Hausbesuch gehabt. Taucht der Außendienst jetzt häufiger auf und was kann mir passieren?

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Andre83

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Hallo,

ich hatte heute Morgen einen Hausbesuch vom JobCenter. Als ich grad vom Hof fuhr um mit meinem Husky die Wiesen und Wälder unsicher zu machen, sah ich die 2 Damen an der Klingel am Hauseingang und bin umgedreht. Meine Mutter (ich lebe im elterlichen Haushalt) hatte den beiden Damen bereits gesagt, dass ich eben vor 1min losgefahren bin. Also habe ich umgedreht und aus dem Auto heraus mit den beiden geredet was sie denn möchten. Sie wollten im Auftrag der Leistungsabteilung sehen ob ich tatsächlich bei meinen Eltern lebe. Erst empfand ich es als frech zu verlangen, dass ich das Auto abstellen und sie mal kurz in die Wohnung lassen sollte. Habe dann mit ihnen diskutiert, dass ich seit meinem 6. Lebensjahr in exakt dieser Wohnung bei und mit meinen Eltern lebe und mir nicht erklären kann, wie jetzt der Verdacht aufkommen könnte, ich würde dort gemeldet aber nicht wohnhaft sein. Jedenfalls habe ich die Damen dann hineingelassen, ihnen mein Zimmer, meine Tiere (einen Hund und eine Landschildkröte im Terrarium) und meine persönlichen Aktenordner mit Versicherungsunterlagen, Kontoauszügen usw. gezeigt. Dann wurde ich gefragt wieso mein Auto auf einem Gästeparkplatz steht. Und ich kommentierte es damit, dass ich keine 20€ im Monat für einen Stellplatz aufbringen kann und daher auf einem der beiden Stellplätze meiner Eltern, sofern frei, oder aber in angrenzenden Nebenstraßen parken würde.

So weit so gut, jetzt ging es ans eingemachte. "Sie sind recht groß, passen sie auf das Sofa?" Ich: "natürlich, man kann es ja ausziehen" Sie: "machen sie mal den Bettkasten auf, ich würde gern das Schlafzeug sehen"

Ab da war der Ofen für mich aus. Ich zeige den Leuten sicher nicht mein von der Sommerhitze vollgeschwitztes Bettzeug und meine Schlafsachen und öffne auch keine Schubladen um ihnen meine Unterwäsche und Socken zu zeigen. Ich habe Ihnen dann noch die Futternäpfe und die große Tüte Hundefutter gezeigt und angemerkt, dass ich doch wohl, würde ich hier nicht wohnen, zumindest meine Tiere mitgenommen hätte und wohl kein Futter in einer nicht von mir Bewohnten Wohnung lagern und zum Verzehr bereitstellen würde.

Dann kamen die Fragen nach Wäsche waschen und Nahrung. Ich sage "Wenn meine Mutter kocht bekomme ich auch etwas ab, ja" und dass ich, wie auf den Auszügen ersichtlich sein dürfte, etwas mehr als meinen Mietanteil an meine Eltern überweise, für bspw. Waschmittel usw.

Daraufhin vermerkten sie, dass ich nicht bereit war Schränke und Bettkasten zu öffnen und fragten an der Tür nochmal ob ich denn wirklich hier wohne. Das kommentierte ich mit "ja natürlich" und so zogen die beiden dann ab


Meine Frage: tauchen die jetzt regelmäig auf, wird hier jetzt die Weigerung das Bettzeug zu zeigen nachteilig auf mich zurückfallen oder war es das jetzt mit "schnüffeln"????

Falls die jetzt die Zahlung einstellen und ich erstmal Widerspruch und Klageweg beschreiten muss, stehe ich Monatelang mit viel weniger Geld da, das wäre eine Katastrophe. Hatte das schon mal bei einer 30% Sanktion. Am Ende rechtswiedrig, aber erstmal hat man weniger Geld und muss sehen wie man klar kommt
 

Couchhartzer

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AW: Hausbesuch

Meine Frage: tauchen die jetzt regelmäig auf, wird hier jetzt die Weigerung das Bettzeug zu zeigen nachteilig auf mich zurückfallen oder war es das jetzt mit "schnüffeln"????
Kann durchaus sein, wenn du denen schon jetzt so bereitwillig diese unzulässige und schnüffelnde Vorgehensweise erlaubt hattest, ohne die in die Schranken zu weisen.
 

