Hallo Katzi1962,
diese Gesellen können es einfach nicht lassen: immer wieder versucht das Jobcenter, zwei Menschen in eine
BG (Bedarfsgemeinschaft) zu packen. Einen Hausbesuch und, später, diesen Vorwurf habe ich auch schon erlebt (kam erst viel später bei meiner Akteneinsicht ans Licht), aber noch nie eine schriftliche Äußerung dazu erhalten und, hier anders als du, noch nicht einmal eine spitze mündliche Bemerkung. Dafür massive Verstöße gegen den Datenschutz.
Ich gehe davon aus, dass ihr getrennt wirtschaftet und in Notlagen nicht füreinander aufkommen wollt (was du notfalls auf schriftliche und mit Rechtsbehelfsbelehrung versehene Anfrage versichern könntest und nicht eher); du schreibst:
die Wohnung war vor einem Jahr nach Auszug meines jüngsten Sohnes zu groß und ich kümmerte mich demzufolge um einen Mitbewohner
... das klingt doch völlig glaubhaft. Wenn hier einer auch noch jeden Monat artig die Miete überweist, kann das Jobcenter locken und drohen wie es will, ihr seid dann keine
Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft. Gemeinsamer Kühlschrank ist, anders als im Volk oft vermutet, kein Problem; gemeinsame Urlaubsreisen könnten allerdings ein kleines Indiz in diese Richtung sein und gemeinsame Fotos an den Wänden auch, auch der Wäscheschrank sollte getrennt sein.
Wie hier schon gesagt worden ist: der Hausbesuch kann zu einer Widerlegung einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft gar nicht dienen. Trotzdem wird er immer wieder angeordnet.
Ich hatte so einen, überfallartigen, Außendienstbesuch, veranlasst durch die Leistungsabteilung und mir bei einem Meldetermin mitgeteilt. Die nur zwei Stunden später klingelnde Dame
wirkte professionell und vertrauenswürdig; leider vergaß ich, sofort auf einer schriftlichen Ausfertigung des Protokolls zu bestehen (man hat ein Recht darauf).
Das den Außendienst beauftragende Jobcenter verdient leider kein Vertrauen, das weiß ich heute.
Das Protokoll sah ich erst ein Jahr später ein (Akteneinsicht mit dem Ziel der Datenlöschung; seit fünf Monaten bis heute andauernd), es scheint nachträglich manipuliert worden zu sein. Mit den ermittelten (und anderen) Daten ist anscheinend übler Missbrauch betrieben worden (möglicherweise Weiterleitung an einen Bildungsträger und seine Dozenten und noch darüber hinaus).
Ich würde heute den Außendienst auf keinen Fall mehr ins Haus lassen und die Tür zu lassen und auf Schriftliches warten.
Die Behörde "
pokert" vielleicht bloß und will dich unter Druck setzen und würde den Verdacht "
Wir vermuten, dass Sie in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft leben"
vielleicht niemals in einem offiziellen Brief -
schriftlich - an dich senden. Wenn doch, gelassen weiter sehen und ggf. Widerspruch, und bis dahin erst mal gar nichts tun.
Mir scheint, dass mit diesen unterstellten
Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaften einfach nur Druck gemacht bzw. erhöht werden soll.
Wie gesagt: die Tür zu lassen und auf Schriftliches warten, dann, sofern überhaupt notwendig, Widerspruch einlegen.
Falls du den Außendienst heute schon im Haus hattest: Sofort das Hausbesuchsprotokoll in Kopie anfordern.
Danach (und grundsätzlich immer nach ein paar Jahren der
Kooperation mit dieser Behörde) kann es sinnvoll sein, einmal eine komplette Akteneinsicht zu beantragen und die Löschung aller Daten zu fordern, die zur beruflichen Integration nicht (mehr) benötigt werden.
Mit besten Grüßen
AEMR