leistung (nach der meldung) nur noch in darlehensform gewährt, müsste sie also später nach verkauf des hauses zurück zahlen.
daher möchte ich den zeitpunkt des 'vermögenszuflusses', also die umschreibung im grundbuch, die mich ja letztendlich erst zum eigentümer macht, so lange wie möglich nach hinten hinaus schieben, am liebsten so lange, bis ein käufer gefunden worden ist. damit würde ich bezwecken wollen, dass beide umschreibungen (am liebsten) in einem monat vorgenommen werden können und mich somit auch nur EINE rückzahlung meines alg-II trifft. genau genommen würde ich damit die möglichkeit der inbesitznahme des hauses dem amt (noch) verschweigen wollen -- hmmm... bedenklich...
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dazu meine frage: meint ihr, dass es sinn macht, mit der umschreibung noch zu warten (2 jahre habe ich laut gericht zeit dazu), oder denkt ihr, dass das amt dies als 'verschleppung' ansehen könnte, mit der massgabe, ich hätte das haus bereits jetzt umschreiben lassen müssen (und wäre damit vermutlich deutlich länger auf der darlehensschiene).
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also, ihr seht -- keine einfache geschichte...
was tun...?
her mit euren gedanken, und gleich mal vielen dank im voraus...