Andre83

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AW: Hausbesuch

Worauf bezieht sich das "kann schon sein"? Darauf, dass die jetzt öfter rum kommen oder darauf, dass es negativ auf mich zurückfallen könnte mein Bettzeug und die Unterwäsche nicht gezeigt zu haben?
 

TazD

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AW: Hausbesuch

Beides.


Btw:
Ich war so frei und hab' den Titel Deines Fadens mal etwas griffiger gestaltet. Eine vollständige Frage ist immer nett - und soviel Zeit muß sein ... ergänzend verweise ich auch auf dieForenregel#11
[FONT=Arial,WideLatin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mitnichtssagenden, allgemeinen Überschriften,oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder Hausbesuch[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführendenAngaben werden von den Moderatoren i.d.Rohne Ankündigung entfernt![/FONT]
[/FONT]Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein...
Erhellendes zum Thema findet man auch hier->klick
Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalthier im Forum.
 

erwerbsuchend

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AW: Hausbesuch gehabt. Taucht der AD jetzt häufiger auf und was kann mir passieren?

Dann kamen die Fragen nach Wäsche waschen und Nahrung. Ich sage "Wenn meine Mutter kocht bekomme ich auch etwas ab, ja"

@ Andre83,

ich bin mir zu 100% sicher, aber hier könnte es zu einer Senkung deiner Leistung kommen, wenn das JC durch diese Aussage davon ausgeht, dass du durch deine Mutter regelmäßig verköstigt wirst und dies daher als Einkommen deinerseits angerechnet wird.
 

Fabiola

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AW: Hausbesuch gehabt. Taucht der AD jetzt häufiger auf und was kann mir passieren?

@ Andre83,
ich bin mir zu 100% sicher, aber hier könnte es zu einer Senkung deiner Leistung kommen, wenn das JC durch diese Aussage davon ausgeht, dass du durch deine Mutter regelmäßig verköstigt wirst und dies daher als Einkommen deinerseits angerechnet wird.
Hängt wohl auch davon ab, ob @ Andre83 seiner Mutter einen Obulus dazu gibt. Essen bei der Tafel (für z.B. 1€) wird ja auch nicht als Einkommen angerechnet.
 

Andre83

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Naja die Antwort war ja nur "wenn meine Mutter kocht bekomme ich etwas ab"

Sie hat ja nie gefragt ob und wie viel ich dazu gebe. Das wird natürlich wie auch das JC es bei der Miete tut, gedrittelt.

Die Frage war ja nur "wie ist das mit Wäsche waschen und kochen" worauf hin ich sagte, dass ich, wie auf den Auszügen zu sehen ist, ca. 5€ im Monat mehr per Dauerauftrag an meine Eltern überweise fürs Wäsche waschen. Da Wasser ja eh in den Betriebskosten enthalten ist sollte das ok sein für ein bisschen Waschmittel.
Und das mit dem Essen.... natürlich zahle ich meinen Teil beim Einkauf, das erklärt sich von selbst. Sonst wäre ich ja kaum zum Ende des Monats bei 0 auf dem Konto
 

gbgb

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Das mit dem Essen wären doch Einnahmen in Geldeswert. Und die sind seit letztem Jahr nicht mehr als Einkommen zu berücksichtigen, bis auf einige Ausnahmen:

Einnahmen in Geldeswert (Sachbezüge) sind grundsätzlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Ausnahmen: Sachbezüge, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit oder eines Bundes- oder Jugendfreiwilligendienstes gewährt werden, sind als Einkommen zu berücksichtigen (vergleiche hierzu Kapitel 2.2).
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...tei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377935.pdf
 

erwerbsuchend

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AW: Hausbesuch gehabt. Taucht der AD jetzt häufiger auf und was kann mir passieren?

@ Fabiola,

ich befürchte jedoch, dass das JC diese Aussage mit dem Essen eher so verstehen wird, dass @ Andre83 zusätzlich zu seinem selbstgekauften Essen noch Essen von seiner Mutter erhält. Damit könnte JC diese Essen, die er von seiner Mutter erhält, als Einkommen werten.

Selbst wenn er gesagt hätte, dass seine Mutter in seinem Auftrag seine gekauften Lebensmittel kocht, könnte JC eventuell versuchen einen gemeinsamen Haushalt zu vermuten, dass also aus einem Topf gewirtschaftet wird.

Nachtrag:

Mein Beitrag hat sich beim Erstellen mit dem Beitrag Nr. 8 von gbgb überschnitten. Wenn dem so sein sollte, dass diese Naturalien nicht mehr angerechnet werden dürfen, dann sollte das hoffentlich keine Probleme bringen. Es könnte aber zumindest vom JC versucht werden, was man dann aber wieder auf dem Papierweg wieder gradebiegen könnte.
 
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avalanche

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Hallo @Andre83,

das bisschen Essen bei Muttern und die Farbe der Bettwäsche wird wohl kein Problem werden, denke ich, allerdings:

Beitrag #1 meinte:
(...) und aus dem Auto heraus mit den beiden geredet (...)
Da könnte jetzt zeitnah ein RFB -bewehrter VV kommen und da TE hier offensichtlich über einen fahrbaren Untersatz verfügt, ließe sich dieser VV nur schwer abwehren, fürchte ich.


Schönes Wochenende, ave
 

Merse

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Da könnte jetzt zeitnah ein RFB -bewehrter VV kommen und da TE hier offensichtlich über einen fahrbaren Untersatz verfügt

Wenn er ein eigenes Fahrzeuges hat, ist es dem JC ohnehin bereits bekannt, und wenn es nicht sein eigenes Fahrzeug ist, kann das JC nicht erwarten, dass er regelmäßig darauf Zugriff hat. Zudem gibt es keine Rechtsgrundlage, die ihn verpflichtet, sein Fahrzeug stets fahrbereit, vollgetankt usw zu halten.
 

Andre83

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Hab das Auto erst seit wenigen Monaten. Es ist ein 17 Jahre alter Audi A6 mit über 380.000 Km runter. Der ist absolut garnichts wert

Was ist denn ein RFB -bewehrter VV ????
 
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Homer450

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Das sind ja richtige Stasi Methoden.
Ich kann mir aber nicht vorstellen das man Aufgrund unregelmäßige Verköstigung durch die Eltern eine Absenkung des ALG 2 erhält.
Dann dürften ja auch viele nicht die Tafel oder ähnliches benutzen.
Sollte so was kommen dann müsste das ja auf eine rechtliche Grundlage
aufgebaut sein.
Wenn die den TE eins auf Auge drücken wollen dann schon eher die
fehlende Mietwirkung beim zeigen des Wäschekasten.
Aber jeder gute Anwalt im Sozialwesen würde alleine schon der Ablauf des Hausbesuches für Rechtswidrig erklären.
Mein Tipp (Wo man auch nicht viel Geld zahlt) mal an einen der Sozialverbände wenden. (SoVD, VDK ) die können auch genau
sagen was die dürfen von der JC Stasi und was nicht.
Außerdem unterstützen die auch einen Rechtlich.
Das kann manchmal billiger sein als mit separaten Anwalt.
 

avalanche

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Ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung, diese meist auf der Rückseite zu finden und eingerahmt.

Bedeutet für die meisten Fälle:
Entweder Bewerbung mit Lebenslauf oder aber Sanktion, fürchte ich.

LG ave
 

Curt The Cat

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[...]
Was ist denn ein RFB -bewehrter VV ????
Das ist ein Vermittlungsvorschlag, dem eine Rechtsfolgenbelehrung beigefügt ist ... aber offenbar haben etliche User hier keine Zeit diese beiden Worte auszuschreiben oder unterliegen der irrigen Annahme, daß jeder Andere selbstverständlich weiß, was diese D**fmannsabkürzungen bedeuten ...


:icon_wink:
 

0zymandias

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[...]
Meine Frage: tauchen die jetzt regelmäig auf, wird hier jetzt die Weigerung das Bettzeug zu zeigen nachteilig auf mich zurückfallen oder war es das jetzt mit "schnüffeln"????
[...]

Aus dem Leitfaden für den Außendienst, gespeichert auf der Website von Harald Thomé, PDF-Seite 7:
Durchsicht der Schränke
Eine routinemäßige Durchsicht der Schränke ist nicht zulässig. Unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann sie jedoch möglich sein, wenn eine Sachverhaltsklärung
sonst nicht möglich wäre. Hierzu bedarf es jedoch der ausdrücklichen Einwilligung
des Betroffenen.
-> Nix is.

Für die Zukunft merken, ebenfalls PDF-Seite 7:
Wichtig:
Für Hausbesuche besteht keine Mitwirkungspflicht des Hilfebedürftigen im Rahmen des § 60
SGB I; d.h., der Betroffene kann den Zutritt zu seiner Wohnung verweigern!
Es gelten die Vorschriften des Artikel 13 Grundgesetz über die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Vom Schutzbereich dieses Grundrechts sind zumindest in eingeschränktem Umfang
auch Betriebs- und Geschäftsräume umfasst, insbesondere soweit diese nicht der Allgemeinheit
zugänglich gemacht werden.
Dafür gibt es auch genügend Urteile.
-> Nix is mit Reinkommen. :biggrin:

Sinnvoll wäre es, Ausdruck und Zusendung von Prüfauftrag, Prüfprotokoll und Prüfergebnis zu fordern.
Sollte dann keine erstaunliche Ruhe einkehren, fasst man nachweisbar und schriftlich nach, bis der Vorgang allen Beteiligten so unangenehm und rechtschaffend peinlich ist, dass doch noch Ruhe einkehrt.

BTW: Was VV und RFB ist, habe ich verstanden und ich glaube, ich kann es gut behalten.

Aber was ist A6? :icon_pfeiff:
 

erwerbsuchend

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Hab das Auto erst seit wenigen Monaten. Es ist ein 17 Jahre alter Audi A6 mit über 380.000 Km runter. Der ist absolut garnichts wert

@ Andre83,

was sagt denn z.B. die Schwacke-Liste zum Wert deines Kfz? Welchen Preis hast du dafür gezahlt?

@ alle,

wie sieht es aus, wenn @ Andre83 diesen Wagen geschenkt bekommen hätte und der Wagen einen Verkaufwert von X EUR hat. Müsste diese Schenkung dann ebenfalls als Einnahme in Geldeswert gelten, die nicht zu berücksichtigen wäre, oder könnte das JC hier einen Einkommenszufluss erkennen, denn er könnte den Wagen schließlich auch wieder verkaufen?
 

Andre83

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Also es ist ein Audi A6 Avant (wegen dem Hund halt) den ich von einem Freund, der mal eine Fahrzeugaufbereitung betrieben hat, für einen Anstandspreis von 1000€ bekommen habe. Der Wagen hat wie gesagt 380.000 KM runter und ist Baujahr 2001.

Ein Vermittlungsvorschlag dürfte in meinem Fall schwierig werden. Der Amtsarzt vom JC hat mich vor ein paar Jahren zum "Rentenfall" erklärt. Danach hatte ich nurnoch EGV 's in denen steht "Herr.... hat schwere körperliche Einschränkungen und wird Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen" sonst steht da garnichts drin. Und seit ca. einem Jahr habe ich garkeine EGV mehr. Ich sollte ein weiteres Mal Rente beantragen und das hat sich incl. Widerspruchsverfahren knapp 2 Jahre hingezogen. Und seit 1 Jahr habe ich weder eine EGV , noch eine per Verwaltungsakt noch Termine beim JC gehabt. Das einzige was ich seit ca. 1 1/2 Jahren vom JC gehört habe war ein Brief in dem ein Weiterbewilligungsantrag war.

Und ist es nicht so, dass wenn keine EGV bzw. ein Verwaltungsakt existiert, ich auch nicht über Rechtsfolgen belehrt bin und auch sonst keinerlei Verpflichtungen habe?
 
E

ExUser 2606

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Und ist es nicht so, dass wenn keine EGV bzw. ein Verwaltungsakt existiert, ich auch nicht über Rechtsfolgen belehrt bin und auch sonst keinerlei Verpflichtungen habe?

DA liegst Du falsch. Die Pflichten, die für jeden ALG II Empfänger gelten und im Gesetz stehen, gelten auch für Dich.

Deshalb sind viele EGVs ja so überplüssig, weil darin nur das wiederholt wird, was sowieso schon im Gesetz seht. Und wenn per EGV zusätzliche Pflichten auferlegt werden, wird es lästig. Nützlich sind EGVs nur dafür, dass zum Beispiel Bewerungskostenerstttungen darin geregelt sein können, so dass man nicht jedes mal einzeln beantragen muss. Aber ich habe noch keine EGV gesehen, in der etwas zugesagt wurde, auf dass man nicht schon vom Gesetz her Anspruch hat oder was amn nicht ohne EGV beantragen kann.

Um DEin Auto musst Du Dir keine Sorgen machen, den zulässigen Wert von 7.500 EUR dürfte der Wagen ja wohl kaum überschreiten. Und auf VVs musst Du Dich nur bewerben, wenn sie für Dich zumutbar sind. Das heisst, de Arbeit muss mit Deinen gesundheitlichen Einschränkungen vereinbar sein.
 

gbgb

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Folgendes will ich noch zu bedenken geben:

Ich habe ja zwar selbst darauf hingewiesen, dass geldwerte Vorteile nicht als Einkommen anzurechnen sind (außer im Rahmen einer Erwerbstätigkeit usw.), aber die stellen natürlich trotzdem eine gewisse Unterstützungsleistung dar.

In dem früheren Thread vom TE , den ich gestern mal überflogen habe, ging es aber auch darum, dass er mit seinen Eltern in einer Wohnung wohnt und ihm das Amt vorgerechnet hatte, dass er ja auf Grund der geringen (?) Barabhebungen gar nicht seinen Anteil an der Miete in Bar bezahlen könne und zudem von dem Rest von ca. 90 EUR seinen Lebensunterhalt gar nicht bestreiten könne, wenn ich das richtig verstanden habe.

Es ging auch um die Frage, ob die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern sowie eine Unterstützung durch die Eltern vorliegt bzw. zu berücksichtigen ist.

Vielleicht hängt der aktuelle Vorgang mit dem alten ja zusammen. Vielleicht will man gar nicht so sehr herausbekommen, ob du in Wirklichkeit woanders wohnst, sondern wie du genau bei deinen Eltern wohnst und ob du dabei von ihnen unterstützt wirst = Leistungen erhälst.

Insofern stellt sich vielleicht auch die Frage, was du damals genau angegeben hast und wie die Sache ausgegangen ist.

Von der Glaubwürdigkeit jedenfalls würde es wohl nicht so gut zusammenpassen, wenn man damals angegeben hat, dass man keine Unterstützung erhält, wenn man jedoch mitverpflegt wird.

Und bezahlst du denn die Miete inzwischen wieder per Überweisung?
Natürlich ist man nicht verpflichtet, die Miete per Überweisung zu bezahlen. Aber andererseits ist das Amt und auch kein Gericht verpflichtet, einem zu glauben (sogar dann nicht, wenn man die Miete überweist, was ja auch nur zum Schein geschehen könnte). Insofern liegt es auch im eigenen Interesse ausreichend glaubwürdig zu sein.

Im Zusammenhang mit der Glaubwürdigkeit wäre es im übrigen auch viel glaubwürdiger, dass man übernachtet hat, wenn man tatsächlich verschwitzte Nachtwäsche aus dem Bettkasten vorzeigt, statt aus "ästhetischen" Gründen saubere vorzuzeigen. D.h. wenn man schon die Leute reinlässt, dann vielleicht besser auch noch diesen Schritt noch gehen. Oder sie erst besser gar nicht reinlassen.
 
E

ExUser 2606

Gast
Ichhabe eh noch nicht verstanden, wie der Gesetzgeber sich das so praktisch vorstellt. Wenn eie Familie in eier Wohnung zusamen wohnt, ist es doch das normalste von der Welt, dass für alle gekocht wird und sich nicht einer einzeln an den Herd stellt, wenn die anderen fertig sind.

Genauso Wäsche waschen: Erst läuft die Wäsche für die ganze Famielei und danach wäscht Sohnemann seine Sachen extra? Das ist umständlich, unwirtschaftlich, umweltschädlich und einfach lebensfremd.
 

gbgb

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Ich habe mich jetzt noch nicht so intensiv damit beschäftigt, aber ich glaube, genau so stellt sich der Gesetzgeber das auch vor. Und wenn einer von denen, für die da mitgekocht und mitgewaschen wird, hilfebedürftig ist und die anderen haben Einkommen und Vermögen, wird der Gesetzgeber davon ausgehen, dass die ihn mitunterstützen.

Das müssen die anderen aber nicht. Deshalb könnte es auch sein, dass es nicht so ist, dass er also nicht unterstützt wird.

Und deshalb hat der Gesetzgeber vorgehen, dass man das auch sagen kann: ich werde von den anderen nicht unterstützt, wenn er von den anderen nicht unterstützt wird.
 

Andre83

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Also zur Klärung der Situation. Ich habe 2 Ausbildungen nach meiner mittleren Reife gemacht. IT-Systemelektroniker und Trockenbaumonteur anschließend. Ich bin epileptiker und eine Nasen- Kiefer Geschichte. Wegen dieser ist eine Atmung durch die Nase nicht möglich und das Arbeiten auf dem Bau wegen dem Dreck nicht machbar und wegen der Epilepsie darf ich keine Tätigkeiten an Computern ausführen. Das war der Grund für die Rentenanträge.

Ich wurde immer bei meinen Eltern mit rein gerechnet und ab meinen 25. Geburtstag wurde ich als eigene BG angesehen und erhielt dann 1/3 der Miete und den Regelsatz. Bin inzwischen 33.

In all den Jahren wurde ich von einer Maßnahme in die nächste und von einem in den anderen 1€ Job gesteckt. Dann kam die amtsärztliche Untersuchung und die EGV in der ich mich verpflichtet habe Rente zu beantragen. Dann abgelehnt und Widerspruch gemacht. Auch der wurde abgelehnt und ich musste eine Maßnahme besuchen in der ein "Sozialarbeiter" feststellen sollte ob ich denn überhaupt willig bin. Waren sehr angenehme Gespräche muss ich sagen und der Abschlussbericht des Herren an das JC veranlasste sie dann mich nochmal einen Rentenantrag stellen zu lassen.

Und jetzt eben das hier.... angemerkt sei aber, dass ich sowieso vor habe zum Ende August bzw. Anfang September auszuziehen. Die Durchsuchung hat den Gedultsfaden meiner Eltern jetzt reißen lassen..... war vorher schon immer schwierig bei Betriebskostenabrwchbungen. Aber das jetzt war zu viel.

Glückwunsch ans JC die jetzt keine 170€ sondern eine ganze Wohnung zahlen müssen.... überaus clever. Und ich dachte ich tu denen nen gefallen damit dem Steuerzahler nicht unnötig zur Last zu fallen
 
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ela1953

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Ichhabe eh noch nicht verstanden, wie der Gesetzgeber sich das so praktisch vorstellt. Wenn eie Familie in eier Wohnung zusamen wohnt, ist es doch das normalste von der Welt, dass für alle gekocht wird und sich nicht einer einzeln an den Herd stellt, wenn die anderen fertig sind.

Genauso Wäsche waschen: Erst läuft die Wäsche für die ganze Famielei und danach wäscht Sohnemann seine Sachen extra? Das ist umständlich, unwirtschaftlich, umweltschädlich und einfach lebensfremd.

Normal ist es auch so.
Bekommt aber einer ALG II ist nichts mehr normal.
Als Beispiel sei nur die Anrechnung des Kindergeldes eines Azubis außerhalb der BG auf die ALGII empfangenen Eltern.
 
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